Sammelklage gegen Suno: Musiker wehren sich gegen KI-Nachahmung
Der US-amerikanische Country-Musiker Jason Isbell hat gemeinsam mit anderen Musikern eine 84 Seiten umfassende Sammelklage gegen Suno eingereicht. In der Klageschrift werfen die Musiker dem KI-Unternehmen vor, dass es mit Suno möglich sei, durch bestimmte Prompts den Stil der klagenden Musiker nachahmen zu können – beispielsweise durch die Eingabe des Namens eines bestimmten Künstlers. Die Klage ging am Montag, dem 31. August im Bundesgericht in Massachusetts ein.
Neben Jason Isbell sind an der Klage unter anderem auch der Jazz-Saxofonist Eduardo Calle, David Lowery (Camper Van Beethoven) und Blues-Gitarrist und Songwriter Guy Forsyth beteiligt.
Worum geht es in der Klage?
Die Kläger konzentrieren sich bei der Klage nicht darauf, einzelne Fälle vorzutragen, in welchen bestimmte Songs der Künstler womöglich kopiert wurden und somit Urheberrechtsansprüche geltend zu machen. Sie nehmen die Gesamtstruktur der Plattform ins Visier und dabei insbesondere die Möglichkeit für Nutzer, den Namen eines Künstlers einzugeben und Suno dadurch rasch KI-Musik generieren zu lassen, die in ihrem Stil und Klang dem betreffenden Musiker stark ähnelt.
Zu den in der Klage angeführten Beispielen gehörte ein Fall, in dem die Eingabe von „Jason Isbell“ bei Suno dazu geführt habe, dass die Plattform einen Song namens „Paper Bell“ erstellte. Dieser wurde als „zeitgenössischer Americana-Singer-Songwriter-Titel mit gezupfter Akustikgitarre“ (Englisch original: „contemporary Americana singer-songwriter with fingerpicked acoustic guitar“) und mit einem Gesangsstil beschrieben, der dem von Isbell zum Verwechseln ähneln soll.
Die Kläger behaupten auch, Ähnliches geschehe, wenn man zum Beispiel „Taylor Swift“ oder sogar direkt einen genauen Songtitel eingibt.
In der Klageschrift heißt es dazu sinngemäß: (Übersetzung aus dem Englischen)
„Ein Kind, das Musik hört und anschließend ein Riff auf seiner Gitarre ausprobiert, ist nicht dasselbe wie die Entwicklung eines kommerziellen Produkts, das über Namen auffindbar ist und im Wesentlichen auf sämtlicher im Internet verfügbarer Musik basiert.“
„Die Identität eines Musikers ist sein Eigentum, doch Suno hat sie sich ohne Zustimmung angeeignet. Mit dieser Klage setzen sich die Musiker gegen die Annahme zur Wehr, dass Widerstand zwecklos sei.“
„Die Reaktion auf Namen ist ein bewusst gestaltetes, systemisches kommerzielles Merkmal der Plattform – kein isoliertes technisches Artefakt oder ein unvorhergesehenes emergentes Verhalten. Die Plattform ist darauf ausgelegt, Musiker anhand ihres Namens zu identifizieren und auf Kommando eine Ausgabe zu erzeugen, die deren Identität widerspiegelt. Genau das ist ihr Produkt.“
Die Forderungen der Kläger
Die Kläger verlangen, dass der Fall als sogenannte „class action“ geführt wird – das heißt, es werden auch Künstler vertreten, die nicht direkt an der Klage beteiligt sind, aber dennoch von Suno betroffen sind. Zudem fordern sie Schadensersatz wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten sowie die Herausgabe von Gewinnen, die durch die unbefugte Nutzung der Identitäten von Künstlern erzielt wurden.
Die GEMA klagte bereits im Januar 2025 gegen Suno
Die GEMA hat Ende Juli 2026 ihren Urheberrechtsstreit gegen Suno gewonnen. Die GEMA hatte argumentiert, dass Suno Songs aus dem Repertoire der GEMA – daruner „Daddy Cool“ von Boney M., „Mambo No. 5“ von Loe Bega und „Forever Young“ von Alphaville – zum Training seiner KI-Modelle verwendet habe, ohne vorher Lizenzen zu erwerben und Songwriter zu vergüten. Das Gericht stellte fest, dass die Nutzung der betreffenden Musikwerke zum Training sowie deren Speicherung und Wiedergabe ohne entsprechende Lizenz gegen das Urheberrecht verstößt.
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Auch hier kann ich nur vorbehaltlos Beifall klatschen. 💪😃👏
Zum Glück gibt es auch in DE inzwischen eine Menge Möglichkeiten, so etwas ähnliches wie eine »Sammelklage« durchzuführen (siehe Wikipedia -> »Sammelklage«).
💪finde ich es gut.
kann es lange dauern oder
erfolg nur in teilen.
class actions man bloggt sehr vieles am den anfang ab.
langer atem.kann mürbe machen.
ich wünsche erfolg
Inzwischen ist weitläufig bekannt, das Suno alle möglichen Songs zum Training verwendet. Dazu gehören auch nischenhafte Künstler und nicht nur die Boliden des Business. Dies leuchtet auch ein um KI noch authentischer zu machen. Dadurch entsteht aber das Problem, dass sich Ergebnisse von Prompteingaben irgendwann tatsächlich so anhören wie der jeweiligen Künstler. Besonders heikle bei Gesang. Daher kann nicht genug dagegen vorgegangen werden und ich begrüße jede Klage dagegen sehr! Das Ergebnis von freischaffender Kunst und KI muss für immer und ewig getrennt sein. Für Menschen die sich nicht mit Musik beschäftigen ist musikalische Kunst (Noten, Pausen, Instrumente lernen, Gefühl von Musik) und KI schon ein und dieselbe art von schaffender Kunst. Leider gilt das auch für Musiker die generative KI nötig haben, weil sie kein Vertrauen in ihre Werke bekommen und sich daher mit fremden Federn schmücken und somit die nichtsahnenden Hörer da draußen auf’s Korn nimmt. Diese Hörer können es eben nicht unterscheiden und werfen alles in einen Topf! – Das muss mit allen Mitteln verhindert werden!
Bleibt zu hoffen, dass die Summe für den Schadensersatz sich an der Gier und dem Marktwert von Suno orientiert.
Das Geld sollte z.B. in den Aufbau einer neuen Plattform mit gerechter Vergütung für Streaming und Förderung für MusikerInnen verwendet werden.
Die KI Gemeinde kann ja gerne unter sich bleiben und sich gegenseitig clonen, vom Musikmarkrt sollte sie ausgeschlossen werden, Australien geht hier bereits den nächsten Schritt.
@Mixit Was macht Australien dagegen wenn das erklären möchtest?
@Filterpad Die australische Recording Industry Association (ARIA) hat Songs, die vollständig oder größtenteils durch künstliche Intelligenz erzeugt wurden, aus ihren offiziellen Musikcharts ausgeschlossen.
Das ist ein erster Schritt wie ich meine.
Auch für Playlists / Streaming sollte das gelten. Eine klare Trennung zwischen von Menschen geschaffenen Werken und KI generierter Musik wäre ein wichtiger Schritt. KI Musik kann man ja nicht verbieten, nur die eindeutige Kennzeichnung bzw. Trennung halte ich für wichtig.
@Mixit Nachtrag:
Natürlich sollte jedem frei gestellt sein mit KI Musik zu machen, nur sollten die Programme nicht ungefragt mit Werken Dritter trainiert werden.
Auch Geld verdienen sollte möglich sein, nur eben als KI-generierter Song gekennzeichnet und ohne die „Vorleistung“ Dritter.
wehret den Anfängen ☮️✌🏻