Im Namen des Gesamples
Sampling ist nach wie vor eine beliebte Quelle für Inspiration und für die Erstellung von Songs – aber ist es auch legal? Was eigentlich ein Workshop zum Thema Beat-Sampling werden sollte, stellte sich in der Recherche eher wie ein verworrener Wald von Regeln und Ausnahmen dar, der kaum zu überblicken ist. Dennoch versuchen wir hier, euch die nötigen Informationen rund um das Thema Sampling zu geben – so gut es möglich ist.
Disclaimer: Da weder ich noch Amazona.de Spezialisten im Urheberrecht sind, ist dieser Artikel zur reinen Information gedacht und kann im keinen Fall eine Rechtssicherheit geben. Dennoch habe ich versucht, alle mir zur Verfügung stehenden Quellen zu überprüfen und diese auch im Anhang zu verlinken. Seit ihr bereit für einen wilden Ritt über Autobahnen und Vanilleeis?
Inhaltsverzeichnis
- Sampling in der Musik: Was ist Sampling?
- Sampling in der Musik – der Ort entscheidet
- Sampling in der Musik: Welche Parteien sind beteiligt?
- Was ist, wenn ich selber die Melodie einspiele?
- Sampling in der Musik: Sind Stems legal zu verwenden?
- Die Verwertungsgesellschaften und Song Recherche
- Wie muss man bei der Freigabe von Samples vorgehen?
- Was kostet die Freigabe von Samples?
- Wer kann mir bei der Freigabe von Samples helfen?
- Was passiert, wenn ich fremde Samples nicht lizensiere?
- Freigabe von Samples, geht es auch anders? Public Domain Samples
Sampling in der Musik: Was ist Sampling?
Bevor wir in einen Dschungel von Wenns, Obs und Abers eintauchen, ist zunächst eine Definition angebracht. Was ist eigentlich Sampling? Ein Sample ist ein Ausschnitt eines bereits bestehenden Songs eines Künstlers, der nicht ihr seid. Dabei kann es sich sich um kurze Versatzstücke, einen ganzen Teil des Songs oder einfach nur um den Klang einer Snare handeln.
Sobald ihr von einem physischen Medium oder dem Internet etwas auf eure Festplatte oder Sampler aufnehmt, habt ihr ein Sample gemacht. Unsere Überlegungen betreffen natürlich nur Fälle, in denen ihr vorhabt, etwas auch zu veröffentlichen, sei es es kommerziell oder nicht. Falls ihr in eurem Tonstudio ganz für euch Musik macht und den Song niemandem vorspielt, kümmert es auch keinen. Allerdings ist es streng genommen noch nicht eimal legal euer Werk, das das Sample enthält, jemandem vorzuspielen – denn das würde schon den Tatbestand einer Vorführung erfüllen.
Sampling in der Musik – der Ort entscheidet
Eine wichtige Voraussetzung zum Verständnis des Themas „Sampling in der Musik“ ist, dass es je nach Standort der originalen Künstler oder des Vertriebes unterschiedliche Rechtslagen gibt. So gibt es in der EU eine andere Rechtslage als in den USA, eine weltweit einheitliche Regelung zum Urheberrecht gibt es nicht. In meiner Betrachtung möchte ich aber auch nur diese beiden Regionen mit einbeziehen. Auf der sicheren Seite ist man am Ende wohl nur, wenn von beiden Regionen immer die restriktivsten Regeln beachtet werden.
Es ist z. B. nach der Grundsatzentscheidung des EUGH im Rahmen der Doktrin „Kulturtechnik Musiksampling“ legal, wenn das Sample so abgeändert wird, dass es „beim Hören nicht wiedererkennbar“ ist. Das würde dann unter die Kunstfreiheit fallen, wirft jedoch die Frage auf, wozu sampeln, wenn ich das Sample dann nicht wiedererkennen kann?
Ich denke, diese Auslegung ist eher auf winzige Ausschnitte oder einzelne Sounds eines Schlagzeugs anzuwenden. Werden diese mit EQ, Kompressor, Flanger, Timestretch etc. behandelt und komplett neu zusammengestellt, sollte das die Hürde der Kunstfreiheit überspringen – eine Garantie ist das aber nicht.
Sampling in der Musik: Welche Parteien sind beteiligt?
Bei der Freigabe von Samples müssen immer zwei Parteien berücksichtigt werden:
- Die Inhaber der Urheberrechte an der Master-Aufnahme, z. B. eine Plattenfirma, der Produzent oder der Künstler.
- Die Inhaber der Urheberrechte an der Komposition auf der Tonaufnahme, z. B. ein Verlag oder die Autoren/Komponisten selbst.
Die Master-Aufnahme unter 1. bezeichnet die tatsächliche Audioaufnahme, die wir zu hören bekommen. Die Komposition (2.) ist quasi das geistige Eigentum.
Was ist, wenn ich selber die Melodie einspiele?
Hier kommt nun der Begriff der Interpolation ins Spiel. Angenommen ihr baut eine Melodie oder einen anderen Teil einer Aufnahme nach. Wenn es euch gelingt, diesen Teil so nachzubauen, dass er vom Original auf der Master-Aufnahme nicht zu unterscheiden ist, fallen die Urheberrechte der Eigentümer der Master-Aufnahme weg – ihr habt ja nicht direkt davon gesampelt.
In diesem Fall braucht ihr lediglich die Genehmigung, oder besser gesagt eine Einigung mit dem Autoren/Komponisten. Aus diesem Grund zahlen Cover-Bands eben auch nichts an die Eigentümer der Master-Aufnahmen. Aber das nur am Rande, denn es geht ja um das eigentliche Sampeln von einem Tonträger/Audiodatei.
Sampling in der Musik: Sind Stems legal zu verwenden?
Natürlich werdet ihr euch die Frage stellen, was ist denn mit separierten Stems, die ich heutzutage auf vielen Wegen (z. B. RipX oder lalal.ai) erhalten kann? Wäre das nicht ein Weg, die Problematik zu umgehen? Dazu möchte ich eine Sektion im US-Recht anführen.
„Abschnitt 102 von Titel 17 erstreckt den Urheberrechtsschutz nicht nur auf die ursprüngliche, urheberrechtlich geschützte Master-Aufnahme, sondern auch auf dessen Komponenten, wie die Stems. Jede Änderung dieses Werks, wie z. B. das Extrahieren eines Stems und dessen Verwendung an anderer Stelle, gilt wahrscheinlich als „abgeleitetes Werk“ gemäß Abschnitt 103. Wichtig ist, dass Abschnitt 106 es nur den Urheberrechtsinhabern erlaubt, die Herstellung abgeleiteter Werke zu genehmigen. „
Das entspricht den „Bearbeitungen“ im deutschen Urheberrecht: Das Original bleibt von der Adaption vollkommen unberührt und weiterhin selbstständig nutzbar, die Bearbeitung hingegen kann nicht ohne das Original in modifizierter Form verwendet werden.
Die Verwertungsgesellschaften und Song Recherche
Sampling in der Musik, wie gehe ich vor? Ich habe also ein Sample entdeckt, das ich unbedingt nutzen möchte. Was nun? Wie wir gesehen haben, ist der einzige rechtssichere Weg der Weg, eine Freigabe der Samples für meine Verwendung zu erhalten. Um es auf den Punkt zu bringen:
Sampeln ohne jegliche Genehmigung oder Freigabe verstößt gegen Urheberrechte.
Gerüchte, das Sampels einer bestimmten Länge (etwa unterhalb von 3 oder 5 Sekunden) frei nutzbar wären sind eben das – Gerüchte; wobei die erwähnte Vorgabe vom EUGH in der EU eine kleine Grauzone eröffnet, aber nur, wenn ihr auch von einem Werk aus der EU sampelt. Sampelt ihr von etwas, das in den USA veröffentlicht wurde, gilt auch die dortige Gesetzgebung.
Wie muss man bei der Freigabe von Samples vorgehen?
Hier treten die Verwertungsgesellschaften auf den Plan. Für den deutschsprachigen Raum wären das GEMA (Deutschland), KAM (Österreich) und SUISA (Schweiz). Im UK wäre das unter anderem die PPL. In den USA sind SESAC, BMI und SESAC die bekanntesten. In vielen Fällen halten diese Gesellschaften nicht nur die Aufführungs-, sondern auch die Reproduktionsrechte. Deswegen musst ihr auch euer Werk zwingend bei der GEMA anmelden, wenn ihr es z. B. auf Vinyl veröffentlichen wollt. In diesem Fall benötigt das Presswerk die Genehmigung zur Herstellung physikalischer Tonträger.
Wenn ich also ein Sample habe, so muss ich als ersten Schritt herausfinden, wer die Rechte daran hält. Zu diesem Zweck bieten die Verwertungsgesellschaften Datenbanken an, um herauszufinden, ob ein Titel dort veröffentlicht wurde. Meistens ist der Zugang zu solchen Datenbanken kostenpflichtig.
Wenn ihr einen Tonträger oder eine offizielle Internet-Quelle habt, solltet ihr schnell herausfinden, wer die Vervielfältigungsrechte hält. Schwierig wird es bei YouTube-Videos, die von Privatpersonen hochgeladen wurden.
Dann muss ich mich um die Freigabe von Seiten des Urhebers, also des Autoren/Komponisten, kümmern. Das wird vermutlich oft am besten über die Verwertungsgesellschaft laufen – die haben schließlich einen Draht zum Künstler.
Das alles heißt aber noch lange nicht, dass ihr auf jeden Fall eine Freigabe erwirken könnt. Verwerter und Urheber müssen dem nämlich überhaupt erst einmal zustimmen. Je bekannter ihr seid und je größer damit eure Reichweite, desto wahrscheinlicher ist eine Freigabe.
Das liegt daran, dass viele Urheberrechtsinhaber für die Freigabe von Samples wissen wollen, wie ihre Musik verwendet werden wird, um zu entscheiden, ob sie die Verwendung zulassen und welche Vereinbarung sie gegebenenfalls vorschlagen.
Kosten für die Freigabe von Samples sind in den verschiedenen Teilen der Welt unterschiedlich. Für die Freigabe des Masters ist in der Regel eine Gebühr zuzüglich einer Lizenzgebühr zu entrichten. Die Höhe dieser Gebühr hängt von Faktoren wie dem jeweiligen Song, dem Künstler und der vorgeschlagenen Nutzung des Samples ab. Wie die Urheber über Sampling denken oder wie sie eine Anfrage zur Freigabe behandeln, hängt wirklich von jedem einzelnen Künstler, Autor und/oder Label ab.
Was kostet die Freigabe von Samples?
Das lässt sich pauschal nicht sagen und hängt von Faktoren wie Prominenz oder auch Länge des Samples ab. Wollt ihr lange Passagen des Gesangs sampeln, wird mehr für die Freigabe von Samples fällig werden, als wenn ihr einen kleinen Sound als zusätzlichen Effekt oder Zitat irgendwo unterbringen wollt. Von dort aus werden die Bedingungen ausgehandelt. Bei der Freigabe von Samples müsset ihr die Lizenzen erwerben und wahrscheinlich Gebühren, einen Prozentsatz der Tantiemen und einen Anteil der Einnahmen der neuen Komposition zahlen.
Wenn ihr etwas von einem kleinen Indie-Label sampeln wollt, könnt ihr es auch direkt anschreiben. Hier ist der Draht zur Freigabe von Samples oft direkter und häufig lässt sich eine einmalige Zahlung aushandeln.
Im Bereich von hunderten bis tausenden Euro bewegt sich die Marge, um überhaupt so einen Prozess anzustoßen, vor allem bei den großen Fischen. Es ließe sich noch eine Menge mehr schreiben aber einfacher wird das alles dadurch nicht.
Wer kann mir bei der Freigabe von Samples helfen?
Nun es hat sich mittlerweile eine ganze Industrie darum etabliert, deren Anbieter entweder alle angesprochenen Recherchen und Vorgänge für euch kostenpflichtig übernehmen oder selber einen Fundus an Samples angelegt haben, die ihr direkt lizensieren könnt. Für Letzteres sind wohl Seiten wie Looperman, Slice und LANDR die bekanntesten.
Dienstleister wie sampleclearance.com, Tracklib oder DMG Clearances Inc. gehören zur ersten Kategorie, diese stellen also eine ordnungsgemäße rechtliche sichere Freigabe zur Verfügung. Tracklib nimmt dabei eine Sonderstellung ein und ist vielleicht einen Folgeartikel wert. Dort könnt ihr zum Preis eines monatlichen Abos auf eine große Datenbank von Songs auch namhafter Künstler zugreifen und legal davon samplen.
Was passiert, wenn ich fremde Samples nicht lizensiere?
Die zwei Beispiele zur Freigabe von Samples, die ich hier anführen möchte, könnten jeweils einen eigenen Artikel füllen. Dennoch in aller Kürze.
1990 Vanilla Ice (Ice Ice Baby / under Pressure) vs Queen/Bowie – 4 Millionen für eine Bassline
Hier wurde die ikonische Bassline von „Under Pressure“ gesampelt. Vanilla Ice, der mit bürgerlichen Namen Robert Van Winkle heißt (falls ihr euch das schon immer gefragt habt), sagte seinerzeit, am Ende der ca. 3 Sekunden langen Basslinie sei eine Note hinzugefügt worden, deshalb sei es ja kein exaktes Sample. Es stellte sich heraus, dass die lahme Erklärung den Rechteinhabern nicht reichte und sie verklagten deshalb Mr. Van Winkle. Dieser gab viel später sogar selber zu, dass diese Erklärung absoluter Blödsinn sei, obwohl er zwischenzeitlich einfach behauptet hatte, es sei nur ein Scherz gewesen.
Was also machte Vanilla Ice, um seine Einnahmen nicht in der Sonne dahinschmelzen zu sehen? Er kaufte die Veröffentlichungsrechte am originalen Song von Queen/Bowie für schlappe 4 Millionen Dollar. Ja – die Rechte des Songs Under Pressure, gehören ganz offiziell Mr. Winkle. Ihm war klar, sagte er, dass ihn das billiger kommen würde als ein Rechtsstreit gegen die Rock-Ikonen. Und so spielt der Song wohl bis heute noch um die 400.000,- USD jährlich ein – wobei davon Teile an Queen/Bowie als die Halter des Urheberrechts gehen.
1997 Moses Pelham (Nur mir / Metall auf Metall) vs. Kraftwerk – 25 Jahre für 2 Sekunden
Diese Geschichte kann (und wird vermutlich noch) ein ganzes Buch füllen, denn der Rechtsstreit zwischen Kraftwerk und der Pelham GmbH dauert immer noch an! Hier geht es um einen zwei Sekunden langen Ausschnitt von „Metall auf Metall“ auf dem Kraftwerk Album „Trans Europa Express“. Diesen nutze Pelham für ein Stück von Sabrina Setlur namens „Nur mir“.
Es gab in diesem Fall mehrere Entscheidungen, die mal pro, mal contra Sampling ergingen. Alleine der OGH Hamburg beschäftigte sich mehrmals damit und der Streit ging sogar vor den Bundesgerichtshof und – aufgepasst – vor das Bundesverfassungsgericht! Die eingangs erwähnte Doktrin des EuGH hängt auch mit dieser unendlichen Geschichte zusammen – die mittlerweile ein bekanntes Internet Meme ist:
Dort durchzusteigen übersteigt mein juristisches Verständnis meilenweit. Das einzige, was ich daraus entnehmen kann, ist, dass zur Zeit die Sachlage so ist: In einem gewissen Zeitraum war das Sample legal und in einem anderen nicht. Dazu ein Zitat von Wikipedia.
„Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat in seinem (dritten) Berufungsurteil vom 28. April 2022 festgestellt, dass bei Vornahme der Vervielfältigungshandlung im Jahr 1997 keine Verletzung von Urheber- oder Leistungsschutzrechten der Kläger erfolgt ist und dass auch nach der aktuell (seit 2021) geltenden Rechtslage die Verwendung des Samples zulässig ist, allerdings für den Zeitraum vom 22. Dezember 2002 bis zum 6. Juni 2021 eine Rechtslage bestanden habe, unter der die in diesem Zeitraum erfolgten Handlungen der Vervielfältigung und Verbreitung von Tonträgern des streitgegenständlichen Stücks in die damals bestehenden Rechte der Tonträgerproduzenten eingegriffen hätten, ohne dass Pelhams Produktionsfirma dazu unter einer seinerzeit geltenden Schrankenbestimmung berechtigt gewesen wäre.“
Freigabe von Samples, geht es auch anders? Public Domain Samples
Bei meiner Recherche stieß ich auf die Seite Citizen DJ, eine Unter-Domain der Library of Congress (LOC).
Auf dieser Seite werden Musikstücke, aber auch Audioaufnahmen, frei zur Verfügung gestellt, deren Rechte in die Public Domain, also die freie Verfügbarkeit übergegangen sind. Das betrifft Material, das vor 100 Jahren oder früher veröffentlicht worden ist und beinhaltet sowohl die Rechte der Master-Aufnahme, als auch die Urheberrechte der Autoren. Der Screenshot sagt es ganz deutlich: „…Alle Klänge auf dieser Website sind komplett frei nutzbar…“
Es gibt sogar ein nettes Tool, mit dem man sich Loops zusammenstellen kann, deren Samples aus alten Veröffentlichungen stammen. Dazu gesellt sich ein ebenfalls frei nutzbare Beat-Generator der Samples von legendären Drum-Maschinen enthält.





































interessanter artikel, danke! eigentlich ja logisch, dass man anderer leute werke nicht einfach ohne genehmigung verwenden darf. trotzdem wird es gerne gemacht.
Ich sehe das so: Wer es im Jahr 2025 noch nötig hat, sich mit fremden Federn zu schmücken, dem fehlt es nicht nur an Kreativität, sondern auch an einem grundlegenden Verständnis von Musik. In Zeiten moderner Technik und leistungsfähiger Gerätschaften noch samplen zu müssen, ist für mich kaum nachvollziehbar. Bei einzelnen Percussion-Elementen hätte ich vielleicht noch Verständnis – aber wer ganze Melodiefragmente sampelt? Da frage ich mich ernsthaft, ob diese Person überhaupt ein C von einem F unterscheiden kann. Leider gibt es immer mehr Leute, die nach acht Stunden Zocken plötzlich meinen, sie müssten mit Musik anfangen. Diese greifen dann auf fertige Loops, Templates, Construction Kits und Programme wie den Music Maker zurück – und feiern ihren Pseudo-Erfolg im Netz. Da auch die aktuellen DAWs zunehmend auf diesen Zug aufspringen, ist klar, wohin die Reise geht. Halleluja!
@Filterpad Zum Glück gibt es Menschen, die sich der Inhalte des Musikmachens nicht erwehren und damit arbeiten. Sie erweitern ihr Wissen, überlegen und lesen nach, bevor sie dann sampling betreiben.
Die hier lesenden werden wohl eher zu denen zählen, die sich bilden und dann dem Extrudieren zuwenden. 😍
@CDRowell Touchè 💪
@Filterpad Tschullilung!🫣
@CDRowell Alles cool. Touchè bedeutet bzw. ist eine Bestätigung von deinem gesagten. Gibt keinen Grund zum entschuldigen. 👍 Wir haben schon das gleiche gedacht und niedergeschrieben.
@Filterpad Ja Stimmt! 🫣 Tschullilung😬👍
@Filterpad Samplen entspricht ja der Collage im bildenden Bereich und dementsprechend erlaubt es gerade durch die Nutzung von bekanntem durch die Gegenüberstellung Neues zu erzeugen. Gutes Sampling schmückt sich nicht mit Fremden Federn, weil man halt weiß, das es Samples sind. Im Idealfall zumindest auch die Richtung aus der sie kommen, oder gar den Track. Die besten Sachen bestehen aus 30 Samples, die aus verschiedenen Ecken kommen und ihre Genialität darin zu merken, dass die Basslinie aus dem einen Stück, die Melodie aus dem anderen und die Akkordfolge aus dem dritten, wenn man sie ein wenig schneidet, etwas neues ergibt. Frank Zappa hat so mit Live-Aufnahmen von improvisierten Stücken seiner Band gearbeitet und der konnte ja auch Musik… Lars und James haben so aus Rifftakes Metall-Geschichte arrangiert. Und viele Pop Produzenten arbeiten heute so, nur eben mit unveröffentlichten Demos. Früher hat der Songwriter sein Demo an die Plattenfirma geschickt und dann hat Cher das gesungen, oder nicht. Heute hat der Producer im Hinterkopf, dass die Basslinie aus dem Prechorus mit der Melodie aus der Bridge von der Demo von letztem Dienstag ein prima Outtro sein könnten. Da gibt’s dann zwar nur 4% vom Songwriting, aber dafür häufiger. Deshalb landet man da bei 16 writing Credits…
@Filterpad Damit sprichst du einer ganzen Subkultur ihre Existenzberechtigung ab. Sampling ist eine Wissenschaft. Und eine SP404 oder eine MPC so zu beherrschen, dass da brauchbare Stücke bei rauskommen, kommt dem Beherrschein eines Instrumentes gleich.
Jetzt mal die Frage in die Runde, dann waren damals die goldenenn Samplezeiten für die Musik von Fatboyslim und anderen ein zeitlich begrenzter offener Raum gewesen ähnlich wie bei einem Sample, was für eine Analogie.
Ich würde mal sagen, wie machen das eigentlich heute Menschen die immer noch von Platten Samplen aber wahrscheinlich ist es so, das wenn das Werk nicht erkannt wird, dass man hier dann die Möglichkeit hat. Wie bei Hip Hop.
Aber möchte man eine Produktion wie Fatboyslim oder anderen machen wir das heute schwieriger bis unmöglich für Privatleute, da dass dan ein bisschen Geld kosten kann.
Also ist es am Ende dann doch besser, man hört sich ein Stück an und macht dann was ähnliches selbst oder nimmt es als Inspiration von anderen.
Ach ja das Thema Musikmaker, jeder hat mal klein angefangen, ich finde die Programme gut um erstmal ein Gefühl zu bekommen, mit einer kleinen Hürde ob das überhaupt was für einen ist.
Natürlich kann man sich auch eine kleine Version von einer richtigen DAW besorgen. Das ist dann natürlich besser und hier kann man auch sehen was man machen kann aber das ist ein anderes Thema.
@TBS Zur DAW: Holt man sich Reaper, erst als Testversion (30 unbeschnitten), dann für gerade mal 60$ die Lizenz. Ist zwar nicht die zugänglichste Software, aber gleichzeitig eine der mächtigsten, die für eine Menge Nischenanwendungen noch spezielle Features bietet.
Zum Sampling: Die Preise für Lizenzen haben mächtig zugelegt, als die Beastie Boys Pauls Boutique gemacht haben, waren die Rechteinhaber froh, überhaupt gefragt und bezahlt zu werden, da waren günstige Deals möglich. Dann gab es den Biz Markie Fall und es wurde teuer etwas zu lizenzieren.
@susuexp Du hast vollkommen Recht, natürlich wäre auch Reaper eine Möglichkeit oder auch die Testversionen von BITWIG, Cubase, waveform, FL STUIO usw. Gibt ja auch noch Programme unter Linux.
Das ist wirklich schade mit dem Sampling, weil Sampling eine wunderbare Möglichkeit ist Werke neu zu interpretieren. Denn würde es die andere Musikstücke nicht geben, dann würde es keine so interessante Musikstücke geben, wie von Rob Dougan – Clubbed to Death.
Kurz zum internationalen Urheberrecht. Welches Urheberrecht Anwendung findet hängt vom Ort der Veröffentlichung ab. Solange der gesamplete Künstler in einem Land lebt, oder die Staatsbürgerschaft eines Landes besitzt das der Berner Konvention beigetreten ist, gilt für eine Veröffentlichung in Deutschland das deutsche Urheberrecht. Also auch für Künstler in den USA. Bei einer Online-Veröffentlichung gilt potenziell jedes Urheberrecht der Länder, von denen das Material zugänglich ist, man kann also durchaus für’s Samplen eines deutschen Künstlers in Australien verklagt werden.