In den vorderen Taschen findet alles weitere Equipment seinen Platz, seien es Kabel, kleine Netzteile oder was der DJ im Club dabei hat. Hier ist in jedem Fall noch eine Menge Raum für Kleinigkeiten, gut verstaut und geschützt durch dicken Stoff und nicht minder dicke Reißverschlüsse.
Qualitativ macht UDG mit dem UDG Trolley To Go ohne Frage da weiter, wo das Unternehmen jederzeit aufgehört hat. Das heißt: Hier gibt es nichts zu beanstanden. Der Stoff des Trolleys ist ein abrieb- und reißfestes Nylongewebe (420D Nylon), dazu noch wasserabweisend.
Die Reißverschlüsse sind in klassischer UDG Manier, das heißt sehr dick und sie erwecken den Eindruck, als würden sie auch nach einem Jahr noch ohne Mängel laufen. Da natürlich kein Langzeittest vorliegt, kann man sich nur auf eigene Erfahrungen berufen und feststellen, dass Qualität und Haltbarkeit von UDG Produkten definitiv erster Güte sind.
Das Gestänge des Trolleys besteht aus solidem Aluminium und erlaubt zwei unterschiedliche Höhen. Hier wackelt und klappert nichts und das Gestänge lässt vermuten, dass dieses auch den einen oder anderen Kilometer auf holprigen Wegen ohne Schaden überstehen wird.
Ebenso verhält es sich bei den Rollen, die in den Ecken des Trolleys aus Hart-Kunststoff verschraubt sind. Die Rollen lassen sich bei Bedarf auch unproblematisch wechseln, in die Schraube der Rolle passt ein handelsüblicher Inbusschlüssel.
Hinsichtlich Qualität und Verarbeitung gibt es folglich keine erkennbaren Mängel. Ebenso wenig finden sich Teile des Trolleys, die in Zukunft auf zu frühen Verschleiß hindeuten würden.
Nach Auskunft unterschiedlicher Händler unterliegt der Trolley den Bestimmungen für das Handgepäck. Dies wäre natürlich hervorragend, denn so könnte man sich selbst um den sicheren Transport des teuren Equipments kümmern. Leider überschreitet der Trolley, so die Recherche hinsichtlich der Bestimmungen des Handgepäcks, die maximal zulässigen Maße. Auch das Gewicht spricht gegen das Handgepäck. Mit rund 5,1 kg erreicht der Trolley schon knapp die Grenze des zulässigen Gesamtgewichts des Handgepäcks von in der Regel 8 kg. Überschlägt man grob das Gewicht eines Controllers, eines Laptops, Kopfhörer und Kabel, übertrifft man schnell die 8 kg.
Somit sie an dieser Stelle die Aussage, die nun im Internet kursiert, negiert – der UDG Trolley To Go kann nicht als Handgepäckstück deklariert werden. Auch sei erwähnt, dass die Firma UDG nicht Urheber dieser Aussage ist und den Trolley folglich hiermit auch nicht bewirbt.