Pioneer DJM-5000
Wie kaum ein zweiter Hersteller setzt Pioneer die zunehmende Digitalisierung des DJings in seinen Produkten um. Zunehmende Beliebtheit unter den Produktmanagern findet die Kombination Mixer, Soundkarte und MIDI-Interface in einem Gerät. Ein genau solcher Kandidat ist der zum Test vorliegende DJM-5000.
Wer glaubt, dass zahlreiche analoge Schaltkreise, die nun von Signalprozessoren und Wandlern abgelöst werden, eine Gewichtsreduktion zur Folge hätten, der irrt. Gute 7 Kilogramm bringt dieser 19 Zoll und 5 Höheneinheiten große Digitalmischer auf die Waage. Das Gehäuse ist allgemein sauber verarbeitet, allerdings auch das erste, welches mir mit Kunststoff-Seitenteilen untergekommen ist. Bis auf die Gain-Potis sind alle Stifte aus Metall (erstere wackeln daher minimal, letztere sitzen bombenfest), der versenkte Powerschalter ist etwas klapprig, schaltet sich aber angenehm satt und schwergängig.
I/O
Auf vier Hauptkanälen finden sechs Stereo-Linesignale, zwei koaxiale S/PDIF-Zuspieler, ein Klinken-Submikrofon und drei Stereokanäle vom Rechner über USB ihren Weg in den DJ-Mix. Wie bereits schon bei der Rane SL3-Box, sitzen USB-Stecker erfreulich fest im Gerät – eine sinnvolle Maßnahme gegen versehentliche Pannen. Plattenspieler finden mit klassischem Phonopegel keinen geeigneten Anschluss mehr. Bei Bedarf muss man sich um externe Entzerrung und Erdung kümmern. Pioneer stellt selbst auch nur CD-Player her. „Wenn schon digital, dann richtig“, so die Devise.
Die Hauptmikrofone Für externe Effekte steht eine Schleife mit symmetrischen Klinken parat. Zwei CD-Player können über Miniklinken auf Wunsch getriggert werden.
An Ausspielwegen gibt es Master in XLR und Cinch, Booth als symmetrische Klinke, Zone in XLR und einen Aufnahmeausgang in Cinch. Die XLR-Ausgänge können auf Wunsch um 6 oder 12 dB gesenkt werden – ein Tribut an die leider allzu populären DJs, die sich an den Ampelfarben der LEDs erfreuen.
Warum die Buchsen des Zonenausgangs um 90 Grad gedreht (und die Stecker damit etwas umständlicher zu lösen sind) bleibt ein Fall für Aktenzeichen XY.