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Copyright Claim auf YouTube – was tun?

5. Februar 2023

Dies ist keine typische Leserstory.

Als Hobbymusiker veröffentliche ich meine Musik auf bandcamp und YouTube. Da ich immer recht lange brauche, bis ein Stück von mir fertig gestellt ist, habe ich bisher gern auf vorgefertigte Bilder und Videos zurückgegriffen und diese dann nach meinem Geschmack zusammengestellt.

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Als Quellen hierzu verwende ich ausschließlich Seiten, die lizenzfreie Dateien anbieten, wie z.B. pixabay, pexels o.ä.

Jetzt wurde ein Video von mir auf YouTube gesperrt aufgrund einer angeblichen Copyright-Verletzung. Leider gibt YouTube nicht an, weshalb… Einzig der „Kläger“ wird genannt, in meinem Fall eine Marketing-Agentur aus Ägypten (!).

Ich habe daraufhin Widerspruch eingelegt, weil ich gern wissen möchte, was in meinem Video etwaige Copyrights verletzt haben soll. Dieser Widerspruch wurde jetzt ohne Angaben von Gründen seitens des „Klägers“ abgelehnt. Mein Video bleibt jetzt dauerhaft gesperrt.

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Ach ja, und nach dem dritten Mal wird mein Kanal komplett gesperrt…..

Hat hier in der Community schon jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Versteht mich nicht falsch, ich halte das Copyright für ein wichtiges Gut und Verletzungen, besonders vorsätzliche, gehen gar nicht. Was mich irritiert ist, wie einfach es scheinbar ist, Videos zu sperren. Muss der „Kläger“ eigentlich YouTube gegenüber nachweisen, dass er die Rechte an Musik und/oder Videos hat?

Ich weiß, das dieses Thema vielleicht besser in ein Q&A-Forum gepasst hätte, aber das gibt es hier auf amazona leider (noch) nicht.

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Fazit
Vielen Dank an euch.
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Forum
  1. Profilbild
    ollo AHU

    Solche Verstöße werden in den allermeisten Fällen durch einen Algorhythmus rausgefiltert, der aber durchaus auch mal daneben liegen kann. Oder du nutzt ein lizenzfreies Sample was aber jemand anders schon in einen kommerziellen Song genutzt hat und dann meint die Automatik, dass du gegen ein Copyright verstößt. Das Ganze läuft wohl sehr intransparent ab, die Thematik taucht ja immer wieder auf, selber hatte ich das Problem noch nie.

    Dazu kommt, dass ja erst kürzlich viele Youtuber wegen einer Copyrightverletzung angeschrieben wurden, hinter dem Link mit den angeblich genauen Details aber ein Download steckte, über den dann der Account übernommen wurde.

    • Profilbild
      THo65

      @ollo Danke für deinen Kommentar, das klingt nicht sehr ermutigend.

  2. Profilbild
    mfk AHU

    Zum einen gibt es viele Foren, auf denen über diese Problematik gesprochen wird.
    Zum anderen ist die Lösung sehr einfach:

    Finger weg von fremden Kontent.
    Sonst hilft auch keine Leserstory.

    Erfolgreich nachweisen, dass fremde Inhalte legal genutzt werden oder dass ein Anspruch durch eine Firma fälschlich erhoben wird, ist fast nicht möglich.

    Mir wurde so beispielsweise auch schon ein Video mit komplett eigenem Material gesperrt, weil irgendein Computerprogramm mit seinem Algorithmus für irgendeinen 08/15 Produzenten Ansprüche angemeldet hat.
    Zum Glück klang mein Kram anders, war viel älter als seine Veröffentlichung, ich war der Urheber/Rechteinhaber und ein kleiner Shitsturm erledigte dann den Rest.
    Es war dann auch noch ein Live-Video, bei dem sichtlich nicht mit mp3-Zuspielern gearbeitet wurde.

    Die Gefahr besteht also immer.

    • Profilbild
      THo65

      @mfk Auch dir Dank für deine Anmerkungen.
      Die Antworten hier zeigen mir jedoch, dass ich mit meiner Problemstellung bei amazona gut aufgehoben bin. Hier gibt es immer Leute, die sich auskennen.
      Das mit dem freien Kontent ist schon klar, deshalb habe ich mich ausschließlich auf lizenzfreien Seiten bedient. Aber, wie der vorherige Kommentar zeigt, scheint es auch hier Probleme geben zu können.
      Ich wollte halt nicht permanent den Knöpfe drückenden Kasper (also mich) filmen….

  3. Profilbild
    Flowwater AHU

    Die komplette Intransparenz eines sog. »Copyright Strikes« bei YouTube hat mich auch schon mehrfach zur Weißglut getrieben. Da YouTube nicht sagt »warum« und den Einspruch einfach weiter reicht, damit Begehrlichkeit damit in die Hände des »Klägers« legt – alles nicht juristisch gemeint, ich bin kein Jurist – kann dieser also, wenn er will, einen problemlos aus YouTube entfernen. Ich kann zu diesem Punkt auch nur den Kanal von Rick Beato empfehlen, was der dazu zu sagen hat (man schlägt die Hände über dem Kopf zusammen).

    Das ist mit deutschen Recht – und vermutlich auch europäischem – nicht vereinbar. Wenn’s wirklich hart auf hart kommt, hilft, glaube ich, wohl nur ein Rechtsanwalt … und der damit verbundene Einsatz von Geld und Zeit. Die EU müsste da eigentlich mal einen Grundsatz durchfechten. Vielleicht kommt das ja noch mal (ja, die Hoffnung stirbt zuletzt).

    • Profilbild
      S_Hennig

      @Flowwater Ich denke, da ist grundsätzlich ein großes Missverständnis am Start:
      YouTube ist kein Öffi. Das ist ein Unternehmen. Und die können ihr Angebot erst mal im Rahmen der Vertragsfreiheit gestalten, wie sie es wollen, solange sie dabei keine anderen Gesetze verletzen.
      Deine Ansprüche als Contentanbieter sind daher ziemlich klein.
      Aber mit deutschem/europäischen Recht ist das erstmal vereinbar. So wie Dir ein Schuhgeschäft Hausverbot erteilen kann, kann YouTube auch beschließen, Dein Video abzuschalten.
      Die Server gehören Google und Du hast da nix gemietet und keine weiteren Ansprüche.
      Du kannst ja auch nicht deine Tapes an einen Radiosender schicken und einfach verlangen, dass sie sie spielen.
      Das Problem ist halt nur, dass YT und Konsorten einfach so praktisch sind und eine so große Reichweite haben, dass es irgendwann keine sinnvollen Alternativen mehr gibt.
      Daraus kann man gerichtlich vielleicht eine gewisse Verantwortung ableiten, aber das geht immer nur über mittelbare Schritte und in Einzelfällen.
      Wenn Du willst, dass YT Dein Video spielt, musst Du es als Werbung schalten und dafür bezahlen. Hab ich auch schon gesehen.

      • Profilbild
        THo65

        @S_Hennig Als ob die Politik etwas gegen Monopole ausrichten könnte oder würde….

        • Profilbild
          S_Hennig

          @THo65 Nicht wegducken! Die Politik muss das nur machen, wenn Bereiche betroffen sind, die lebenswichtig sind, so wie Energieversorgung oder die Bereitstellung von Wohnraum und Bürger in ihren Grundrechten betroffen sind.
          In allen anderen Fällen sind wir gefragt.
          Solange YT seine Werbung bei uns platzieren kann, machen sie alles richtig. Einen anderen Geschäftszweck haben sie nicht.
          Es ist bestimmt nicht die Aufgabe der Politik, spezielle YT-Gesetze einzuführen, weder auf Bundes- noch auf Europaebene.
          Es gibt Gesetze zu verbotenem Inhalt und daran hält sich YT. In die Art und Weise, wie sie ihre Geschäfte führen, kann und soll die Politik nicht eingreifen. Welchen Grund sollte sie auch haben?
          Es gibt kein Bürgerrecht auf YT-Veröffentlichung.
          So wie Amazona meine oder Deine Postings jederzeit löschen könnte, kann YT das mit jedem Video tun.
          Du kannst aber entscheiden, die jeweiligen Plattformen nicht mehr zu nutzen. Nicht als Anbieter und nicht als Konsument.

          • Profilbild
            THo65

            @S_Hennig Bürgerrecht auf YT-Veröffentlichung fände ich klasse…;,))

            Leider gibt es ja kaum Alternativen zu Youtube..

          • Profilbild
            Flowwater AHU

            @S_Hennig > […] Es ist bestimmt nicht die Aufgabe der Politik, spezielle YT-Gesetze einzuführen, weder auf Bundes- noch auf Europaebene. […]

            Ich gebe bescheiden zu bedenken, dass ich das völlig anders sehe. Die Politik hat nur EINEN EINZIGEN Zweck, nämlich das Leben der Bürger eines Landes zu beschützen und zu verbessern. Nur deswegen gibt es Politik. Sonst bräuchten wir keine Politiker (und auch keine Demokratie). Wenn also die Bürger der EU behindert werden – nämlich durch undurchsichtige Geschäftspraktiken – dann ist selbstverständlich eine Sache der Politik.

            Dazu zwei Gedankenspiele.

            1. YouTube erzeugt Unrecht, indem EU-Bürger behindert werden. Das ist schlichtweg erst einmal Unrecht (so weit sind wir uns hoffentlich einig). Nun muss der Bürger also gegen Google/YouTube klagen. Dadurch werden Gerichte beschäftigt und blockiert (!), obwohl man das mittels eines Gesetzes regeln könnte. Gerichte könnten also über Wichtigeres Recht sprechen als den Quatsch, den YouTube verzapft.

            2. YouTube verhindert mit seinen Geschäftsmethoden sogar evtl. anfallende Steuern in der EU, nämlich dann wenn ein YouTuber monetarisiert und von einem Konkurrenten vom Markt gefegt werden soll (was im Moment durchaus möglich ist). Der EU entgehen dadurch also Steuergelder. Das ist meiner bescheidenen Meinung nach sogar ein recht triftiger Grund, warum die EU mal einschreiten sollte.

            • Profilbild
              Codeman1965 AHU

              @Flowwater Ich bin mir nicht sicher, ob Du mit Deiner Sichtweise richtig liegst.

              Ob EU-Bürger oder nicht, hier wird Niemand in seinen Rechten beschnitten, weil Niemand den Rechtsanspruch hat, sein Video bei YT zu veröffentlichen.
              Ist so, wie oben erwähnt: Wenn das Schuhgeschäft Dich nicht will, kannst Du erstmal nichts machen, es sei denn, der Ausschluss verstösst gegen geltende Gesetze.

              Wenn der Türsteher sagt „Wird heute nichts, Du kommst nicht rein“, dann hilft Dir kein Richter auf der Welt…!

              YT erzeugt kein Unrecht.
              Das Verhalten geht sicherlich gegen unser aller Gerechtigkeitsempfinden, aber deswegen ist es noch lange nicht illegal.
              Aber man darf das sicherlich shyce finden…

              • Profilbild
                Flowwater AHU

                @Codeman1965 > […] Wenn das Schuhgeschäft Dich nicht will, kannst Du erstmal nichts machen, […]

                Anders herum wird ein »Schuh« draus (hehe): Sie wollen mich ja grundsätzlich erst einmal. Weil sie selber potentiell Geld mit dem verdiene, was ich Ihnen gebe. Dann gebe ich Ihnen mein urheberrechtlich geschütztes Werk … und erst dann passiert ja etwas. Wenn Google mit allen seinen Diensten mich grundsätzlich von vornherein nicht will … dann könnte ich es verstehen. Aber so?

      • Profilbild
        Flowwater AHU

        @S_Hennig > […] solange sie dabei keine anderen Gesetze verletzen. […]

        Genau das ist das Stichwort: Wenn die EU einen Grundsatz durchficht, dass nämlich bei YouTube mehr Transparenz herrschen muss, dann wird das natürlich auch in ein EU- und später in ein Landesgesetz gegossen. Spätestens DANN verstößt YouTube/Google gegen ein Gesetz. Deswegen meine Anmerkung, dass so etwas mal passieren muss.

    • Profilbild
      THo65

      @Flowwater Danke dir Flowwater,
      aber eine gemeinsame Rechtsprechung werden wir wohl nicht mehr erleben….

      • Profilbild
        Flowwater AHU

        @THo65 Wie schon geschrieben: Die Hoffnung stirbt zuletzt. 😄

  4. Profilbild
    Codeman1965 AHU

    < "Muss der „Kläger“ eigentlich YouTube gegenüber nachweisen, dass er die Rechte an Musik und/oder Videos hat?" >

    M.M.n. muss er das nicht, und auch YouTube muss da wohl keine Ambitionen entwickeln.

    Vielleicht könntest Du über den Klageweg etwas reißen, wobei ich da sehr skeptisch bin.
    YouTube kann jedes Video zulassen oder eben auch nicht. Die werden sich auch sagen „mit Copyright-Geschichten sabbeln wir uns nicht ab, das fliegt raus“, weil die auch bei der Masse an Videos gar nicht den Einzelfall prüfen können.

    Bliebe Dir nur die Möglichkeit, die Richtigkeit über ein Gericht feststellen zu lassen. Da der Verursacher in Ägypten sitzt, dürfte das teuer, langwierig und vielleicht sogar erfolglos sein.
    Und selbst das würde nicht bedeuten, daß YT das Video automatisch wieder freigibt…

    Wenn ich betroffen wäre, würde ich das wohl unter „Shit happens“ ablegen und mir eine andere Plattform suchen.
    Vielleicht bei Facebook und Konsorten die Werbetrommel rühren und zu Bandcamp verlinken, so in der Richtung…

    • Profilbild
      THo65

      @Codeman1965 Hallo codeman1965,
      den Klageweg halte ich für aussichtslos und soo wichtig ist meine Musik ja nun auch nicht.
      Was mich nur so überrascht hat, ist wie einfach so ein claim ist. Ohne Nachweis oder sonstiges….

      • Profilbild
        Codeman1965 AHU

        @THo65 < "... und soo wichtig ist meine Musik ja nun auch nicht." >

        Für Dich und etliche Andere aber schon…! ;-)

        Ohne eine Lanze brechen zu wollen, muss man sehen, daß YT hier die Instanz ist, die Material (aus welchen Gründen auch immer) veröffentlicht.
        Wenn dann Jemand kommt und Urheberrechtsverletzungen anmeldet, dann laufen die ganz schnell Gefahr, zumindest zivilrechtlicht belangt zu werden, wenn sie die Verbreitung nicht umgehend unterbinden.
        Den Aufwand der nachträglichen Klärung werden die sich niemals antun wollen, da bräuchten sie Unmengen an Personal, also fliegt der Kram im hohen Bogen raus.
        Wenn Jemand, wie @mfk, dagegen angeht und Erfolg hat, ist das natürlich gut, aber das dürfte die Ausnahme sein…

        Realistisch betrachtet, sind Soziale Medien nicht auf Deine/meine/irgendwelche Clips angewiesen, da fliegen täglich derart viele Beiträge ein, daß es auf ein paar hundert nicht ankommen wird.

        Daß Dich das aufregt und ärgert, ist absolut nachvollziehbar, zumal ja auch immer die Gefahr besteht, daß Du im Zweifelsfall dauerhaft gesperrt wirst, obwohl Du evtl. gar nichts falsch gemacht hast…!

        Aber wer immer das ändern/verbessern will, YT wird es nicht sein…

  5. Profilbild
    lookandlisten

    Das kann auch nur durch Verwendung eines Signature-Sounds im Intro passieren. D50 z.B. standalone im Intro und es gibt eine hohe Wahrscheinlichkeit für ein Redflag. Wenn ich mir zum Beispiel die Lizenzbedingungen vom Roland Integra 7 durchlese, könnte selbst Roland (Music) YouTube-Videos sperren lassen, wenn ein Hersteller-Patch standalone im Musikstück steht. Im Grunde brauchst du von jedem Synthhersteller eine Songfreigabe, wenn du Standardpatches nutzt und die erkennbar sind. Jedenfalls, wenn du das Urheberrecht beachten willst. Darüber hinaus – es gibt schlicht keinen lizenzfreien Content. Für jeden Release, egal ob YT, FB, Vimeo, SoundCloud oder CD/Vinyl brauchst du, um sicher zu sein, eine Lizenz, da die Creator-Plattformen alle kommerziell sind – sie verdienen ihr Geld mit Werbung. Und selbst bei den Plattformen wie Artlist, wo du zwischen 12 und 50 EUR/Monat bezahlst, wirst du dir Red Flags einhandeln, wenn du nicht der allererste bist, der einen Song/ein Video/Sample nutzt. Und das trotz Lizenz. Klagen kannst du vergessen und bei YT bekommst du erst dann Hilfe, wenn du einen persönlichen Ansprechpartner im Back-Office hast. (ab 500.000/1.000.000 Abonnenten?!) Youtube ist eh uninteressant geworden. Schau dir mal Vero an.

    • Profilbild
      Tyrell RED 211

      @lookandlisten Ich will mal kurz ein paar Dinge richtig stellen:

      Synthesizer-Klänge sind nicht durch das Urheberrecht schützbar. Dazu gab es mehrere Gerichtsurteile, zuletzt Ende der 90er in Deutschland, als ein kommerzieller Anbieter von Klängen die Sounds anderer Hersteller 1:1 kopiert und verkauft hat. Das ganze ging vor Gericht in mehreren Instanzen. Die Klage wurde abgewiesen. Das Gericht kann zu dem Urteil Klänge aus Synthesizern unterliegen keinem Urheberschutz.
      Selbiger Hersteller hat danach gefühlt unendlich viele Sample-CDs mit Werksklängen aller Synthesizer auf den Markt gebracht und Synthesizer-Klänge auch als Samples verkauft.

      Samples aus musikalischen Inhalten. Da verhält es sich komplett konträr dazu. Diese sind durch das Urheberrecht geschützt. Auch in manchen Sample-Playern befinden sich gesampelte Loops. Diese sind u.U. in irgendeiner Form geschützt. Auf der anderen Seite erwirbt man mit dem Kauf eines Sampleplayers auch das Recht diesen musikalisch einzusetzen. Ein etwaiger Kläger könnte dann nur den Hersteller des Sampleplayers verklagen, nicht aber den Musiker.

      Komplette Grauzone sind alte Sample-CDs mit Loops. Hiervon würde ich in kommerzieller Musik die Finger weg lassen. Viele Loops auf diesen alten Sample-CD sind ohne Genehmigung der Urheber auf die CDs kopiert wurden.

      • Profilbild
        lookandlisten

        @Tyrell Zitat Roland: „Das Copyright auf den Inhalt dieses Instrumentes (Sound-Wellenformen, Styledaten, Patterns, Phrasen, Audio Loops, Bilddaten) liegt bei der Roland Corporation. • Als Besitzer dieses Instrumentes sind Sie Lizenznehmer für die Nutzung der Inhalte dieses Instrumentes für Ihre eigene Arbeit. • Es ist NICHT gestattet, die Inhalte dieses Instrumentes in originaler oder veränderter Form zu extrahieren und diese kommerziell anzubieten (z.B. in Form einer Sound-DVD oder als Online Sound Library)“

        In Verbindung mit der Urheberrechtsnovelle v. 2021 (Stichwort Uploadfilter bzw. geistige Schöpfungshöhe) kannst du eben nicht mehr Sounds erstellen (selbst mit der VA-Engine nicht) und auf Sampling-CDs veröffentlichen und zur Verfügung stellen. Stehen diese Sound signifikant alleine im Musikstück ist ein Rechtsverstoß zumindest denkbar.

        Das Beispiel Fantasia war bezogen auf den „Redflag-Faktor bei Youtube“.

        Ich habe in den 90ern viele Sampling-CDs vor allem wegen der Vocals gekauft. Für jede Veröffentlichung musste damals eine Genehmigung des Künstlers, der das Sample eingesungen hat, eingeholt werden.

        Zum Beispiel Killer Vocals 2 von Back2Black (2CDs): Eine CD Freigabe auch kommerziell, die zweite nur mit einzelner Genehmigung. Heute sind die Samples „frei“ im Web-Archiv herunterladbar und die Künstler warten nur darauf, dass jemand den Fehler macht und sie kommerziell nutzt.

        • Profilbild
          Tyrell RED 211

          @lookandlisten Bitte keinen Loop beginnen. Ich will nicht mit Dir diskutieren.
          Fakt bleibt: Auch im von Dir genannten Roland Text geht es nur um den kommerziellen Verkauf der Roland-Klänge und nicht um die Verwendung in Musikstücken. Jeder kann und soll diese Klänge in Musikstücken verwenden und wenn er damit Millionen verdient wird Roland ganz sicher nicht klagen.
          Punkt 2: Wie beschrieben sind Synthesizerklänge nicht urheberrechtlich schützbar, Samples aber schon.
          Die Reproduktion von VA-Sounds ist daher auch Gang und Gebe (siehe zB UVI-Libs und sonstige Plug-in Librarys)

        • Profilbild
          lookandlisten

          @lookandlisten Nirgendwo ist aber beim Produkt geschrieben, wie die Lizenzvereinbarung mit RolandMusic eigentlich aussieht.

          Ich verstehe den Unmut und Widerwillen gegenüber diesen Gedanken vollkommen,
          Wenn ich aktuell Sound-Bibliotheken (Patches) für Synths erstelle und die in meinem Blog zum Download bereitstelle oder gar verkaufe, kann dies ein Verstoß gegen den Synthhersteller sein bzw. der, der dann meine Patches kommerziell nutzt, verstößt dann widerum gegen meine Rechte, da er es ohne meine Genehmigung zum finanziellen Vorteil nutzt.

          Das betrifft ja nicht mehr die Zitatfreiheit. Und Urteile aus den 90ern sind aus dem letzten Jahrtausend. Die Juristerei hat sich rasant weitergedreht und leider nicht zum Guten…

          • Profilbild
            Tyrell RED 211

            @lookandlisten „der, der dann meine Patches kommerziell nutzt, verstößt dann widerum gegen meine Rechte, da er es ohne meine Genehmigung zum finanziellen Vorteil nutzt“
            Das ist definitiv falsch. Bitte hier keine Angst schüren!!! Ich betone es ein letztes Mal: Synthesizerklänge sind nicht vom Urheberrecht geschützt. Und schon gar nicht hast Du irgendwelche Ansprüche bei der Einbindung Deiner Klänge in kommerzielle Musik. Ausgenommen davon sind lediglich Samples.

  6. Profilbild
    Tai AHU

    „Im Grunde brauchst du von jedem Synthhersteller eine Songfreigabe, wenn du Standardpatches nutzt und die erkennbar sind.“

    Ein absoluter Witz. Wenn ich mir ein Kla4 kaufe und das ohne manipulierten Klang aufnehme, muss ich dann die Genehmigung vom Hersteller einholen? Bei Sample CDs vom Hersteller? Ich bin mir nicht sicher, ob das einer ernsthaften Klage standhalten würde. Ist das so, sollten die Vertrieb wie eins beim ersten Virus die Kisten ohne Klänge ausliefern.

    • Profilbild
      lookandlisten

      @Tai Ein Klavier impliziert erstmal ein analoges Instrument. In meiner Aussage geht es um die geistige Schöpfungshöhe bei digitaler Steuerung (ADSR, Anzahl Layer, LFO, Filter etc.) Und ja, jede Sampling-CD ist erstmal nur für Layouts und nicht kommerzielle Nutzung frei. Egal ob sie 50 oder 500 EUR (ge-)kostet (hat). Sobald du eine CD/Vinyl gepresst oder Songs bei YT und Co. veröffentlichst, solltest du die Samples/Sounds clearen lassen. Auch (und vor allem!) bei einer (für teues Geld gekauften) Sampling-CD. Ich habe hier Sampling-CDs im fünfstelligen DM-Bereich, die vollkommen nutzlos geworden sind, weil du erstmal herausfinden musst, wer Rechtsnachfolger des Verlags geworden ist. Und teilweise gibt es auch gar keinen…

      Ist grob vergleichbar mit der CC BY-NC 4.0. Das variiert schon von Hersteller zu Hersteller.

      Früher (in den 90ern) hast du beim Sampling-Label angefragt und die haben in der Regel einen Standard-Wisch für die CD gefaxt. Manchmal wollten die auch das Stück zuerst gegenchecken. Irgendwann gingen die dazu über, nur für einzelne Samples Freigaben zu erteilen. Früher war vielen Synthherstellern nicht klar, dass da auch ein rechtlicher/finanzieller Markt existiert.

      Das hat sich dank YT und Co. in den letzten 10 Jahren geändert.

      Ich warte nur darauf, dass ein Synthhersteller den Shitstorm einer Klage in dieser Frage riskiert.
      Ich sag nur D50 – Patch Fantasia…

      • Profilbild
        Tyrell RED 211

        @lookandlisten Siehe meinen obigen Kommentar. Wie beschrieben: Ein komplette Produktion mit dem Werksounds Fantasia wäre überhaupt kein Problem.

    • Profilbild
      Tyrell RED 211

      @Tai Siehe meinen Kommentar.

  7. Profilbild
    RickD

    Ich verstehe Deine Frustration sehr gut – das ist die schöne neue Welt der Internet-Konzerne. Bis wir als Gesellschaft richtig damit umgehen können und die Plattformen auch richtig regulieren (weil sie sehr wichtig bis unverzichtbar geworden sind – too big to fail), müssen wohl einzelne die Last der Ungerechtigkeiten tragen…

  8. Profilbild
    whitebaracuda

    Ich habe dasselbe hier schon mal gesagt:
    „Sagt ein Schwein zum anderen: wow das ist cool hier, der Stall ist warm, sauber und genug zu Essen gibt es auch. Einfach toll!“ Sagt das andere: „Ja, wenn alles toll, und gratis ist, bist DU das Produkt!“
    Nur so ein Gedankenanstoss,

    Liebe Grüsse, cuda!

    • Profilbild
      THo65

      @whitebaracuda 1:0 für dich…,-)

  9. Profilbild
    Tyrell RED 211

    Ich will mal kurz ein paar Dinge richtig stellen:

    Synthesizer-Klänge sind nicht durch das Urheberrecht schützbar. Dazu gab es mehrere Gerichtsurteile, zuletzt Ende der 90er in Deutschland, als ein kommerzieller Anbieter von Klängen die Sounds anderer Hersteller 1:1 kopiert und verkauft hat. Das ganze ging vor Gericht in mehreren Instanzen. Die Klage wurde abgewiesen. Das Gericht kann zu dem Urteil Klänge aus Synthesizern unterliegen keinem Urheberschutz.
    Selbiger Hersteller hat danach gefühlt unendlich viele Sample-CDs mit Werksklängen aller Synthesizer auf den Markt gebracht und Synthesizer-Klänge auch als Samples verkauft.

    Samples aus musikalischen Inhalten. Da verhält es sich komplett konträr dazu. Diese sind durch das Urheberrecht geschützt. Auch in manchen Sample-Playern befinden sich gesampelte Loops. Diese sind u.U. in irgendeiner Form geschützt. Auf der anderen Seite erwirbt man mit dem Kauf eines Sampleplayers auch das Recht diesen musikalisch einzusetzen. Ein etwaiger Kläger könnte dann nur den Hersteller des Sampleplayers verklagen, nicht aber den Musiker.

    Komplette Grauzone sind alte Sample-CDs mit Loops. Hiervon würde ich in kommerzieller Musik die Finger weg lassen. Viele Loops auf diesen alten Sample-CD sind ohne Genehmigung der Urheber auf die CDs kopiert wurden.

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