ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE

Beatport weist KI-generierte Musik zurück

Warum stoppt Beatport jetzt KI-Tracks?

17. August 2026
Beatport weist KI-generierte Musik zurück

Beatport weist KI-generierte Musik zurück

Beatport reagiert auf die wachsende Zahl künstlich erzeugter Veröffentlichungen, indem Musik, die vollständig oder größtenteils von einer generativen KI stammt, in Zukunft nicht mehr in den Katalog aufgenommen werden soll. Was allerdings erlaubt bleibt ist der Einsatz von KI als Hilfsmittel. Nach den neuen Richtlinien werden betroffene Songs schon bei der Einreichung gestoppt und das zuständige Label oder der jeweilige Rechteinhaber wird anschließend darüber informiert.

Beatport unterscheidet dabei zwischen von KI generierter und von KI unterstützter Musik, denn Werkzeuge für Mixing und Mastering oder andere Formen der Audiobearbeitung dürfen weiterhin zum Einsatz kommen und auch einzelne künstlich erzeugte Elemente sind erlaubt, wenn der größte Teil der Produktion von Menschen stammt.

ANZEIGE

Beatport prüft eingereichte Titel

Für die technische Kontrolle wird auf eine Zusammenarbeit mit dem Unternehmen Beatdapp gesetzt, das die Plattform schon seit zwei Jahren dabei unterstützt, Streaming-Betrug aufzuspüren. Nun soll die eingesetzte Technik zusätzlich erkennen, ob ein Song vollständig generiert oder nur mithilfe von KI bearbeitet wurde. Zugelassene Produktionen mit einem größeren KI-Anteil werden bei der Einreichung entsprechend gekennzeichnet. Ob diese Information später auch für Käufer und DJs sichtbar sein wird, ist bisher allerdings noch nicht bekannt.

ANZEIGE

Viele DJs lehnen künstlich erzeugte Musik ab

Die Entscheidung passt zur Haltung vieler Nutzer, denn in einer Umfrage gaben 60 Prozent der befragten DJs an, keine KI-generierte Musik in ihren Sets spielen zu wollen. Ein Großteil dieser Gruppe begründete das mit dem Wunsch, menschliche Künstler und Produzenten zu unterstützen. Was bei dieser Neuerung allerdings noch offen bleibt, ist, ab welchem Anteil eine Produktion als überwiegend KI-generiert eingestuft wird. Beispielsweise bei künstlich erzeugtem Gesang oder einzelnen generierten Spuren dürfte eine verlässliche Bewertung nicht immer einfach sein.

ANZEIGE
ANZEIGE
Über den Autor
Profilbild

Gereon Gwosdek RED

Leidenschaft für Tasten und Technik, Musikschulinhaber und Bandleader im Bereich von christlicher Musik.

Forum
  1. Profilbild
    Filterpad AHU

    KI ist DAS Thema 2026 unter Musikern. Die Annahme war zuerst eine Vermüllung sämtlicher Streamingplattformen und keine Regeln. Jetzt reagieren alle wegen neuer Gerichtsbeschlüsse bezüglich KI. Selbst in kleinen Plattformen wie myownmusic wird durch Angabe beim Upload angezeigt, ob KI, teilweise KI oder eben ohne. Gut so, denn viele setzen KI immer noch gleich wie ein neues Tool für Musiker. Aber es ist wie mit einem Pinsel: Der Pinsel eines Malers malt nicht von alleine. Erst der Mensch dahinter schafft durch Kreativität daraus ein Kunstwerk. Ein Instrument ist genau das selbe. KI übernimmt dieses Schaffen gänzlich und hat somit mit Kunsthandwerk nichts zu tun. Es ist und bleibt eine Maschine die genau diese Aufgabe gänzlich übernimmt. Wer als Musiker KI verwendet, der hat kein Vertrauen in sein Handwerk und versucht durch benutzung fremder Materialien, erstellt durch eine Maschine, seine Unmusikalität und Unkreativität zu kaschieren. Nehmt euch das zu Herzen.

  2. Profilbild
    Viertelnote AHU

    du es sagst martin😒
    irgentwann KI speist oder trinkt für mich oder wählt style look aus,
    zieht mich ohne fragen an.

      • Profilbild
        CDRowell AHU

        @Numitron Neeeeee… Widerspruch!!

        Im Jahr 1984 ist John Connor noch nicht geboren.

        Er wird im Mai 1984 von Sarah Connor und dem aus der Zukunft geschickten Kämpfer Kyle Reese gezeugt.

        Ein Cyborg wird im ersten Terminator (1984)-Film ins Jahr 1984 geschickt, um Sarah zu töten und Johns Geburt zu verhindern.

        John Conner wurde am 28.02.1985 geboren und will tatsächlich die Maschinen gestoppt und auf dem Müll sehen.

    • Profilbild
      CDRowell AHU

      @Numitron Und genau da liegt die Begründung, warum „er“ kein Geld bekommen sollte…

      „… wenn er einen Song NUR mit ki gemacht hat.“ Die hat er nicht gemacht, sondern eine Maschine, die KEINEN Urheberanspruch erheben kann! Maschinen sind eben NICHT kreativ und NICHT berechtigt stellvertretend als Urheber zu fungieren.

  3. Profilbild
    mdesign AHU

    beatport macht das nicht, um künstler zu schützen. beatport macht das, weil sie copyright-probleme vermeiden wollen. denn im moment weiß keiner, welche ansprüche dritter auf die KI-nutzer und damit auch auf deren vermarkter zukommen. das wird noch eine weile so gehen, aber irgendwann wird das ganze – zwangsläufig – mit irgendeiner pauschalen abgabe gelöst werden, so ist’s ja auch bei PC, handy, tablet usw (urheberrechtsabgabe). und dann wird die vornehme zurückhaltung in den meisten fällen vermutlich aufhören. KI ist die zukunft. das muss man nicht mögen, ist aber so. auch die schönen pferde wurden dereinst durch stinkende automobile ersetzt.

  4. Profilbild
    kritik katze AHU

    musik sollte das handwerk von könnern bleiben die was zu sagen haben mit gefühl .
    alle andere ist schrott und zerstört die musik selbst .

    also echt jetzt.
    eines tages werden die leute ihr handy und kopfhörer weglegen ,weil sie das leben sehen und hören wollen. anstatt zu schielen und tinitus zu kriegen.
    schon jetzt sind alle wie autisten unterwegs ohne teilnahme am leben .

    solange das bleibt, lohnt sich musik nicht , weil die nur durch eine gruppe von menschen ihren sinn bekommt und nicht wegen isoilierten zombis.
    denn ohne message sinds blos frequenzen.in der folge

    • Profilbild
      kritik katze AHU

      @kritik katze .

      und die ki hat kein zeit/raum bewusstsein – musik ist auch zeitkunst
      und das ist es, was könner draufhaben

  5. Mehr anzeigen
Kommentar erstellen

Die AMAZONA.de-Kommentarfunktion ist Ihr Forum, um sich persönlich zu den Inhalten der Artikel auszutauschen. Sich daraus ergebende Diskussionen sollten höflich und sachlich geführt werden. Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung. Wir behalten uns die Löschung von Inhalten vor. Dies gilt insbesondere für Inhalte, die nach unserer Einschätzung gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verletzen oder Diffamierungen, Diskriminierungen, Beleidigungen, Hass, Bedrohungen, politische Inhalte oder Werbung enthalten.

Haben Sie eigene Erfahrungen mit einem Produkt gemacht, stellen Sie diese bitte über die Funktion Leser-Story erstellen ein. Für persönliche Nachrichten verwenden Sie bitte die Nachrichtenfunktion im Profil.

ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
X
ANZEIGE X
ANZEIGE X