Legendäres Queen-Cover landet vor Gericht
Mehr als 50 Jahre nach der Veröffentlichung des Albums Queen II steht eines der bekanntesten Cover der Rockgeschichte im Mittelpunkt eines Rechtsstreits, denn die Erben des mittlerweile verstorbenen Fotografen Mick Rock gehen aktuell gegen Queen vor. Es geht um Geld, um Nutzungsrechte und auch um die Frage, wie Vereinbarungen aus den 1970er Jahren heute zu bewerten sind. Als Queen II 1974 erschien, war schnell zu erkennen, dass dieses Album mehr als eine frühe Station in der Bandgeschichte sein würde. Einen großen Anteil daran hatte das berühmte Covermotiv, das die vier Bandmitglieder zeigt.
Queen II neu veröffentlicht
Ausgangspunkt des aktuellen Rechtsstreit ist die in diesem Jahr erschienene Neuauflage von Queen II, denn nach Auffassung der Erben vom Fotografen Mick Rock wurde das Motiv im Lauf der Jahrzehnte in einem Umfang genutzt, der über das hinausgeht, was damals absehbar war. Daraus leiten sie nun Ansprüche auf eine nachträgliche Beteiligung ab. Queen-Gitarrist Brian May hat sich in Interviews deutlich verärgert gezeigt und betont, dass Mick Rock seiner Meinung nach schon damals angemessen bezahlt worden sei. Die jetzigen Forderungen hält er also für überzogen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Warum der Fall über Queen hinaus wichtig ist
Der Streit um Queen II ist deshalb so spannend, weil er ein grundsätzliches Problem der Musikbranche berührt: Viele Verträge aus früheren Jahrzehnten stammen aus einer Zeit, in der niemand an Streaming oder die dauerhafte Vermarktung berühmter Motive dachte. Was damals als übliche Einmalvergütung galt, wirkt heute in einigen Fällen nicht mehr zeitgemäß, weil ein Werk noch Jahrzehnte nach der Veröffentlichung wirtschaftlich relevant sein kann. Für Queen-Fans und die Band selbst ist der aktuelle Streit ein überraschendes Nachspiel zum berühmten Album, das Geschichte geschrieben hat. Queen II bleibt damit nicht nur musikalisch ein wichtiges Kapitel der Rockgeschichte, sondern ist nun wohl auch der Auftakt für die Debatte darüber, wem kreative Werke im Lauf der Zeit gehören und wer an ihrem Erfolg beteiligt werden sollte.



































Das ist ja so, als wenn die Erben des Konstrukteurs des VW Käfers, den Volkswagenkonzern verklagen würden, weil der Käfer so erfolgreich ist/war – und dass das damals ja nicht absehbar war. Und mir fallen noch ganz viele andere Metaphern ein….. Da braucht wohl jemand auf Teufel komm raus Geld…😉
@AntonAmazona Wen wunderts, in diesen Zeiten? Selbst Staatsmänner genieren sich kaum noch ihren ungestillten Neid, ihre Mißgunst, Gier und den unersättlichen Machthunger zu verbreiten.
Der Fisch stinkt zuerst am…🎣
@AntonAmazona ja, irre! 😁
oder der Mann der Geld wollte, weil er als baby auf dem nevermindcover gelandet ist…
@AntonAmazona Ja, das kann man ja sogar auf seinen Staubsauger, sein Auto, und seine Zahnbürste beziehen, wenn man die z.B. heute in einem Video verwendet, was man bei der Herstellung ja nicht absehen konnte. Gilt also für alle gekauften Artikel, die irgendwann mal hergestellt, gekauft und bezahlt wurden. Ich finds albern. Nja und ich hoffe, dass heute keiner mehr seine Zahnbürste aus den 70er Jahren benutzt.
@left-to-do „Nja und ich hoffe, dass heute keiner mehr seine Zahnbürste aus den 70er Jahren benutzt.“
Nee, wo denkst du hin, habe längst eine aus den Achtzigern. SW (schönes Wochenende)
@AntonAmazona Die Erben des Konstrukteurs vom VW Käfer profitieren über ein witziges Konstrukt von Unternehmen durchaus 😂
Wenn ich Queen wäre, würde ich für die Neuauflage einfach ein neues Cover nehmen. Schwarz, und mit silberner Schrift „QUEEN II“. Punkt. Das alte Cover könnte man medienwirksam symbolisch einstampfen. Die Fans würden es bestimmt verstehen. Und den gierigen Erben können sie dann ganz gepflegt den Mittelfinger zeigen.
@MadMac das wäre genial! 😊 👍
glaub dann könnte er nimmer viel sagen 😁
sprachlos 😂
@Numitron Das wäre keinesfalls genial, sondern dann ein Präzedenzfall. Wo das wohl hinführen würde…
@Engholm OK, da hast du Recht.
hm…. gar nicht so betrachtet
Man kann auch aus allen Geld schlagen aber viel amüsanter finde ich die Frisuren. Naja war halt Mode damals.😅 Nicht das es da auch noch eine Klage gibt, wenn jetzt andere diese Frisuren benutzen, glaube ich aber eher nicht.
@TBS wenigsten kein Zitat „Freddie will never Wear a moustache“.😃 das mit den Synths finde ich lustig 😅😅
@Numitron später sah er aus wie jeder 2. Mann in einer Lederbar zu der Zeit. 😂
@plumperquatsch er hatte dann irgendwann Vollbart ohne moustache 😉
Dieser Rechtsstreit wäre eine gute Gelegenheit für Amazona, standardisierte Vertragsformulare für Musiker zum Download anzubieten.
Musterverträge für die Background-Sängerinnen, für den Mischer, den Tontechniker, etc.
Ich hoffe nicht, das dies als unerlaubte Rechtsberatung eingestuft wird.
@Spartakus Was für eine wahnsinnig gute Idee. Aus einem Beitrag wurde hier eine profane Lösung formuliert. Darauf muss man erst mal kommen! Es gibt schließlich auch für noch so jeden „Kladderadatsch“ ein Musterschreiben im Netz. Warum nicht auch Brachenintern. Vielleicht könnte sogar ich endlich kleine Aufträge bekommen und für ein wenig Taschengeld, Jingles etc. machen (OK zugegeben, ab und zu schaue ich Charlie Harper an). Sinnvoll wäre neben den Mustern auch eine Liste, was, welche Arbeiten ggf. kosten dürfen. Hier ist zwar der Spielraum groß, aber zumindest wird man vom Wucher verschont. Bei uns im Süden knallt heute die Sonne mächtig auf den Schädel, bei Spartakus scheint das noch nicht der Fall zu sein, bezüglich der Idee!
@Spartakus Ab wann es als Rechtsberatung eingestuft wird, müsste man mal genau nachsehen. Aber auch Formulierungsbeispiele für die verschiedenen Bereiche eines solchen Vertrags als Musiker, Produzent oder Tontechniker wären ja schon interessant. Danke für den Tipp!
Vertrag ist Vertrag, auch wenn darin alle Rechte abgetreten wurden. Nachträglich zu sagen „Ich wusste ja nicht dass die berühmt werden und das Foto auch auf T-Shirts drucken lassen“ macht’s etwas zu einfach.
„Daraus leiten sie nun Ansprüche auf eine nachträgliche Beteiligung ab.“
😂
in Deutschland würde die Klage einfach abgewiesen.
Photograph wurde bereits bezahlt.
Die Argumentation ist so aberwitzig:
„Wenn ich gewusst hätte das meine Bilder heute im Louvre hängen hätte ich mehr dafür verlangt.“ 🤡😂