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Straßenmusiker? Was du wissen solltest.

Street Music - On Air everywhere

15. September 2017
Was Musiker wissen sollten zu Street Music

Was Musiker wissen sollten zu Street Music

Problemstellung Street Music

Für die einen ist es ein Graus, durch die Stadt zu laufen und gefühlt hinter jeder zweiten Kreuzung von noch einem Straßenmusiker vollgedudelt zu werden, für andere ist es Street Music die pure Lebensfreude, Menschen beim Musizieren zuzuhören.

Doch egal, ob man Liebhaber oder Verächter von Straßenmusik ist, gewisse Regeln gelten fast überall für das Musikmachen in der Öffentlichkeit. Denn auch wenn Städte gerne ihre Straßen mit Kultur füllen möchten, so wissen sie genau so gut, dass sich Mitmenschen dadurch gestört fühlen können. Vor allem diejenigen, die während ihrer Arbeitszeit ständiger Zuhörer sind, fühlen sich schneller genervt als andere. Um für beide Parteien einen möglichst fairen Kompromiss zu finden, gibt es verschiedene Strategien. Sie regeln, wer zu welchen Zeiten an welchem Ort welche Musik spielen darf. Ganz so schlimm, wie es auf den ersten Blick scheint, ist es dann zwar auch nicht, dennoch wird versucht, die Straßenmusik zu koordinieren und in gewissen Teilen auch zu reglementieren. Manche Vorgehensweisen ähneln sich hierbei, andere sind wiederum einzigartig. Generell erfindet aber jede Stadt ihre eigenen Regeln für Street Music, mit denen sie für ein friedliches Miteinander sorgen will.

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Grundlegende Regeln für das Musikmachen in der Öffentlichkeit

Auch wenn sich einzelne Regeln in verschiedenen Städten zum Teil stark unterscheiden, so gibt es doch einige gemeinsame Grundlagen für Street M;usic, die im Umgang mit Straßenmusik herrschen. In der Regel verstehen sich diese Regeln nicht als feststehende Gesetze, sondern eher als Richtlinien. So möchte man Künstlern auf einer rationalen Ebene gegenübertreten, anstatt sich mit dem Finger vor sie zu stellen und „Du sollst und Du darfst nicht …“ sagen.

Grundsätzlich ist es auf oder in der Nähe von öffentlichen Veranstaltungen nicht erlaubt zu musizieren. Aber das erscheint wohl jedem recht einleuchtend. Es wird auch keiner auf die Idee kommen, sich auf ein Konzert zu stellen, um dort Besucher von seiner eigenen Musik zu überzeugen. Doch auch auf Veranstaltungen, wie Wahlveranstaltungen oder Public Viewings, sind Straßenmusiker in der Regel nicht erwünscht. Man möchte den Gästen ermöglichen, dass sie sich nur auf das besuchte Event konzentrieren können, ohne von Straßenmusikern abgelenkt zu werden.

In den meisten Städten möchten die Behörden auch nicht, dass beim Musikmachen in der Öffentlichkeit elektrische Verstärker und PA-Anlagen genutzt werden. Eine natürliche Art der Musikdarbietung wird hier erwünscht. Sprich, die eigene, unverstärkte Stimme oder akustische Gitarre oder Geige. Eine elektrische Gitarre wäre dagegen nicht das optimale Instrument für die Straßenmusik, da hierbei ein Verstärker genutzt werden muss.

So soll die beschallte Fläche auf eine relativ kleine Fläche reduziert werden, wodurch wirklich nur diejenigen der Musik lauschen müssen bzw. dürfen, die es auch möchten. Mitmenschen in der Umgebung können dadurch auch weiterhin ungestört ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen.

Im Normalfall sollen sich die Musiker nicht unbegrenzt lange an einem Standort aufhalten, um eine möglichst große Fläche zu erreichen. Es ist dadurch üblich, dass verschiedene Musiker verschiedene inoffizielle Standplätze haben, die sie regelmäßig besuchen. Waren sie für eine gewisse Zeit an ihrem Stammplatz A, wechseln sie zu ihrem nächsten und laufen eine persönliche Route ab. So kann es an einem beliebten Platz für Street Music nicht ungewöhnlich sein, wenn sich Musiker direkt nach ihrer Spielzeit ablösen und der Platz fast dauerhaft bespielt wird.

Zum Teil werden auch Einschränkungen bei den verwendeten Instrumenten vorgenommen. So darf dann zum Beispiel beim Musikmachen in der Öffentlichkeit keine Trompete gespielt werden, die mit extremen Pegeln gleich die gesamte Innenstadt beschallt. In diesem Zusammenhang werden meist auch Pegelbegrenzungen in Bezug auf die Lautstärke vorgenommen. Ziel ist auch hierbei, die beschallte Fläche zu limitieren, um ungewollte Zuhörer nicht unnötig zu nerven.

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Das übergeordnete Motto lautet im Allgemeinen „leben und leben lassen“ – musizieren ja, aber nicht im extremen Maße.

GEMA Gebühren für mobile Musiker?

Für viele ist das Thema GEMA-Gebühren, GEMA-Anmeldung und generell alles zum Thema GEMA ein eher verhasstes. Manche wollen Street Music keine Gebühren zahlen, andere möchten zwar, wissen aber nicht, wie sie welchen Tarif auswählen müssen.

Immerhin beim Thema Street Music drückt die (Zentrale für GEMA) anderes Wort …) ein Auge zu. Für diejenigen, die im spontanen Rahmen auf der Straße Musik machen, entfällt eine Gebührenpflicht. Wichtig ist hierbei nur, dass das Vorhaben nicht lange vorher geplant und beworben wird (noch mal genau nachgucken …).

„Timetable“ für Musiker

Im Normalfall wird von den Städten ein Zeitplan vorgegeben, der das Musikmachen in der Öffentlichkeit zu bestimmten Zeiten erlaubt beziehungsweise verbietet. Meist ist dieser Zeitplan mit einer Ortsangabe gekoppelt.

So ist es beispielsweise erlaubt, von 9:00 bis 14:00 Uhr nur in Bezirk A und zwischen 14:00 und 19:00 Uhr nur in Bezirk B zu musizieren.

Damit bewirken die Städte eine Verlagerung der Standorte der Musiker für Street Music, wodurch einerseits alle Teile der Stadt die Kultur der Straßenmusik erfahren dürfen, andererseits aber auch Gegner gewisse „Ruhezeiten“ zugesichert bekommen. So ist es auch meist während der Mittagsruhe nicht gestattet, sein Talent zu zeigen.

Ohne Moos nix los

An manchen Standorten in Deutschland muss vor Beginn einer Session bei dem Ordnungsamt eine Genehmigung beantragt werden. Sie ist meist nicht extrem teuer, sondern dient eher der Kontrolle, wer wann und wo spielen möchte.

Außerdem schreckt eine kleine Gebühr sowie der damit verbundene Aufwand auch sicher den einen oder anderen lustlosen Musiker ab. Diejenigen Musiker, die mit Ehrgeiz ihr Vorhaben umsetzen, wird ein kleiner Gang auf die zuständige Behörde auch nicht davon abhalten. Und wieder wird zugunsten der Qualitätssteigerung der Musik gefiltert.

In München wird Leistung belohnt

In Städten wie beispielsweise München gibt es seit 2007 eine Art Casting, bei dem die einzelnen Musiker und Musikergruppen ihr Können vortragen müssen. Eine Jury entscheidet anhand der Leistung anschließend, ob eine Genehmigung zum Musizieren ausgestellt wird. Von der Jury als „nicht qualifiziert genug“ beurteilte bekommen keine Spielgenehmigung. Sie dürfen damit nicht in der begehrten Innenstadt von München musizieren, sondern müssen auf Randbereiche ausweichen.

Mittels dieses Vorgehens soll vermieden werden, dass jeder unmusikalisch in eine Tröte pusten darf. Man sucht sich ganz gezielt talentierte Menschen heraus, die für ihre Leidenschaft leben. Dadurch bekommen die begeisterten Street Music Zuhörer im Vorbeigehen eine Darbietung auf deutlich höherem Niveau. Ungewollten Zuhörern fällt die Toleranz bei guter Musik gleichzeitig ein Stück weit leichter.

Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser

Auch wenn es sicher der Wunsch vieler Städte ist, nur talentierte Profimusiker auf ihren Straßen spielen zu hören und sich jeder an die geltenden Regeln hielt, so ist das bei Weitem nicht die Realität. Leider gibt es in jeder Branche das eine oder andere „schwarze Schaf“, das die Arbeit und den guten Willen der anderen zunichtemacht. Um diese unerbetenen Störenfriede in ihrem Handeln einzugrenzen, werden vermehrt Kontrollen durchgeführt. Diese beruhen in den häufigsten Fällen auf Pegelmessungen, Uhrzeitkontrollen und Instrument-/Equipmentüberprüfungen. Damit wird gewährleistet, dass die festgesetzten Regeln auch eingehalten werden und nicht hinter vorgehaltener Hand, wann, wo, wie laut und mit welchen Instrumenten gespielt wird wie man möchte.

Strafen bei Verstößen

Können die Strafen bei Verstößen gegen die Regeln tatsächlich so hart sein? In der Regel tatsächlich nicht. Meist werden bei Zuwiderhandlungen Platzverweise erteilt oder es müssen Bußgelder bezahlt werden.

Gewerbeanmeldung für das Musikmachen in der Öffentlichkeit nötig?

Selbst für einen kleinen Nebenverdienst spielt wieder das Thema der Steuern eine Rolle. Auch wenn es zunächst lächerlich erscheint, so ist eine Gewerbeanmeldung streng genommen auch für Street Music nötig. Denn in vielen Fällen steht dem Grund des Musizierens ein finanzielles Interesse bei. Es ist dabei nicht wichtig, ob das Vorhaben offen mit einer Gewinnabsicht durchgeführt wird, sondern es genügt die Annahme eines finanziellen Verdienstes. Durch die künstlerische Tätigkeit gilt man dann als freiberuflicher Künstler. Hierbei wären verschiedene Möglichkeiten der Anmeldung möglich, die im Einzelfall aber am besten mit dem zuständigen Finanzamt besprochen werden.

Eine Kontrolle der Einnahmen und somit Berechnung der Höhe der Steuern wird zwar sehr schwierig sein, weil keine Rechnungen ausgestellt werden, zur Schwarzarbeit anhalten möchten wir hier aber dennoch niemanden!

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Fazit

Zur Freude der Musiker ist es also meist gar nicht so kompliziert, auf deutschen Straßen musizieren zu dürfen, ein gewisses Talent und Können vorausgesetzt. Meist müssen für Street Music keine Gebühren bezahlt werden, eine Anmeldung bei der Stadtverwaltung ist in der Regel ausreichend. Allerdings sollte man sich vor Spielbeginn über geltende Regeln seiner jeweiligen Stadt informieren. Diese variieren nämlich von Stadt zu Stadt und sind nicht einheitlich verfasst.

Jedoch können die Regeln als gutgemeinte Richtlinien verstanden werden. Sie gelten zwar verbindlich und Verstöße können bestraft werden, in erster Linie sollen sie aber dem friedlichen Miteinander zwischen Freunden und Gegnern der Straßenmusik dienen. Sie sind in der Regel in einfacher Sprache verfasst, sodass dem erfolgreichen Musizieren keine bürokratischen Hindernisse im Wege stehen. Dadurch hat jeder eine faire Chance Musik machen zu dürfen.

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Forum
  1. Profilbild
    mdesign AHU

    schöner bericht über ein thema, das man meist nicht so auf dem schirm hat. danke!

    kleine anmerkung in sachen steuern: ein musiker muss kein gewerbe anmelden, er ist künstler, dh er meldet sich auch so beim finanzamt an. viele im medienbereich machen das falsch, zahlen dann mehr steuern (gewerbesteuer), werden als gewerbetreibende juristisch strenger behandelt (nämlich nach handelsrecht) und brauchen evtl sogar mehr buchführung. muss alles nicht sein.

    nur gewerbliche tätigkeiten erfordern ein gewerbe, zB der verkauf von waren. die eigenen CDs darf der straßenkünstler aber trotzdem verkaufen. erst wenn das sortiment CDs anderer musiker einschließt, wird das ganze dann gewerblich.

  2. Profilbild
    mdesign AHU

    klar, automatische midifiles abspielen reicht nicht zum künstler. da kommt es auf den einzelfall an.
    entscheidend ist immer der künstlerische anspruch. für den muss man gegenüber dem finanzamt evtl kämpfen. covern ist durchaus okay – ein opernsänger komponiert auch nicht selbst und ist trotzdem idR künstler.

  3. Profilbild
    AMAZONA Archiv

    Auf der Straße Musik machen bedeutet leider auch oft Ärger mit den ganzen organisierten Bettlern, viel Spaß mit denen! Da lass ich es lieber bleiben!

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