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INFO: Musikstreaming

5 Musikstreamingdienste im Vergleich

30. Mai 2016

AMAZONA Titel

Wer hat nicht schon einmal davon gehört, Musikstreaming? Wahrscheinlich werden die meisten sogar wissen, wovon hier die Rede ist, doch für alle, denen Musikstreaming kein Begriff ist, möchten wir hier noch einmal auf die Sprünge helfen. Streaming ist nicht etwa illegal oder gefährlich, sondern kann auf vollkommen legalem und sehr bequemen Weg erfolgen.

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Dazu lädt man sich einfach den Streamingdienst seiner Wahl herunter, wahlweise auf das Smartphone, und legt los.

Aber welcher Streamingdienst ist denn zu empfehlen?

Da es inzwischen wirklich eine Unmenge an verschiedenen Angeboten gibt, haben wir die 5 besten Streamingdienste einmal herausgesucht und für euch ausgewertet. Aber Achtung. selbstverständlich ist das Ganze nur subjektiv, vielleicht gefällt euch ein anderer, nicht aufgeführter Dienst besser.

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SPOTIFY DER BRANCHENPRIMUS

Gegründet in Schweden, kostet der Dienst im Monat 9,99 €. Spotify bietet den größten Funktionsumfang, unter anderem DEINE TOP 30 der Woche. Auch Hörbücher werden angeboten. Für Studenten und Familien gibt es sogar noch einmal Rabatte. Mit 30 Millionen Songs ist das Angebot groß, leider wird jedoch weder Telefonsupport noch Support in Form von Chats angeboten.

 

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DEEZER DER INTERNATIONALE

Betrieben durch das französische Unternehmen Blogmusik SAS hat Deezer mit 40 Millionen Songs mehr Auswahl als Spotify. Auch der Preis von 9,99 € ist annehmbar. Vor allem die Benutzeroberfläche ist wirklich gut strukturiert. Leider ist der Offlinemodus stark eingeschränkt und auch einen Bonus für Familien sucht man vergeblich.

 

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NAPSTER DER OPA

Die Ursprungsplattform Napster entstand schon im Jahr 2001, jedoch als Musiktauschbörse. Heute existiert Napster neu strukturiert als Streamingdienst mit ca. 40 Millionen Tracks. Vor allem die App besticht durch Benutzerfreundlichkeit und Bedienbarkeit. Auch der Preis von 9,95 € im Monat ist vertretbar, zumal der schon erwähnten großen Auswahl. Leider kann man das Ganze nicht kostenlos ausprobieren und wirklich personalisieren lässt sich Napster auch nicht.

 

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GOOGLE PLAY MUSIC DAS GOOGLEBABY

Gegründet von Internetgigant Google, stellt Google Play Music ca. 20 Millionen Songs zur Verfügung. Das sind leider ein paar weniger als die bisherigen Mitbewerber, doch der Preis 9,99 € ist wettbewerbsfähig. Vor allem das Familienangebot von Google ist wirklich zu loben, leider gibt es dafür eben deutlich weniger Tracks

 

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APPLE MUSIC DER NEWCOMER

Apple darf wohl in einer solchen Auflistung nicht fehlen. Erst seit 2015 verfügbar, aber schon in über 100 Ländern stellt Apple 37 Millionen Songs zur Verfügung. Vor allem das Familienabo ist wirklich billig (man muss ja keine Familie im herkömmlichen Sinn sein ;-))  Auch die Testphase ist angenehm lang. Allerdings gibt es keine kostenlose Version. Der Preis mit 9,99 € im Monat ist im Mittelmaß.

 

Also wir hoffen wir konnten euch ein bisschen helfen, im folgenden findet ihr noch einmal die Links, um bei allen Fünfen vorbei zu schauen.

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Forum
  1. Profilbild
    Stephan Merk RED

    Google Music – stimmt nicht mehr, meines Wissens nach hat Google die Anzahl auch auf 30, wenn nicht 35 Mio. Titel erhöht. Ich bin von Google auf Apple gewechselt, das Angebot auch von Hörspielen ist ähnlich. Mir fehlt in dieser Vergleichsaufstellung etwas die Nutzungsmöglichkeiten, beispielsweise für Partys. So kann Spotify in Djay integriert werden, Cross DJ bietet nur SoundCloud an, über Google Music brauchen wir da nicht zu schreiben. Angeblich heißt es, dass es von Apple Music eine API gäbe, die nur noch angeschnitten werden muss, an anderer Stelle untersagt Apple aber die Nutzung in DJ-Programmen. Was aktuell gilt weiß ich nicht. Auch fehlt ein Bisschen der Blick auf Streaming, Spotify Connect findet sich in zahllosen aktiven Soundsystemen, HiFi-Verstärkern, bei Sonos etc. Google mit seinem Google Cast ist weniger verbreitet, Apple mit AirPlay um so mehr. Ersteres streamt die Musik direkt aus dem Netz, Google Cast ebenso, bei AirpLay wird ein aktives Device zum Streaming benötigt. Beispiel: Schalte ich ein Google Cast fähigen Zuspieler ab, läuft die Musik weiter, bis ich den Google Cast abschalte, bei AirPlay wäre mit Ausschalten eines iOS-Gerätes Schluss.

    • Profilbild
      TobyB RED

      @Stephan Merk Hallo Stephan,

      Die Frage ist wie lange das Mixen in Cross DJ von Soundcloud Tracks noch möglich sein wird. Soundcloud wird im Rahmen der Hörermonetarisierung nicht um Änderungen an den APIs herumkommen und sie werden das auch tun( und im Interesse der produzierenden Musiker auch müssen ). Für iTunes und iOS gibts es Dj Apps. Ich habe für Parties NI Traktor. das reicht mir. Apple untersagt die Nutzung nicht, nur müssen die Anbieter ihre App via iTunes Connect lizenzieren. Siehe auch die Entwickler Guidelines für Apple. Die haben was das angeht strikte Regeln.

  2. Profilbild
    Stephan Merk RED

    Danke Dir für die Aufklärung! In der Tat ist SoundCloud bereits in Cross DJ gesperrt. Ich habe bezüglich meiner Apple-Geräte da sowieso eine Denkbarriere: Unter Android war es einfach, Verzeichnis mit Titeln kopieren und nutzen. Unter Apple habe ich nun drei Tage eine Playlist mit um 950 Titeln erstellt, kleine Änderung in iTunes und nun umfasst diese nur noch 44 Titel. Ich bin ja kein DJ; aber muss wohl gedanklich die Möglichkeit begraben, eigene Titel zu hören, stattdessen die vorgekauten Playlists der Diensteanbieter nutzen. Daher frage ich mich ohnehin immer, wie man als DJ das iPad effizient nutzen könnte. Und noch ein Lizenzgedanke: Eigentlich wäre es doch egal, wenn man öffentlich Titel aus Apple Music oder von der eigenen CD abspielt, da man für die Veranstaltung ohnehin GEMA-Abgaben leisten muss. Für mich sieht das dann so aus, als könnte man sogar illegale Downloads zumindest temporär legalisieren. Aber nur so ein Gedanke, ich bin absolut nicht drin in dieser Materie.

    • Profilbild
      TobyB RED

      @Stephan Merk Hallo Stephan,

      unter iOS führt halt kein Weg an iTunes vorbei, ich wüsste derzeit keinen anderen Weg. Das ist halt kein spontanes Auflegen, du musst deine Musik organisieren. Die Bedienung z.B. von Traktor ist intuitiv.

      Die Rechtethematik, wenn du Musik, in einem nichtöffentlichem Rahmen wiedergibts oder mixt wird hierfür keine GEMA fällig, wenn du das professionell machst und öffentlich sieht es schon anders aus. Dadurch legalisierst du aber keine illegalen Downloads, dass kann teuer werden. Wenn du das öffentlich machst, professionell und vielleicht den Mix noch veröffentlichen willst, kannst schon mal den Koffer packen. Da hat das Gericht nicht mehr viel Spielraum, weil es gewerbsmäßig(also in betrügerischer Absicht) gemacht wird. Siehe unten.

      • Profilbild
        TobyB RED

        @TobyB Möchte ein DJ einen Mix auf Tonträger oder als Datei festhalten, muss er vorab folgende
        Rechte klären:
        1. Recht zur Bearbeitung eines Musikwerkes, durch das Mixen werden die Musikwerke verändert.Einer Bearbeitung oder Umgestaltung des Originaltitels muss der Komponist,der in der Regel von einem Verlag vertreten wird,zustimmen. Auskunft,wer der zuständige Verlag ist,kann die Repertoiresuche auf der GEMA-Homepage http://www.....oiresuche/ oder die Dokumentationsstelle der GEMA in Berlin, Dagmar Rosenberger, drosenberger@gema.de, 030/21245-
        450, geben.
        2. Recht an der Aufnahme, die Leistungsschutzrechte
        Auch an der Aufnahme selbst gibt es Rechte. Die Inhaber dieser Rechte sind die Tonträgerhersteller. Wenn bei einem Mix vorbestehende Aufnahmen von CDs oder
        Schallplatten verwendet werden, muss der Tonträgerhersteller vorher um Erlaubnis zur
        Verwendung der Aufnahme gefragt werden. Informationen dazu gibt es bei dem Verband
        der Tonträgerhersteller IFPI unter http://www.ifpi.de oder bei der GVL (Gesellschaft zur Verwertung
        von Leistungsschutzrechten) unter http://www.gvl.de.

        Erst wenn diese Rechte abgeklärt sind, kann die GEMA eine Lizenz erteilen. Für die Lizenzierung
        von Tonträgen ist die Direktion Industrie zuständig, ind@gema.de, 089/48003-800. Für die Präsentation von Musik im Internet die Multimediaabteilung der
        GEMA: multimedia@gema.de,089/48003-800

  3. Profilbild
    Stephan Merk RED

    Naja, Traktor ist leider nicht mit VoiceOver nutzbar, von daher für mich keine Alternative. Ich habe unzählige Alben über die Jahre gekauft, die sind auch organisiert. Aber aus früher MP3-Zeit, also gut 16 Jahre zurück, habe ich einige Ordner aufgebaut mit Einzeldateien. Auch die sind in iTunes eingegliedert, aber recht strukturlos. Oder anders, ich kann Kontrollverlust nicht leiden, insbesondere dann nicht, wenn es um meine Daten geht. Die Duckmäuserschaft der Masse wirkt da auf mich extrem befremdlich.

    Zum Auflegen, nein ich habe beides nicht vor, mich interessiert ja generell nur die Technik und erfreue mich am Rumspielen. Ich habe nie vor oder würde das auch nie machen, Inhalte Dritter bereitzustellen, dann mache ich lieber selbst oder nur für mich. Aber die Musikdienste böten sich ja an, recht einfach eine Playlist aus allen Titeln zu präsentieren. Und da stelle ich es mir für DJs auch sinnig vor, wenn dann der Knüller der letzten Jahrzehnte gewünscht wird, der sich aber nicht im CD-Koffer befindet. Mein Onkel hatte seinerzeit noch mit Cassetten und Platten aufgelegt, wie komplex war das damals, einen Titel aufzufinden. Wenn ein neues Lauferk mit anderem Zählwerk kam, war dann Ende im System.

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