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Jerusalema-Challenge – Warner Music bittet nun zur Kasse

Warner Music kassiert für Internet Challenge

17. Februar 2021

Die Jerusalema-Challenge eroberte und erobert noch das Internet. Zum Song Jerusalema des südafrikanischen DJs Master KG choreografieren und tanzen zahllose gemeinnützige Organisationen, Firmen, ehrenamtlich Tätige oder Krankenpflegepersonal. Warum? Na weil sie es können. Und um in der Zeit der Pandemie ein Fünkchen Hoffnung und gute Laune zu verbreiten. Doch das könnte die Teilnehmer der Challenge jetzt teuer zu stehen kommen. Laut Medienberichten verlangt der Warner Music Konzern bis zu 4000€ für jedes veröffentlichte Video, das an dieser Challenge teilgenommen hat. Erste Abmahnschreiben seien verschickt worden.

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Die Jerusalema-Challenge – Zockt Warner jetzt ab?

Der Originalsong Jerusalema von Master KG:

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Teilweise sind die Videos professionell gestaltet und ähneln eher Hochglanz-Werbefilmen, als einer Internet-Challenge. So zum Beispiel das mit derzeit rund 5 Millionen Klicks ganz weit oben rangierende Video der Austrian Airlines.

Jerusalema-Challenge

Die Jerusalema-Challenge erobert das Internet. Aber nicht nur der Spaß steht hier im Vordergrund, sondern höchstwahrscheinlich auch handfeste, wirtschaftliche Interessen. Bild: YouTube (Challenge der Austrian Airlines)

Die Frage, die sich nun aufdrängt ist, inwieweit Warner jetzt hier Abzocke betreibt, oder ob ihnen Geld aus der Veröffentlichung diverser Videos zusteht. Der erste Reflex ist natürlich, diesen bösen, geldgeilen Konzern der Abzocke zu bezichtigen. Doch wie sieht es rechtlich aus? Und moralisch? Letzteres dürfte eine endlose Diskussion werden. Ersteres lässt sich dagegen relativ einfach beantworten: Im privaten Bereich darf natürlich jeder auf diesen Song tanzen, mitgröhlen, Videos machen und Freunden zeigen. In dem Moment, in dem das Video öffentlich zugänglich ist und möglicherweise selbst sogar monetarisiert wird, sieht der Fall schon ganz anders aus. Hier wird nämlich, unter Verwendung urheberschutzrechtlich geschützten Materials, ein neues Werk geschaffen. Dieses darf, ohne Zustimmung des Rechteinhabers, natürlich nicht einfach so veröffentlicht werden. Auch der Verweis auf die Deals der Labels mit YouTube hilft da jetzt nicht, da diese Deals immer nur das Original betreffen, nicht aber neue Werke, die sich des Songs nur bedienen. Die GEMA zum Beispiel auf deutscher Ebene kann die Rechte am originalen Song vergeben, dadurch lizenziert sich aber nicht automatisch auch ein Video, das den Song nur benutzt. Alles klar?

Auch nach der aktuellen Urheberrechtsreform wird die Lage nicht anders, sondern nur klarer: Wer urheberschutzrechtlich geschütztes Material verwendet, muss sich die Verwertungsrechte sichern. So einfach ist es. Doch wird jetzt hier nicht einfach eine tolle Idee zerstört und Kreativität im Keim erstickt? Und wer kannte vor der Jerusalema-Challenge überhaupt den Song oder seinen Urheber, und hat nicht gerade die Challenge selbst den Song überhaupt erst erwähnenswert gemacht? Oder ist sogar der Warner Konzern selbst maßgeblich an der Entstehung der Challenge beteiligt? Letzteres könnte aus dem Lexikon der leichtgemachten Verschwörungstheorie stammen, ist aber auch eine Überlegung wert, oder? Diskutiert mit uns. Ist Warner im Recht? Oder stehen dem Künstler und seinem Label die Einnahmen aus den Videos oder die Abmahnsummen zu?

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Forum
  1. Profilbild
    JM4

    Finde ich gut, dass amazona.de Raum gibt für eine Diskussion, die sich nicht um die technischen, künstlerischen oder historischen Aspekte von Musikmachen dreht. Und Kompliment an den Autor: die rechtliche Seite ist gut dargestellt und die Fragen im letzten Absatz treffen ins Schwarze. Leider hab ich auch keine befriedigende Antwort darauf.
    Die Tatsache, dass ein Song bislang unbekannt war und vielleicht am Markt keine Chance gehabt hätte – wer weiß das schon – , macht ihn nicht weniger schützenswert. Ich glaube nicht, dass „Kreativität im Keim erstickt“ wird, wenn ein Rechteinhaber seine Rechte auch geltend macht. Könnte ja auch dazu führen, dass die Initiatoren einer Challenge mit einem eigenen Track anrücken oder zu Co-Creation aufrufen.

    • Profilbild
      Jan Steiger RED

      @JM4 Letzteres wäre tatsächlich ein begrüßenswerter Weg.
      Grundsätzlich finde ich es in Ordnung, wenn Warner jetzt darauf besteht, die Einnahmen aus solchen Videos zu kassieren, sofern welche gemacht wurden. Aber die Praxis mit den Abmahnungen finde ich doch mehr als fragwürdig

  2. Profilbild
    paulilein

    Sowas geht ja gar nicht. Rechteverwaltung oder wertung oder wie auch immer hin oder her aber was sich Warner hier leistet ist einfach nur traurig. Gerade in der jetzigen Situation wäre ein klein wenig Fingerspitzengefühl angebracht. Ich kann gar nicht soviel fressen……………….. 🤬

  3. Profilbild
    Flowwater AHU

    Ich finde es gut, dass Warner Music ihre Rechte wahrnehmen und sofort den Weg der kostenbewehrten Abmahnung wählen (so nennt man das, glaube ich, ich bin kein Jurist). Das ist großartig. Das ist absolut wunderbar. Wo kämen wir denn da hin, wenn man sich ohne Kosten mit den Initiatoren der Videos einigen würde. Man würde das ja eventuell – Gott bewahre – als kostenlose Publicity für den Song nutzen können.

    Warum tut ein Großkonzern so etwas? Na, weil sie es können. Und um in der Zeit der Pandemie das letzte Fünkchen Hoffnung auf Kreativität und Menschlichkeit im Keim zu ersticken.

    P.S.: Wir müssen uns nicht darüber unterhalten, dass Warner Music im Recht ist, denn das sind sie (meiner bescheidenen Meinung nach).

    • Profilbild
      Stephan Merk RED

      @Flowwater Naja, aber wenn Titel auf YouTube von Nicht-Rechteinhabern hochgeladen werden, dann werden die Videos doch monetarisiert. Google hat doch da einen tollen Algorithmus, der das dann erkennt und im Zweifel würde ein Video doch gelöscht werden. Jeder Alleinunterhalter dudelt doch auf YouTube seine Hits ab oder die vielen Mädels mit ihren Ukulelen und ich denke nicht, dass jeder auch explizit danach fragt. Klar, die hat Warner nicht im Visier, aber man kann doch sicherlich nicht sagen, sie würden nichts an dem Titel verdienen, im Gegenteil doch auch an jedem Cover. Vielleicht liege ich da auch falsch, aber so dachte ich das immer.

      • Profilbild
        Flowwater AHU

        @Stephan Merk Hallo Stephan,

        das ist auch so. Rick Beato hat da auch so seine einschlägigen Erfahrungen mit genau dieser Demonetarisierung auf seinem Video-Kanal. Er macht unter anderem Videos, die erklären, was an einem Song toll ist. Da muss er natürlich einen Song spielen und wird dafür demonetarisiert. Das stört ihn noch nicht. Aber neulich hat er auf seinem Kanal einen »Strike« wegen Copyright-Verletzungen bekommen:

        https://www.youtube.com/watch?v=E5lY_DbUsok&t=370s

        Das ist auf YouTube eine Eskalierungsstufe vor »ganz aus«. Denn wenn man drei Strikes bekommt, dann ist der Kanal weg. Und YouTube fackelt da auch nicht lange, weil da wohl einfach ein Automatismus dahinter steckt.

        Ich glaube, so etwas kommt deswegen zustande, weil da einfach Anwälte am Werk sind, die ihr Handwerk nicht verstehen. Oder die wollen ganz bewusst mal ein Exempel statuieren.

        • Profilbild
          Stephan Merk RED

          @Flowwater Danke Dir, ist ja echt spannend. Aber vielleicht verstehen die Anwälte ihr Handwerk sogar sehr gut, denn die Praxis geht ja offenbar auch auf und der Anwalt verdient immer, ob als Gewinner oder Verlierer. Nur unterlegen fühlt sich nicht so nice an… :D Mal im Ernst, es ist so eine Gradwandeurng, Urheberrecht klar, wer etwas leistet, muss entlohnt werden, siehe Leistungsschutz. Die Frage ist aber, wie wird Leistung bemessen? Ich weiß nicht, was beispielsweise der Spiegel für einen Kommentar als Honorar bezahlt und wie viel die Seite am Ende durch Werbung und Abos einspielt. Da würde vermutlich der Autor auch unterliegen. Nur ist nachgesungen eben einfacher als abgeschrieben.

    • Profilbild
      Tai AHU

      @JCEFNY Ja. Und leider haben die Minors (die heissen nicht so, ich weissI nicht den Stand dagegen anzustinken.

  4. Profilbild
    SynthUndMetal

    Ich denke, dass solche Dinge im Bereich Social Media quasi kostenlose Werbung für die Rechteinhaber darstellen. Darüber sollten Musikverlage glücklich sein und dies auch aktiv pushen, da dies die Popularität von Liedern und Bands signifikant steigern kann und damit auch die Verkäufe. Es gibt da ja mehr als genug Beispiele in der Vergangenheit. Aber die Musikindustrie ist halt m.E. immer noch nicht wirklich im digitalen Zeitalter angekommen.

  5. Profilbild
    Stephan Merk RED

    Mein erster Reflex war ebenfalls: Die spinnen ja. Aber auch so manches Video einer Klinik sieht eher aus wie ein Werbefilmchen und man kann moralisch durchaus hinterfragen, ob man Wehren und medizinisches Personal tatsächlich zur Kasse bitten muss, wie eine Wehr im Sauerland, die ihr vierstelliges Abmahnschreiben schon erhalten hat. Interessant fand ich den Kommentar von Tim Renner im WDR 2 Mittagsmagazin zu den Hintergründen. Er meint, dass Warner die Endnutzer ganz egal seien. Aber dem Künstler zeigt man, dass man für dessen Rechte einstehen würde und sich der Anschluss an einen großen Konzern lohne. Ich frage mich allerdings, was am Ende bei DJ und Sängerin finanziell ankommt. Richtig sauer aufgestoßen ist mir allerdings der WDR, denn Hörer schlugen vor, den Titel nicht mehr zu spielen. Wie unehrlich muss man sein als zuzugeben, dass man doch eh nur Musik der vier großen ist und man doch ohnehin viel zu feige wäre, mehr unbekannte Musik im Alltagsprogramm unterzubringen, selbst wenn es ins Format passt. Da sollten Radiostationen mal weniger den Zeigefinger erheben, die ja schlussendlich für diese Größen mit Verantwortung tragen.

  6. Profilbild
    gs06

    „Oder stehen dem Künstler und seinem Label die Einnahmen aus den Videos oder die Abmahnsummen zu?“

    Meines Wissens nach stehen die Abmahn-Gebühren nur den Anwälten zu, und diese dürfen sie auch aus gesetzlichen Gründen nicht mit den Urhebern oder Rechteinhabern teilen. Die Abmahnung ist ein Instrument der Rechtspflege, um die Gerichte zu entlasten, und nicht etwa ein Verfahren um Inkasso zu betreiben.

    Bei den eigentlichen Urhebern dieses Lieds wird von den eingetriebenen Gebühren demnach nichts ankommen. Das mag man beklagen, aber die von uns gewählten Gesetzgeber haben es so festgelegt. Ebenso kann man darüber nachdenken, ob das Urheberrecht in seiner jetzigen Form zeitgemäß ist, oder ob es es im Hinblick auf User Generated Content nicht angepasst werden sollte. Meiner Meinung nach tragen aber die Initiatoren einer Challenge eine gewisse zumindest moralische Verantwortung, wenn sie dazu aufrufen, urheberrechtlich geschütztes Material in Videos zu verwenden.

  7. Profilbild
    AMAZONA Archiv

    Also ich kann da gewollte Systematik erkennen. Die Abmahnungen von Warner gingen ja nicht beim ersten Video raus, sondern man hat erst mal abgewartet, bis die durch die virale Entwicklung des Songs entstandene „Klagemasse“ groß genug ist. Wenn ich böse wäre, war das als Aspekt wohl sogar schon beim Promotionplan des Songs eingepreist. Das perfide ist, die eventuelle Monetarisierung wird von Youtube und Co ja eh bei Feststellung oder gleich bei Erstellung an Warner abgetreten, aber durch die Abmahnerei verdient der assoziierte Rechtsbeistand nochmal via Gebühren kräftig mit, ohne das der Künstler etwas davon sieht.

    • Profilbild
      Stephan Merk RED

      Ein sehr interessanter Aspekt: Fressen und gefressen werden, lass sie erst mal spielen, dann werden sie mutiger und die Beute größer.

  8. Profilbild
    Vati

    Das Urheberrecht gehört in der jetzigen Form abgeschafft. Eine monopolistische Inkassogesellschaft treibt Jahrzehntelang das Geld für „Kulturschaffende“ ein. Weilen diese nicht mehr unter den Lebenden, ist diese Praxis zur Erbeninkasso verkommen. Dieses ganze konglomerat aus „Urhebern“, Anwälten und selbsternannten Schützern der Kulter funktioniert natürlich nur in reichen Gesellschaften.

    Wer mit „Kunst“ Geld verdienen möchte, macht sich eben auch zum Narren. Diese wurden schon vor einigen hundert Jahren von Fürst und König alimentiert. Wenn jetzt also in einer Pandemiezeit Müllwerker, Krankenhauspersonal, ÖPNV Personal usw. mal öffentlich im Netz nach „geschützter“ Musik tanzen, gilt es für Teile der Kulturschaffenden schnellstens das Gebotene in bare Münze umzuwandeln. Geld kommt eben doch vor Kunst!

    Übrigens: Die da tanzen, sind die diejenigen, die auch über Ihre Steuern Kunst als Gelderwerb erst ermöglichen.

    • Profilbild
      Stephan Merk RED

      @Vati Bleibt vielleicht noch ein anderer Aspekt offen: Wenn ich einen Corona-Song für ältere Menschen im Pflegeheim geschrieben habe, diesen mit meinem Instrument in den Audiorekorder einspiele, auf SD-Karte speichere und anschließend im Rechner mit einer übers Internet geladene Software auf CDs brenne, habe ich mehr Abgaben geleistet, als ich für mein geistiges Eigentum je bekomme. Es sei denn, ich lasse Warner den Job machen und bezahle dafür ein Studio und die CDs werden nicht verschenkt, sondern verkauft. Ich bin da absolut nicht vom Fach, aber wenn man bedenkt, dass nicht nur jeder Click, sondern genauso jeder Computer, Internet-Anschluss, Smartphone, Speicherkarte und was weiß ich nicht Geld in die Kassen der Verwertungsgesellschaften spülen, muss man diesen Aspekt schon mit einberechnen. Vielleicht bezahle ich sogar für mein Amateurfunk-Equipment Abgaben an die GEMA, ich könnte ja auf Kurzwelle Jerusalema in CW piepsen… ;)

    • Profilbild
      Flowwater AHU

      @Vati Vielleicht ein paar kleine Anmerkungen dazu:

      — Das »Urheberrecht« an sich ist eine feine Sache, denn dieses Gesetz besagt im Prinzip erst einmal, dass der Schaffende automatisch (!) die Rechte daran hat. Selbst wenn er selber gar nichts unternimmt.

      — Wenn Du mit »monopolistische Inkassogesellschaft« die GEMA meinst, dann muss ich auch dazu sagen, dass die GEMA so mal ganz prinzipiell auch eine richtig gute Sache ist. Die kümmern sich nämlich darum, dass ein Künstler – nicht eine Plattenfirma oder sonstwer – sein Geld bekommt. Das Problem liegt inzwischen leider darin, dass zum einen das Regelwerk bei denen ein ziemlicher Verhau ist, zum zweiten die Ausschüttung der Gelder nicht gerecht verteilt ist und zum dritten die Gebühren ebenfalls exorbitant gewachsen sind. Das merkt man als kleiner Künstler, wenn man von seinen eigenen Werken selber CDs verkaufen möchte. Oder selber einen Auftritt organisieren. Da übersteigen die Kosten gerne mal den Nutzen. Aber niemand wird gezwungen (noch nicht), der GEMA beizutreten (wobei ich glaube, dass die aktuelle Urheberrechtsreform schon so eine vage Formulierung drin hat, aber ich kann mich auch täuschen).

      — Geld kommt grundsätzlich immer vor allem.

  9. Profilbild
    Dets

    Für mich riecht das ganze nach Abzocke – sofern es Videos auf Facebook und Youtube betrifft. Schließlich haben die beiden Plattformen ein Abkommen mit der GEMA (die ja mit dem Eintreiben der Veröffentlichungsgebühren beauftragt ist). Und wenn Youtube Gebühren an die GEMA bezahlt, wofür denn sonst, wenn nicht um Videos mit urheberrechtlich geschützter Musik unterlegen zu können. Wenn Warner jetzt mit einer zusätzlichen Gebühr um die Ecke kommt, die man blechen muss, weil man ja ein neues Werk geschaffen hatte, dann sieht das ganz nach einen sehr kreativen Weg aus, aus einem erfolgreichen Titel noch mehr Gewinn rauszuschlagen.

    Dets …

  10. Profilbild
    mdesign AHU

    zuerst mal etwas klarheit, da geht es bei einigen doch recht durcheinander.

    1 – warner music ist nicht der urheber, sondern der verlag, dh die firma, die der urheber master KG zur veröffentlichung seines werks beauftragt hat.

    2 – die GEMA kassiert nur für den urheber, nämlich master KG. die GEMA hat also mit diesem fall hier nichts zu tun. sie könnte jedoch die challenge-teilnehmer in deutschland zusätzlich zur kasse bitten. hat sie aber nicht gemacht.

    3 – youtube hat einen pauschalvertrag mit der GEMA, aber nicht mit warner music. darum bekommt warner nichts von den youtube-einnahmen. es sei denn, sie machen in jedem einzelnen fall die unzulässige nutzung geltend und bekommen dann die monetarisierung des jeweiligen videos von youtube. das sind idR kleine beträge, die den aufwand nicht lohnen.

    4 – wer das werk eines anderen nutzt, muss dafür bezahlen. das ist richtig und wichtig, davon leben nämlich die urheber dieser werke. ich kann nicht nachvollziehen, warum so viele leute es für diebstahl halten, wenn sie im supermarkt einen apfel mitgehen lassen, sich im internet aber ohne hemmungen an allem bedienen, das da rumliegt. und wenn unternehmen – wie airlines oder krankenhäuser – werke nutzen, dann schulden sie dem urheber seine vergütung, so wie sie jedem angestellten oder lieferanten die vergütung schulden.

    also: wer nutzt, der zahlt. gut so.

    • Profilbild
      Dets

      @mdesign Sorry, aber Punkt 2 stimmt so nicht: die Tantiemen der GEMA verteilen sich nach einem festgelegten Satz an Komponist, Texter und Verlag. Damit ist auch Punkt 3 falsch: Warner bekommt halt sehr wohl Geld von der GEMA

      Dets …

      • Profilbild
        mdesign AHU

        @Dets stimmt, da habe ich wohl zu stark vereinfacht. der urheber kann den verlag an den GEMA-ausschüttungen beteiligen, aber er muss nicht (verteilungsplan der GEMA §26). wie es im konkreten fall ist, wissen wir also nicht.

        mir ging es hier um die posts, die ihre kritik an warner gleich mit auf die GEMA beziehen. man kann letztere bestimmt kritisieren, aber um sie geht es im genannten fall höchstens am rande.

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