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News: Samplingverbot aufgehoben

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kippt Sampling-Verbot!

2. Juni 2016

Sample

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass Sampling in Grenzen erlaubt ist. Dies geschieht im Sinne der Kunstfreiheit. 

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Ursache für das Urteil war ein Rechtsstreit zwischen Kraftwerk und dem Hip-Hop Produzenten Moses Pelham. Dieser hatte eine Rhythmussequenz aus Kraftwerks „Metall auf Metall“  1997 im Song „Nur mir“ mit der Rapperin Sabrina Setlur verwendet , ohne dafür um Erlaubnis zu fragen oder Lizenzgebühren zu zahlen.

Kraftwerk LP "Trans Europa Express" mit dem Titel Metall auf Metall von 1977

Kraftwerk LP „Trans Europa Express“ mit dem Titel Metall auf Metall von 1977

Der besagte Sample ist zwei Sekunden lang und wird in Pelhams Track fast durchgehend im Hintergrund als Rhythmus-Loop abgespielt.

Kraftwerk argumentierte, dass sie den Sample 1977 mit einer experimentellen Methode erschaffen hätten, um ihn in ihrem Song zu verwenden. Ihrer Klage wurde 2012 vor dem Bundesgerichtshof 2012 bestätigt. Derzeit darf daher eine Verbreitung des Stückes nicht stattfinden. Dagegen hatte wiederum Pelham mit anderen Produzenten und Musikern geklagt.

Pelhal erzielte nun vor dem BGH einen Etappensieg.

Folgen in der Zukunft

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Welche Folgen hat das nun genau für die Musikindustrie? Hier ein Zitat aus einem Artikel der Tagesschau:

„Die BGH-Richter hatten entschieden, dass ein fremder Beat – und sei er noch so kurz – nur dann einfach kopiert werden darf, wenn er nicht gleichwertig nachgespielt werden kann. Dieses Kriterium halten die Verfassungsrichter für ungeeignet. Für die Benutzung müsse auch nicht unbedingt Geld fließen. Die Richter weisen aber darauf hin, dass der Gesetzgeber auch eine Bezahlpflicht einführen könnte. Außerdem schlagen sie dem BGH vor, den Fall dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen, weil das Urheberrecht seit 2002 EU-weit harmonisiert ist.“

Was haltet ihr davon? Sollte Sampling grundsätzlich erlaubt sein, aber mit Grenzen? Sollte man gar nichts benutzen dürfen, ohne vorher beim Urheber um Erlaubnis zu fragen? Oder sollte gar jeder alles benutzen dürfen, was er in die Finger bekommt? Wir freuen uns auf eure Meinungen zu diesem kontroversen Thema!

AMAZONA.de SAMPLING-WORKSHOPS:

Und ganz nebenbei möchten wir Sample-Einsteigern an dieser Stelle unsere beiden sehr ausführlichen Workshop-Serien zum Thema Sampling empfehlen. Die Verweise zu den Workshops findet ihr unterhalb im LINKS-Feld.

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Forum
  1. Profilbild
    arnimhandschlag

    Also ich sample schon hin und wieder. Ich finde das macht ja auch die Kunst aus, was altes zu verwursten und was neues drauß zu erschaffen. Bei den meisten HipHop- und Elektro-Zipflern kommt da ja auch kein Geld bei rumm. Und der Orginalkünstler gehört halt, falls das Sample erkennbar ist zitiert. Wenn jetzt Justice bei Genesis alle Samples zitiert hätten würden sie warscheinlich heute noch am Booklet schreiben…
    Frech finde ich halt wenn nicht gesamplt sondern nachgespielt wird. Ist für mich dann viel eher „geklaut“. Kritisch natürlich auch bei Chart-Produktionen wo ein Major im Hintergrund die Marketingkampagne fährt und von Anfang an der Profitaspekt an erster Stelle steht

    • Profilbild
      TobyB RED

      @arnimhandschlag Hallo Armin,

      was ja nichts neues ist, seit KLF The Manual schrieben. Ansonsten hat Ralf Hütter sehr schön in Richtung Moses P gesagt, „Er hätte fragen können“.

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        Llisa

        @TobyB So hat es wegen des Samples aus ‚Uranium‘ von Kraftwerk in New Orders ‚Blue Monday‘ wohl auch nie einen Prozeß gegeben.

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          TobyB RED

          @Llisa Hallo Llisa,

          wusste ich nicht, musste ich nachschlagen. Was ich wusste, dass Kraftwerk damals das Label von Afrika Bambaataa „Tommyboy“ wegen Planet Rock vor Gericht zitiert haben. Hier wurde allerdings eine aussergerichtliche Entschädigung vereinbart. Auf der anderen Seite haben wir Bushido dem schon mal eine ganze Pressung geschreddert wurde. http://www.....85251.html

          Ob man nun Pro Kraftwerk oder Pro Samplen ist, ist unerheblich, es braucht schlichtweg allgemein verbindliche Regeln für das Samplen. Das gehört auch zum Fair Use. Klar müssen wir übers Geld reden und um die Namensnennung und Quellenangabe. Wobei das gibt es alles schon. Ich werfe mal die GEMA Anmeldung eines Titels in den Raum. Da gibt es u.a. die Unterscheidung Komponist/Bearbeiter/Arrangeur. Bei der GVL sieht das analog. Moses P hat ein Ego so lang und so breit wie die Zeil. Seine Anwaltskanzlei ist nicht grad die schlechteste. Und die Argumentationslinie war durchdacht. Aber dennoch ging er nicht als Sieger aus dem Prozess. Es gab ein Urteil und nun wird es Rechtsprechung geben. Ich persönlich glaube nicht das es eine Zwangslizenzierung geben wird, da dies der Vertragsfreiheit im Wege steht. Ich denke es wird sich irgendwo am creative commons Modell orientieren.

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            dilux AHU

            @TobyB wenn ein erkennbar anderer track/song dabei herauskommt, sollte samplen auch ohne urheberrecht/nennung des originals etc auskommen. andy warhol hat campell bestimmt nix gezahlt. und hat dj shadow bei „entroducing“ wirklich jedes sample gecleared? genannt hat er sie auf jeden fall nicht alle.
            was moses p angeht, obwohl beim aktuellen fall mein rechtsempfinden zu ihm tendiert, ist er als person schon schwierig. nicht nur dass er stefan raab die nase gebrochen hat, weil der ein paar jokes über ihn gerissen hat, er hat ja auch anfang dieses jahrtausends eine firma gegründet, die regelrecht gewerbsmässig mit abmahnungen gegen „illegale“ downloads vorgegangen ist, und damit hat er fast mehr geld verdient, als mit seiner musik. kurz gesagt, sein verhältniss zum urheberrecht ist sehr ambivalent…

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              TobyB RED

              @dilux Hallo Dilux,

              ich hab da ja auch 2 Herzen in der Brust. Digiprotect anzuführen ist sicher nicht unwichtig, im Sinne von Moral und Ethik. Hat aber vor Gericht keine Rolle gespielt. Ich hab ja oben geschrieben, Ego so lang so breit. Und eben auch hartnäckig. Das da nun Moses P ./. Kraftwerk prozessiert und Kraftwerk (Ralf Hütter) die schlechteren Argumente hatte ist nun nicht zu ändern. Nun wird es zu einem gesetzlichem Rahmen kommen, der Urheberrechte, Leistungsschutzrechte definiert. Bitter ist, was jetzt die Reaktion der Label sein wird. Ich wette, das du jetzt erstmal fett eine Haftungsauschlusserklärung in den Verträgen findest. Und das Risiko bleibt beim Künstler… Der rechtliche Rahmen ist eigentlich für Moses P. klar, vorher fragen, ob ich es nutzen darf. Wenn ja, in welcher Form und Weise.
              Denn es ging hier um Leistungsschutzrechte, sprich Schutz des Herstellers von Tonträgern, der in Teil 2 des UrhG in den Paragraphen 85 und 86 geregelt wird. Und das ist der Knackpunkt.

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                TobyB RED

                @TobyB Unerfreulich ist zudem, dass all dies lediglich einen winzigen Teil des Urheberrechts betrifft, nämlich die sogenannten Mastering-Rechte. Weder Komponisten noch Musiker profitieren von dem Urteil. Im Gegenteil, auch sie müssen künftig akzeptieren, dass Teile ihrer Arbeit im Sinne der künstlerischen Freiheit kostenlos genutzt werden dürfen. Nicht ohne Grund weisen die Richter des BVerfG sehr deutlich darauf hin, dass es dem Gesetzgeber aber frei stehe, eine Vergütungspflicht für derartige „ungefragte“ Nutzungen festzulegen.

                Und exakt das wird jetzt passieren. Schade das hier der Mammon über die Kunst gesiegt hat.

        • Profilbild
          dilux AHU

          @Llisa vielleicht hatte kraftwerk ja mitleid mit den boys, wo sie doch jede verkaufte 12″ 10 pence gekostet hat…

  2. Profilbild
    TobyB RED

    Hallo Lorepa,

    die Zusammenfassung ist kurz und gut! Dafür das es ein sehr komplexes Thema berüht sehr gut.

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