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Die Sennheiser Evolution Wireless Funksysteme erfreuen sich auch in ihrer dritten Generation G3 sowohl im semi-, also auch im professionellen Bereich großer Beliebtheit. Neben der robusten Verarbeitung der Komponenten und dem stabilen Sendebetrieb und hervorragenden klanglichen Eigenschaften bietet Sennheiser für jeglichen Einsatz die passende Lösung für jedes Nutzerprofil an.
Das Frequenzleiden
Nach der Neuvergabe der Sendefrequenzen durch die Bundesnetzagentur hat sich einiges geändert. Nun gilt es, Folgendes zu beachten: Der Betrieb von Anlagen, die zwischen 710 und 790 MHz senden und empfangen, ist für professionelle Audio-Produktionen vorgesehen (Theater, Musiktheater, Tour etc.). Dieser Frequenzbereich ist anmeldepflichtig. Alle Modelle der Evolution Wireless G3-Serie von Sennheiser, die im sogenannten C-Band arbeiten, decken diesen Bereich ab. Für den anmeldefreien Betrieb bietet Sennheiser entsprechende Modelle an, die im UHF-Bereich von 823-865 MHz arbeiten, das sogenannte E-Band. Durch die schmale Bandbreite sind diese Geräte für kleinere Produktionen prädestiniert, die nur wenige Funkstrecken benötigen. Es ist also vor der Anschaffung zu klären, ob störende Sender in der Nähe sein könnten. Soll das Gerät mit auf Tour genommen werden oder nicht? Und wenn ja, wie groß ist die Wahrscheinlichkeit von störenden Sendern. Mit der 1G8-Technologie entzieht sich die neue ew 100 G3-1G8 allen weiteren Störfaktoren. Das EW 135 G3-1G8 arbeitet in einem Frequenzbereich um 1800 MHz, respektive 1,8 GHz. Entscheidet man sich für ein Gerät, das im letztgenannten Bereich arbeitet, müssen für den Betrieb in Belgien (1785 – 1795 MHz), Kroatien, Tschechische Republik, Finnland und Großbritannien individuelle Lizenzen beantragt werden. In Frankreich und Portugal bspw. steht eine Entscheidung noch aus. In Italien, Irland, Nordirland, Slowakei und Ukraine ist der Frequenzbereich nicht freigegeben. Liebe „Ei-Föhn-Generation“, hier handelt es sich nicht um Bluetooth, WiFi o.ä. kabellosen Schnickschnack. Damit ist nicht zu spaßen. Der illegale Gebrauch von Sendeanlagen ist strafbar. In Deutschland hingegen ist der Betrieb von Audio-Funkstrecken im Bereich1785 – 1805 MHz lizenzfrei und somit kostenlos erlaubt.