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Jimi Hendrix: Klage wegen Vertrag von 1966

Warum Erben von Hendrix‘ Bandkollegen vor Gericht verloren

2. Mai 2026
Jimi Hendrix live 1976 (Quelle: Ary Groeneveld, Gemeinde Rotterdam (Stadtarchiv) via Wikimedia Commons) https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Popartiest_Jimi_Hendrix_op_Hippy_Happy_beurs_voor_jongeren_in_Ahoy.jpg

Jimi Hendrix live, 1976 (Quelle: Ary Groeneveld, Gemeinde Rotterdam (Stadtarchiv) via Wikimedia Commons)

Die Erben der ehemaligen Bandkollegen von Jimi Hendrix sind vor dem High Court in London mit ihrer Klage gegen Sony Music Entertainment und den Hendrix-Nachlass gescheitert. Es ging um die Frage, ob ihnen heute noch Einnahmen aus dem aktuellen Streaming zustehen.

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Alte Verträge von Jimi Hendrix im Streaming-Zeitalter

Ausgangspunkt des Verfahrens war ein Aufnahmevertrag aus dem Jahr 1966, der die Rechte an zentralen Studioaufnahmen der Band regelte, darunter beispielsweise auch Alben wie „Are You Experienced“, „Axis: Bold as Love“ und „Electric Ladyland“. Das Gericht nun kam zu dem Ergebnis, dass die damalige Vereinbarung sehr weit gefasst war und die Rechte ohne zeitliche Begrenzung an die Produzenten übertrug.

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Ausschlaggebend war vor allem die Einschätzung, dass diese Regelung auch heutige Nutzungsformen einschließt. Streaming war in den 1960er Jahren zwar noch kein Thema, aber nach Ansicht des Gerichts fällt es trotzdem unter die damals verhandelten Vertragsbedingungen. Somit wurde das zentrale Argument der Kläger zurückgewiesen.

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Warum die Erben von Noel Redding und Mitch Mitchell klagten

Die Klage wurde von den Nachlässen vom Bassisten Noel Redding und Schlagzeuger Mitch Mitchell eingereicht. Beide Musiker waren wichtige Mitglieder der Jimi Hendrix Experience und maßgeblich an den Aufnahmen der Band beteiligt. Die Erben der beiden vertraten allerdings die Ansicht, dass die damaligen Verträge keine angemessene Beteiligung an heutigen Einnahmen vorsehen. Mit Blick auf Jimi Hendrix’ Streamingzahlen sahen sie ihre Ansprüche aber als gerechtfertigt an.

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Urteil rund um Jimi Hendrix mit branchenweiter Wirkung

Über den konkreten Fall hinaus dürfte das Urteil aus England in der Branche für Aufmerksamkeit sorgen, denn es stärkt die Position großer Rechteinhaber, wie in diesem Fall Sony Music Entertainment und den Hendrix-Nachlass, der von der Firma Experience Hendrix verwaltet wird. Der Fall zeigt aber auch, wie stark solche historischen Verträge bis heute nachwirken können. Viele Musiker, die künstlerisch entscheidend zum Erfolg beigetragen haben, profitieren langfristig nur eingeschränkt von ihrer Arbeit. Der Streit rund um Jimi Hendrix und seine ehemaligen Bandkollegen macht aber deutlich, dass diese Diskussion auch in aktuellen Zeiten von Streaming nichts von ihrer Aktualität verloren hat.

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Über den Autor
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Gereon Gwosdek RED

Leidenschaft für Tasten und Technik, Musikschulinhaber und Bandleader im Bereich von christlicher Musik.

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    mistereddie

    Soweit ich erinnere waren weder Mitchell noch Redding als „Schreiber“ dabei sondern lediglich als Musiker.

    Gerade muß ich an den jungen Streitfall um Polices „every breath you take“ denken. Summers und Copeland wollen rückwirkend Tantiemen weil sie kreativ am „Songzusammenwichsen“ beteiligt waren.

    Tja…der coole Riff von Andy ist definitiv ein eigener, markanter+wertvoller Beitrag gewesen aber Copelands Beat?
    Es ist zum Mäusemelken :-/
    Wo fängt es an , wo hörts auf?
    Lennon-McCartney waren klüger: egal wer mit einem Song anfing, am Ende stand immer Lennon-McCartney drunter ;-)
    Zwischendurch hatte der schrille Michael Jackson die Beatles Rechte in der Hand.
    Mittlerweile hält Paul die Rechte ganz allein. Eine saubere Sache :-)

  2. Mehr anzeigen
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