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Alle theoretisch möglichen Melodien sind ab sofort geschützt

Zwei US-Amerikaner haben alle Melodien errechnen lassen

3. März 2020
copyright alle moeglichen melodien

Alle theoretisch möglichen Melodien sind ab sofort geschützt

Die Verletzung von Urheberrechten beschäftigt uns hier bei AMAZONA.de mittlerweile regelmäßig. Die Anzahl der Beschwerden von betroffenen Künstlern, deren geistiges Eigentum geklaut oder unrechtmäßig genutzt wird, hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Bedeutet das, dass wir ab sofort nur noch bereits bekannte Melodien neu aufleben lassen können? Gibt es wirklich nichts Neues mehr? Erst kürzlich haben wir über das Thema „Nutzung von Sample Loops in Musikproduktionen“ berichtet. Ein prominenter Beteiligter dabei ist Justin Bieber, die gesamte Story dazu könnt ihr hier nachlesen.

Wie wir alle wissen, basiert unsere westliche Musik auf 12 Halbtönen, d. h. die Anzahl der potenziellen Melodien, die man hieraus entwickeln kann, ist begrenzt. Die Anzahl ist natürlich unglaublich groß, doch definitiv begrenzt. Ist eine Melodie einmal erfunden, „gehört“ sie dem Komponisten und alles andere kann nur noch als Cover durchgehen.

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Zwei findige US-Amerikaner haben nun eine Software entwickelt, die auf Basis der 12 Halbtöne alle sich hieraus ergebenden Melodien errechnen kann. Die auf diese Art und Weise „komponierten“ Melodien haben die beiden als MIDI-Datei generiert und gespeichert. Dabei haben sie Melodien mit bis zu 8 Noten berechnen lassen. Pro Sekunde kann die Software 300.000 solcher Melodien ausspucken.

Heißt dass, dass die beiden nun an allen Melodien beteiligt werden müssen? Keineswegs, denn Damien Riehl und Noah Rubin haben ihre berechneten Melodien unter der Creative Commons Zero Lizenz veröffentlicht. Dies macht es möglich, die Melodien zu verwenden, so als ob sie bereits urheberrechtsfrei wären. Die Melodien können ohne Einschränkung kopiert und genutzt werden. Noch nicht einmal eine Namensnennung der Originalkomponisten ist notwendig.

Doch wofür das alles? Letztendlich wollten die Beiden damit das Musik-Business wachrütteln und mit Sicherheit für etwas Aufmerksamkeit sorgen, denn die Streitereien, die sich in den letzten Monaten und Jahren zugetragen haben, waren teils doch sehr abstrus. Nicht falsch verstehen, wir stehen hier voll und ganz hinter dem geistigen Eigentum von Komponisten, aber im ein oder anderen Fall hätte etwas mehr Ruhe sicherlich nicht geschadet. Klar ist: Aufmerksamkeit zu erwecken ist Riehl und Rubin definitiv gelungen.

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Die Vorgehensweise und die weiteren Gründe für ihr Vorhaben stellen die Beiden im Übrigen im folgenden Video dar:

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Forum
  1. Profilbild
    Markiman

    Das ist mal eine klasse Aktion!
    Nicht falsch verstehen, ich bin auch Musiker und verdiene Geld mit Musik-Rechten, aber es zeigt auf, dass das bisherige System eben in der heutigen Zeit so nicht mehr richtig funktioniert.
    Gerade z.B. bei „simpleren“ Melodien läuft man grundsätzlich Gefahr direkt Rechte Dritter zu verletzen, ohne dass man mutwillig eine Phrase kopiert hat.

  2. Profilbild
    camarillo

    Das ist natürlich eine interessante Aktion, aber insgesamt ziemlicher Blödsinn.
    Zumindest in Deutschland dürfte dadurch nicht eine einzige Melodie rechtlich anders gestellt sein, als vor diesem Projekt. Zu den geschützten Werke zählen hier nämlich (§ 2 UrhG Abs. 2) nur „persönliche geistige Schöpfungen“.
    In diesem Fall ist die persönliche geistige Schöpfung das Computerprogramm, nicht die Musik. Letztere wurde schließlich von einem Computerprogramm erstellt. Die Entstehung der Stücke ist zudem noch dokumentiert.

    • Profilbild
      Markiman

      @camarillo Blödsinn würde ich jetzt nicht dazu sagen, sondern das Ganze eher unter „Kunst-Projekt“ verbuchen.
      Die Aktion weißt darauf hin, dass man sich heute diesem Thema vielleicht anders nähern sollte wie bisher.
      Zum einen wird hinterfragt, ob eine bloße Melodie geschützt werden kann/soll, wenn ein anderer Künstler vielleicht eine solche, ähnlich oder gleich, persönlich geistig schöpft, ohne bewusst abzukupfern.
      Allein schon dadurch, dass der Pool an „interessanten Melodien“ vielleicht über die Jahrzehnte immer kleiner wird, könnte das sicher künstlerisch einschränkend werden.
      Zum anderen wird eben indirekt hinterfragt, inwieweit ein Kauf-Sample (der den Hauptteil der Komposition ausmacht) bzw. vielleicht bald Kompositionen durch künstliche Intelligenz, tatsächlich noch eine „persönliche geistige Schöpfung“ sind.

      • Profilbild
        camarillo

        @Markiman Wieso denn anders nähern? Ist doch alles nicht neu:
        Eine Melodie an sich kann nur dann geschützt werden, wenn es sich um eine persönliche geistige Schöpfung handelt. Insofern ist die künstliche Intelligenz schon mal raus. Darüber hinaus muss die Melodie eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen. Insofern ist „simpelstes Zeug“ auch nicht geschützt. Da gibt es also noch genügend Freiräume für Varianten „interessanter“ einfacher Melodien. Die Doppelschöpfung ist wiederum auch kein neues Thema, nur eben umso schwieriger nachzuweisen, je komplexer das Werk. Und wenn ein Kauf-Sample den Hauptteil des Werkes ausmacht, sieht es mit der Schöpfungshöhe des Werkes nicht gut aus. Das ändert aber nichts an der Stellung des Kauf-Samples.

        • Profilbild
          pol/tox

          @camarillo „[…] wenn es sich um eine persönliche geistige Schöpfung handelt.“

          Wie lässt sich das mit generativen Methoden in Einklang bringen? Z.B. Aleatoric (John Cage) oder Melodien die mittels Sample & Hold, Turing Maschinen usw. generiert werden.

          Da stellt sich mir die Frage, was als „schöpfender“ angesehen sein soll: Das Drücken der Tasten oder die Auswahl der Melodie?

          • Profilbild
            camarillo

            @pol/tox Es geht um „das Werk“. Die S&H oder von der Turing Maschine generierte Melodie allein wird sicherlich nicht geschützt sein, das gesamte Werk, in dem sie Verwendung findet, hingegen ggf. schon.

        • Profilbild
          PitW

          @camarillo „[…] wenn es sich um eine persönliche geistige Schöpfung handelt.“

          Interessant – hat ein Gericht schon mal die Entstehung eines Charthits analysiert?

          Wenn das so ausgelegt würde, dürften alle Titel, welche mit vorgegebenen Schnipseln aus Ableton oder ähnlich sowie alle Melodien, welche mit Tools wie Melody Maker Midi Plugins erstellt wurden, nicht mit Copyright versehen werden…

          • Profilbild
            camarillo

            @PitW „Interessant – hat ein Gericht schon mal die Entstehung eines Charthits analysiert?“

            Ja, siehe z.B. Stairway to Heaven.

  3. Profilbild
    Orlando Gibbons

    Für mich wirkt das wie eine sympathisch inszenierte Variante bereits bestehender Suchmaschinen. „Soundhound“ und „Themefinder“ bieten seit Jahren ähnliche Dienste an. Riehl & Ruben erweitern nun diese bestehenden Angebote um ein Verzeichnis aller noch ungenützten Melodien. Das ist begrüßenswert.

    Ob sich hinter den weißen Flecken die Hits von morgen verbergen, darf freilich angezweifelt werden. Man muss davon ausgehen, dass es sich vor allem um Abfolgen großer Intervallsprünge handelt. Wenig davon wird sich als Gesangsmelodie, geschweige denn als Hookline eignen.

    In der Praxis entscheiden (zum Glück für uns KomponistInnen!) doch noch einige Faktoren mehr, ob eine Passage als Plagiat wahrgenommen wird oder nicht: Tempo, Stilistik, Instrumentation, Phrasierung u.v.a.m.

    Eine umfassende Übersicht über die Thematik bietet die „Music Copyright Infringement Resource“ der George Washington University NY. Dort findet man Informationen über sämtliche Streitfälle in den USA seit 1844 (!) und viele Artikel betreffend Music Copyright, unterstützender Technologie und die Theorie musikalischer Schöpfung.

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