Die richtige Lautstärke für ein glückliches Publikum
Schallpegelmessung auf Veranstaltungen gehört zu den Pflichtaufgaben jedes Veranstaltungstechnikers. In diesem Workshop beschäftigen wir uns mit der praxisnahen Messung und Bewertung von Schalldruckpegeln im Veranstaltungsbereich. Dabei geht es nicht nur um die technische Umsetzung mit geeigneten Messgeräten, sondern auch um die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Kurz & knapp
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- Recht & Norm: Wann und wie Schallpegelmessungen nach DIN 15905-5 verpflichtend sind
- Messsysteme: Unterschiede, Einsatzbereiche und Auswahl von Klasse-1- und Klasse-2-Geräten
- FOH-Praxis: Eigene Messsysteme sinnvoll einsetzen und dokumentieren
- Software-Werkzeuge: Open Sound Meter, Smaart und LevelCheck im Vergleich
- Großveranstaltungen: Was Schallmessung bei Events wie Rock am Ring und Oktoberfest bedeutet
Inhaltsverzeichnis
Die Grundlagen für Schallpegelmessungen
Der Schalldruckpegel (SPL) ist ein Maß für die Lautstärke von Schall in der Umgebung und wird in Dezibel (dB) angegeben. Dezibel ist die Einheit zur Messung der Lautstärke – oder genauer gesagt: des Schalldruckpegels. Der Schalldruckpegel ist eine physikalische Größe, die angibt, wie stark ein Geräusch ist. Er wird in Dezibel angegeben und ist ein logarithmisches Maß, das die Intensität eines Schalls im Vergleich zu einem Referenzwert ausdrückt.
In der Veranstaltungstechnik dient die Schallpegelmessung der objektiven Erfassung der Lautstärke während eines Events – sei es Konzert, Clubnacht, Messe oder Stadtfest. Dabei geht es nicht nur um technischen Komfort, sondern auch um den Schutz des Publikums und der Beschäftigten vor gesundheitsschädlichem Lärm. Schallpegelmessungen sind daher ein wichtiges Werkzeug im Spannungsfeld zwischen künstlerischer Freiheit, Besuchererlebnis und rechtlicher Verantwortung.
Geregelt werden Schallpegelmessungen durch verschiedene Gesetze, DIN-Normen und Regelwerke:
- DIN 15905-5: Diese Norm beschreibt Anforderungen an die Lautstärkebegrenzung bei Musikdarbietungen, insbesondere durch Pegelmessung am FOH (Front of House).
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV): Sie regeln den Schutz von Beschäftigten auf Veranstaltungen.
- TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm): Relevant für die Beurteilung von Schallemissionen in der Umgebung, vor allem bei Open-Air-Events.
- Jugendschutzgesetz (§ 11 JuSchG): Dieses kann indirekt durch Lautstärkegrenzen für Veranstaltungen mit Minderjährigen relevant werden.
- Immissionsschutzgesetze der Bundesländer: Lokale Vorschriften können zusätzliche Anforderungen beinhalten, z. B. Ruhezeiten oder Messpunkte.
Bewertungskurven
In der Tontechnik bezieht sich die A-, C- und Z-Bewertung (auch „Bewertungskurven“ genannt) auf unterschiedliche Filter, die das menschliche Hörverhalten bei verschiedenen Lautstärken simulieren. Diese Filter werden bei Lautstärkemessungen verwendet, um Messergebnisse realistischer und praxisnäher zu gestalten.
Die A-Bewertung entspricht dem Hörempfinden des Menschen bei leisen bis mittleren Lautstärken. Dabei werden tiefe Frequenzen stark und hohe leicht abgeschwächt, da unser Gehör in diesem Bereich unempfindlicher auf Bässe reagiert. Deshalb wird sie typischerweise für Dauerlärmpegel (z. B. Umgebungslärm, Arbeitsschutz) verwendet.
Die C-Bewertung ist deutlich flacher und berücksichtigt Bässe viel stärker. Sie spiegelt das Gehör bei hohen Lautstärken wider, etwa im Bereich von Live-Konzerten oder anderen lauten Beschallungen. Hier spielt die Bassenergie eine größere Rolle, weshalb die C-Bewertung sinnvoller ist, wenn es um Maximalpegel oder Peak-Werte geht.
Die Z-Bewertung (für „Zero“) ist ungefiltert und zeigt den tatsächlichen Schalldruckverlauf über den gesamten hörbaren Bereich ohne Gewichtung. Sie wird verwendet, wenn man die echte physikalische Größe erfassen will – zum Beispiel für technische Messungen und Kalibrierungen.
Nach DIN 15905-5 – der Norm zur Pegelüberwachung bei Veranstaltungen – wird sowohl die A- als auch die C-Bewertung verwendet:
- Die A-Bewertung wird genutzt, um den Leq (äquivalenter Dauerschallpegel) zu ermitteln – also den über einen Zeitraum gemittelten Lautstärkepegel. Das entspricht dem wahrgenommenen Lautstärkeeindruck des Publikums und dient dem Gehörschutz.
- Die C-Bewertung hingegen wird zur Ermittlung des Momentanpegel-Spitzenwertes (Peak) verwendet, um auch kurzfristige, besonders laute Impulse wie Kickdrums oder Pyrotechnik zu erfassen. Das schützt vor plötzlichen Gehörschäden.
Anforderungen an die Messung
Die Anforderungen an eine Messung können je nach Anwendungsfall unterschiedlich sein. Die zentrale Frage dabei lautet: Muss es eine rechtssichere Messung sein? Eine rechtssichere Messung erfüllt die gesetzlichen Vorgaben. So führt die DIN 15905-5 beispielsweise genaue Anforderungen auf, die an eine solche Messung zu stellen sind.
Rechtssichere (amtliche) Messung
- Wird durch eine zertifizierte Fachkraft (z. B. fachkundige Person, Sachverständige oder Behörden) mit kalibriertem Equipment durchgeführt.
- Dient als Beweismittel bei rechtlichen Streitigkeiten, z. B. bei Nachbarschaftsbeschwerden, Ordnungswidrigkeiten oder Genehmigungsverfahren.
- Unterliegt strengen Anforderungen hinsichtlich Genauigkeit, Dokumentation und Verfahren.
- Erfordert kalibriertes oder geeichtes Messequipment der Klasse 1 (oder Klasse 2).
Nicht rechtssichere (nicht amtliche) Messung
- Kann von jeder Person durchgeführt werden, oft mit handelsüblichen Messgeräten oder Software-Lösungen.
- Dient vor allem der Selbstkontrolle, Dokumentation und der Einhaltung interner oder vertraglich festgelegter Lautstärkegrenzen.
- Hat keinen offiziellen Beweiswert, kann aber dennoch in Konfliktfällen zur Klärung beitragen oder präventiv genutzt werden.
- Messequipment der Klasse 2 reicht in der Regel völlig aus.
Warum eine Schallpegelmessung immer sinnvoll ist – auch wenn sie nicht absolut rechtssicher ist
Gerade auf kleinen Veranstaltungen und Konzerten ohne explizite behördliche Auflagen kann eine regelmäßige Schallpegelmessung dabei helfen:
- Den Überblick über die tatsächliche Lautstärke zu behalten.
- Den Schutz des Publikums (insbesondere von Kindern und Jugendlichen) sicherzustellen.
- Beschwerden von Anwohnern frühzeitig zu vermeiden.
- Bei Nachfragen von Behörden eine gewisse Dokumentation vorlegen zu können.
- Professionelles Risikomanagement zu betreiben, das den Veranstalter im Fall von Vorwürfen entlasten kann.
Nicht zuletzt fördert eine bewusste Auseinandersetzung mit Schallpegelmessung auch das Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit der Beschallung – ein zunehmend wichtiger Aspekt angesichts wachsender Sensibilisierung für Lärmfolgen.
Ich arbeite selbst als FOH-Tontechniker und habe mir vor längerer Zeit ein eigenes Messsystem aufgebaut. Bei jeder Veranstaltung führe ich eine eigene Schallpegelmessung sowie eine Frequenzanalyse durch. Im Idealfall wird vor Ort ohnehin eine (rechtssichere) Messung vom Veranstalter oder den Technikern durchgeführt und mir eine digitale Übersicht der Messwerte am FOH zur Verfügung gestellt. Oft jedoch erfolgen diese Messungen lediglich mit Handschallmessgeräten ohne zentrale Übersicht – oder es wird gar nicht gemessen.
Ich persönlich möchte mich jedoch absichern und baue daher grundsätzlich – unabhängig von der Größe der Veranstaltung – mein Messsystem auf, es sei denn, vor Ort steht mir ein geeignetes System zur Verfügung. Dabei handelt es sich um ein offenes, nicht rechtssicheres System, auf das ich später noch genauer eingehen werde. Auch eine nicht vollständig rechtssichere Messung bietet für mich klare praktische Vorteile:
- Eigene Kontrolle des Schallpegels und ggf. Vergleich von Pegeln an verschiedenen Punkten im Raum
- Referenzrahmen für den Mix durch kontinuierliche Schallpegelmessung und Frequenzanalyse; störende Frequenzen lassen sich über den Spektrographen schnell identifizieren
- Direkter Nachweis bei Beschwerden: Wenn sich Gäste am FOH beschweren, kann ich belegen, dass alle Grenzwerte eingehalten und die Pegel überwacht werden
- Positives Signal an Veranstalter und Behörden: Wer sichtbar eigenverantwortlich misst, stößt auf mehr Verständnis und Kooperationsbereitschaft
Deshalb möchte ich nicht nur einen Überblick über rechtssichere Messungen nach DIN 15905-5 geben, sondern auch kostengünstigere Alternativen für Frequenz- und Schallpegelanalysen vorstellen.
Messsysteme für Einsteiger und einfache Messungen
Für Einsteiger und Anwender, die einfache (nicht rechtssichere) Messungen durchführen möchten, bietet der Markt eine große Auswahl. Der wohl schnellste und unkomplizierteste Weg ist die Messung mit Handschallpegelmessgeräten. Diese sollten idealerweise geeicht oder zumindest kalibrierbar sein. Sie eignen sich gut zur schnellen, überschlägigen Ermittlung des Schallpegels, sind jedoch nicht für die dauerhafte Überwachung einer Veranstaltung vom FOH aus geeignet.
In letzter Zeit sehe ich vermehrt fest installierte Sound-Metering-Displays in Clubs – oft klassische DJ-Anzeigen. Die dauerhafte Anzeige ist praktisch und kann für viele Anwendungsfälle ausreichend sein. Dennoch ermöglichen auch diese Geräte keine rechtssichere Messung gemäß DIN 15905-5, da sie u. a. nicht der Klasse 1 entsprechen.
Ich persönlich nutze am FOH meist ein System, das zwar keine rechtssichere Messung gemäß DIN 15905-5 ermöglicht, aber für meine Anforderungen völlig ausreicht. Dabei möchte ich mir nicht nur den Schallpegel anzeigen lassen, sondern auch einen Überblick über die Frequenzverteilung im Raum gewinnen. Besonders hilfreich ist dabei der Spektrograph, der mir bei Rückkopplungen die exakten kritischen Frequenzen anzeigt.
Zum Messen verwende ich das Superlux ECM999 Messmikrofon, das ich flexibel am FOH positionieren kann. Dieses schließe ich entweder an ein Audiointerface oder direkt an das Mischpult an und nutze dabei die interne Soundkarte des Pults. Letzteres ist oft praktischer, da ich ohnehin regelmäßig Multitrack-Aufnahmen mache und der Laptop via USB mit dem Pult verbunden ist.
In den meisten Fällen arbeite ich mit der kostenlosen Software Open Sound Meter. Sie ist übersichtlich und bietet alle Funktionen, die ich benötige. Zu Beginn jeder Messung kalibriere ich mein Mikrofon, um zuverlässige Messwerte am FOH zu erhalten. Wichtig ist für mich dabei der Hinweis, dass ich ohne Korrekturwerte messe und lediglich die tatsächlichen Werte am Messpunkt sehe. Der größte Vorteil liegt für mich ohnehin im Spektrographen und der Möglichkeit zur Frequenzanalyse.
Um die Abweichung des Superlux ECM999 von einem professionellen Messsystem zu ermitteln, habe ich einen kleinen Studio-Versuchsaufbau realisiert: Das Superlux ECM999 und das NTi Audio XL3 wurden auf gleicher Höhe vor einem Lautsprecher positioniert, über den ich Pink Noise abgespielt habe.
Das Superlux ECM999 zeigte im Versuch bei der A-Bewertung einen Pegel von 86,7 dB(A) – eine Abweichung von lediglich 0,4 dB(A) im Vergleich zum NTi Audio XL3, das 86,3 dB(A) maß. In der C-Bewertung fiel die Differenz etwas größer aus: Das Superlux wies 100,4 dB(C) aus, während das XL3 99,3 dB(C) anzeigte – also eine Abweichung von 0,9 dB. Der Versuch macht deutlich, dass die Unterschiede bei einem kalibrierten, günstigen System durchaus gering, wenngleich technisch vorhanden sind.
Messsysteme für Profis und rechtssichere Messungen nach DIN 15905-5
Professionelle Messgeräte, die rechtssichere Messungen gemäß DIN 15905-5 ermöglichen, sind in unterschiedlichen Ausführungen erhältlich. Im Folgenden stelle ich zwei Optionen vor und vergleiche sie miteinander. Zunächst ist es entscheidend, genau zu prüfen, ob es sich tatsächlich um Messgeräte der Klasse 1 handelt, die den Anforderungen der Norm entsprechen. Seriöse Hersteller weisen in ihren Produktbeschreibungen ausdrücklich darauf hin.
Zwar erlaubt die DIN 15905-5 grundsätzlich auch die Nutzung eines Klasse-2-Messsystems. Bei vielen Konzerten und Veranstaltungen ist dies völlig ausreichend und hat sich in der Praxis bewährt. Für gerichtsfeste Messungen – etwa im industriellen Umfeld oder bei Großveranstaltungen – sollte jedoch unbedingt ein Messsystem der Klasse 1 verwendet werden. Ergänzend definiert die IEC-61672-Norm, dass Klasse-2-Systeme für alltägliche Anwendungen geeignet sind. Wenn im Vorfeld einer Veranstaltung bereits absehbar ist, dass rechtliche Auseinandersetzungen drohen, empfiehlt sich jedoch ein präziseres Klasse-1-System.
Zunächst einmal können geschlossene Messgeräte für Schallpegelmessungen eingesetzt werden. Ihr Vorteil liegt in der Eichung und der geringen Fehleranfälligkeit. Als derzeit wohl professionellstes Klasse-1-Messgerät auf dem Markt gelten das XL2 und das XL3 von NTi Audio – beide habe ich bereits hier auf AMAZONA getestet. Die Geräte bieten eine Vielzahl an Funktionen, darunter FFT-Analyse, STIPA-Messung, Delay-Zeit-Ermittlung und natürlich die Schallpegelmessung. NTi Audio kalibriert die Geräte jährlich und durch die ASD-Funktion (Automatic Sensor Detection) in den NTi-Messmikrofonen wird automatisch die passende Kalibrierungsdatei ins Gerät geladen.
Ich bin von diesen Geräten sehr überzeugt und schätze sie als praktisch und äußerst flexibel ein. NTi Audio stellt zudem passende Software-Lösungen bereit, mit denen sich die Messwerte übersichtlich am FOH darstellen lassen. Auch ein Fernzugriff auf die Geräte ist möglich, was die Nutzung im Veranstaltungsalltag erheblich erleichtert.
Im Gegensatz dazu können auch offene Messsysteme eingesetzt werden, die meist in Verbindung mit der Software Smaart verwendet werden. Der Vorteil: Smaart ist unter Systemtechnikern weit verbreitet und ermöglicht eine integrierte Schallpegelüberwachung im Rahmen der Systemeinmessung. Der Nachteil liegt jedoch in der höheren Fehleranfälligkeit im Vergleich zu geschlossenen Messgeräten.
Um eine rechtssichere Messung mit einem offenen System zu gewährleisten, muss zwingend ein Messmikrofon der Klasse 1 verwendet und sowohl vor als auch nach der Messung eine dokumentierte Kalibrierung durchgeführt werden.
Ich persönlich halte Smaart für die Messung und Konfiguration von PA-Systemen für unschlagbar. Für Messungen gemäß DIN 15905-5 finde ich jedoch die Software LevelCheck anwenderfreundlicher. Sie bietet übersichtliche Anzeigen der Messwerte am FOH und ist in der Bedienung aus meiner Sicht intuitiver als Smaart.
Nach der Veranstaltung erstellt LevelCheck ein standardisiertes Messprotokoll, das alle erforderlichen Details enthält. Stimmen die Kalibrierungswerte vor und nach der Veranstaltung nicht überein, wird der Bericht automatisch als ungültig markiert. So wird sichergestellt, dass nur präzise und verlässliche Messdaten dokumentiert werden.
Der Ablauf einer Messung nach DIN 15905-5
Vorbereitung
- Durchführung der Messung durch Sachverständige oder fachkundige Personen (z. B. Veranstaltungstechniker mit entsprechender Sachkunde)
- Auswahl eines geeigneten Messplatzes im Zuschauerbereich (maßgeblicher Immissionsort) oder eines Ersatzorts (z. B. FOH)
- Sicherstellung ungestörter Messbedingungen (kein direkter Einfluss durch Lautsprecher oder Hindernisse)
- Verwendung geeigneten Messequipments, idealerweise nach Klasse 1 (gemäß IEC 61672)
- Einhaltung der Einbauhöhe: 1,5 m bis 1,6 m bei stehendem Publikum
- Einrichten der Messgeräte und Einstellungen:
- Dokumentierte Kalibrierung des Messsystems
- Einstellung auf L(A)fast sowie Erfassung von L(A)eq und L(C)peak
- Ermittlung von Korrekturdaten zwischen der repräsentativen Messposition im Publikum und der tatsächlichen Messposition (z. B. am FOH) – auch bekannt als maßgeblicher und Ersatzimmissionsort
- Installation einer visuellen Anzeige am FOH, die die aktuellen Messwerte darstellt und bei Grenzüberschreitungen Warnfarben zeigt – idealerweise bereits zum Soundcheck verfügbar
Durchführung der Messung
- Die Messung beginnt mit dem Einlass und endet erst mit dem Abschluss der Beschallung, einschließlich Hintergrundmusik beim Auslass.
- Das Messsystem muss kontinuierlich aufzeichnen, ohne Unterbrechung.
- Eine Messung erfolgt in halbstündigen Intervallen, z. B. von 19:30 bis 20:00 Uhr, 20:00 bis 20:30 Uhr usw.
- Innerhalb dieser Zeitfenster muss der L(A)eq30 den Grenzwert von 99 dB(A) einhalten.
- Während der Messung sollten Pegelspitzen und Grenzwertüberschreitungen mit Anmerkungen dokumentiert werden (z. B. „L(C)peak-Überschreitung um 20:05 Uhr – Grund: Einsatz von Pyrotechnik“).
- Nach Beendigung der Messung erfolgt ggf. eine Kontrollkalibrierung des Systems, deren Werte mit der Initialkalibrierung übereinstimmen müssen.
Auswertung & Dokumentation
- Auswertung der aufgezeichneten Pegel über die gesamte Messdauer
- Vergleich des L(A)eq mit dem zulässigen Grenzwert von 99 dB(A) (DIN-Grenzwert für Publikumsbeschallung)
- Prüfung des L(C)peak auf Einhaltung des Grenzwerts von 135 dB(C)
- Dokumentation aller Messwerte mit Zeitstempel
- Archivierung der Daten zur Erfüllung der Nachweispflicht
- Gegebenenfalls Erstellung eines standardisierten Messprotokolls zur Vorlage bei Behörden
Einblicke in die Praxis
Was haben die Spielzeiten der Bands auf Festivals mit der Schallpegelmessung zu tun?
Auf großen Festivals wie Rock am Ring starten Bands häufig nicht zur vollen Stunde, sondern etwa 15 Minuten davor oder danach – oder zu sonstigen Zwischenzeiten. Einer der Gründe dafür liegt in den Messintervallen der Schallpegelüberwachung: Da eine Messung jeweils zur vollen Stunde beginnt und zur halben Stunde endet (z. B. 20:00–20:30 Uhr), wird der Changeover (also der Bühnenumbau) bewusst in den Zeitraum zwischen zwei Messintervallen gelegt. So kann ein Teil der Beschallung außerhalb des bewerteten Zeitfensters stattfinden.
Wenn eine Band beispielsweise um 20:15 Uhr beginnt, stehen dem FOH-Tontechniker die 99 dB(A) des Messintervalls von 20:00 bis 20:30 Uhr noch voll zur Verfügung. Dies ist möglich, da der Pegel als 30-minütiger Durchschnittswert (L(A)eq30) erfasst wird. Spielt die Band anschließend eine halbe Stunde, kann im nächsten Intervall von 20:30 bis 21:00 Uhr ebenfalls mit ausreichender Reserve gearbeitet werden. Das ermöglicht eine lautstärkestabile Beschallung über den gesamten Auftritt hinweg.
Ein weiteres Beispiel aus der Praxis: Das Oktoberfest in München zählt zu den größten Großveranstaltungen in Deutschland und empfängt jährlich Zehntausende Besucher in zahlreichen Festzelten. Eine besondere Herausforderung für die Veranstalter ist dabei die Überwachung der Lautstärkegrenzen, um die Sicherheit der Besucher zu gewährleisten.
Auf meine Nachfrage hin wurde mir bestätigt, dass die Schallpegelmessungen auf dem Oktoberfest von behördlicher Seite für den Veranstalter durchgeführt werden. Das Referat für Klima- und Umweltschutz München ist hierfür zuständig und übernimmt die Messungen vor Ort.
Insgesamt müssen 34 Festzelte überwacht werden, was laut Referat etwa 80 Messpunkten entspricht. Die Kontrollmessungen werden mit Handschallpegelmessgeräten durchgeführt. Ein vernetztes Überwachungssystem ist aktuell nicht im Einsatz. Welche Geräte konkret verwendet werden, wurde nicht mitgeteilt. Dennoch verdeutlicht dieses Beispiel, wie aufwändig die Schallpegelüberwachung bei Großveranstaltungen sein kann. Ein zentrales, vernetztes System könnte hier erhebliche Ressourcen sparen und die Überwachung deutlich effizienter gestalten.






































Vielen Dank für den interessanten und tollen Artikel! Wieder was gelernt.
(…) wird der Changeover (also der Bühnenumbau) bewusst in den Zeitraum zwischen zwei Messintervallen gelegt. So kann ein Teil der Beschallung außerhalb des bewerteten Zeitfensters stattfinden.
Haha… alles klar!!