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DJ-Workshop: Streaming-Plattformen für DJs: Vor- und Nachteile

Im Überblick: Streaming-Plattformen für DJs

23. April 2020
Streaming-Plattformen für DJs Aufmacher

Streaming-Plattformen für DJs

Nachdem wir uns mit der technischen Seite des Streamings für DJs und Musiker befasst und dabei einige nützliche Geräte vorgestellt haben (diesen Workshop könnt ihr HIER nachlesen), kommen wir nun zu den verschiedenen Streaming-Plattformen für DJs und Musiker und ihren Möglichkeiten, Vorteilen sowie Nachteilen. In diesem Artikel möchten wir euch einen Überblick über alle gängigen Portale und ein paar Ratschläge mit auf den Weg geben, damit ihr die wichtigsten Basics zu jeder Plattform kennenlernt und entscheiden könnt, welches Streaming-Portal für euch das Richtige ist.

DISCLAIMER: Alle Angaben in diesem Artikel erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr.

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Die momentane Mutter des Streaming United We Stream

Die momentane Mutter des Streamings aktuell: United We Stream (Quelle siehe Link)

Auf Plattformen wie zum Beispiel Instagram ist die Interaktion viel wahrscheinlicher, da die App nur auf dem Smartphone läuft. Das bedeutet, dass euch der Benutzer höchstwahrscheinlich gerade direkt zusieht und ihr nicht nur ein offener Tab auf dem Rechner seid. Dafür gucken die meisten User seltener einen gesamten Stream auf dem Handy. Wie ihr seht, ergeben sich so für die unterschiedlichen Plattformen Vor- und Nachteile.

Zusätzlich versuchen wir auch so gut es geht auf die natürlich bekannte Problematik von Abbrüchen des Streams einzugehen. Generell ist es so, dass ein Algorithmus während des Streams das Audiomaterial mit einer hinterlegten Library abgleicht, ähnlich wie Apps zum Song finden, wie Shazam und Soundhound das tun. Wird ein Song erkannt, überprüft die Software die hinterlegten Rechte und ob der Titel verwendet werden kann oder nicht. Ist Letzteres der Fall, kann dies zu einem Abbruch des Streams führen.

Facebook als Streaming-Plattform für DJs und Musiker

Streaming via Facebook aus dem leeren Uebel & Gefährlich

UWS via Facebook aus dem leeren Uebel & Gefährlich (Quelle siehe Link)

Fangen wir mit Facebook an: Weit verbreitet und bekannt! Praktisch am Streaming auf Facebook ist, dass ihr Leute erreicht, die potenziell über einen längeren Zeitraum einschalten, da sie häufiger am Rechner sitzen, anders als beispielsweise bei Instagram. Das Problem bei Facebook ist jedoch, dass sobald der Algorithmus Musik erkennt, die nicht einer frei verwendbaren Lizenz unterliegt, der Stream beendet wird. Für die maximale Länge eines Streams gibt Facebook selbst an, dass ihr vom Handy bis zu 4 Stunden und vom Computer bis zu 8 Stunden streamen könnt. Zudem ist eine Qualität von bis zu 1080p möglich, das hängt jedoch von eurer Bitrate ab. Zur Audioqualität wird auf der Facebook-Hilfeseite eine Bitrate von 96 kbit/s bzw. 128 kbit/s angegeben.

Wer also nicht eigene Musik oder Titel, die benutzt werden dürfen, spielt, wird früher oder später auf die hier erwähnte Problematik stoßen. Man kann zwar ohne jegliche Probleme den Stream erneut starten, allerdings verliert man damit schnell einen Großteil seiner Zuschauerschaft. Dennoch ist die Wahrscheinlichkeit höher als bei Instagram, dass die Zuschauer euch im Schnitt länger zusehen werden, da Facebook auch noch oft im Browser auf dem Computer verwendet wird. Wenn an diesem glücklicherweise noch eine gute Anlage angeschlossen ist, macht es einfach Spaß aufzudrehen. Ein weiterer Vorteil ist, dass ihr Live-Videos im Vorfeld ankündigen könnt, was auch zu einer größeren Zuschauerschaft führen kann.

Instagram Live-Streaming

Streaming auf Instagram

Streaming auf Instagram mit The Martinez Brothers, Kink und Bob Sinclar (Quellen siehe Links)

Sind wir ehrlich, zurzeit und gerade im Home-Office verbringt gefühlt jeder von uns viel Zeit am Smartphone und da auch gerne mal auf Instagram. Da Instagram ähnlich simpel wie Facebook funktioniert und aufgebaut ist, kann man (sofern man die richtigen Adapter hat) den Sound direkt in die App laufen lassen und so mit einem ganz einfachen Setup den Stream starten. Bei Instagram müsst ihr aber beachten, dass nur über das Handy gestreamt werden kann – logisch, da Instagram keine Desktop-App hat. Dadurch verfügt man allerdings leider nicht über den Streaming-Schlüssel, um Instagram beispielsweise via OBS anzusteuern.

Natürlich habt ihr Recht, wenn ihr sagt, dass Facebook und Instagram schon seit einiger Zeit zusammengehören und es daher verwunderlich ist, dass bei beiden nicht die gleiche Mechanik greift, wenn ihr Musik streamt, die ihr nicht lizenzfrei verwenden könnt. Jedoch geht Instagram damit anders um als Facebook: Euer Stream wird nicht direkt mittendrin abgebrochen, sondern erst nach der Beendigung des Streams werdet ihr benachrichtigt, ob es einen Copyright-Anspruch gibt. Falls ihr eine solche Benachrichtigung bekommt, bleibt der Stream auch nicht für die nachfolgenden 24 Stunden für Follower sichtbar, wie es sonst der Fall wäre.

Soweit – so gut, doch natürlich bleibt die Frage, wie lange man die möglicherweise schnell gefundene Zuhörerschaft beibehalten kann, da auf Instagram häufig einfach weitergewischt wird. Ein klarer Vorteil ist jedoch, dass Streams bei Instagram als erstes im Storys-Tab angezeigt und so viele Leute direkt drauf zugreifen werden. Somit eignet sich das sonst eher für Bilder bekannte soziale Netzwerk auch, um Reichweite für das Streaming und sein Profil aufzubauen. Zudem hat Instagram im Vergleich zu Facebook den Vorteil, dass Streams in der Regel nicht wegen Copyright-Ansprüchen sofort abgebrochen werden. Zudem gibt es aber leider keine direkt von Instagram kommenden Informationen über die maximalen Audio- und Videoqualität.

YouTube: Streaming statt Video

Streaming via Youtube

Streaming von zu Hause via YouTube mit Four Tet (Quelle siehe Link)

Die Möglichkeit, wie auf Facebook und Instagram direkt vom Handy zu streamen, ist bei YouTube erst verfügbar, wenn ihr über 1000 Follower habt, ansonsten müsst ihr den Stream ganz klassisch am Rechner starten. Das nur kurz als Information vorab.

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Problematisch bei YouTube ist die strikte Copyright-Policy der Plattform. Durch vom Algorithmus erkannte Tracks, die nicht abgespielt werden dürfen, bekommt ihr einen Strike und – wie beim Baseball – seid ihr nach drei Strikes raus. Im Fall von YouTube bedeutet das, dass euer Kanal gelöscht wird und dies zu riskieren, ist hart!

Das kann so also natürlich keine Lösung für Leute sein, die vom Handy streamen wollen und dadurch am Ende die hart verdienten Abonnenten verlieren. Solltet ihr euch aber sicher sein, dass ihr eure Musik verwenden dürft, habt ihr auf YouTube natürlich eine große potentielle Zuschauerschaft. Zudem lassen sich Livestreams wie auch auf Facebook hier im Vorfeld ankündigen und planen. So könnt ihr vorab schon euren Followern den Link zukommen lassen. Das kann ein großer Vorteil sein, um im Vorfeld schon ein wenig Promo für einen Livestream zu machen.

Die Audioqualität bei YouTube liegt bei 128 kbit/s. Dafür ist aber eine Auflösung von bis zu 2160p bei 60 fps möglich. Doch dafür bräuchtet ihr neben einer guten Kamera auch eine verdammt gute Internetleitung.

Twitch: Richtig solides Streaming

Streaming via Twitch hier mit Gheist via Beatport ReConnect

Streaming via Twitch hier mit Gheist via Beatport ReConnect (Quelle siehe Link)

Mit Twitch landet ihr bei dem Service schlechthin, was Livestreams angeht – und das aus gutem Grund. Bekannt durch Livestreams von Games aller Art, bietet sich auch dieser Dienst für das Streamen von DJ-Sets an. Mit einer relativ einfachen Handhabung, der Verbindung via OBS und dem mobilen Ansteuern mit der Twitch Mobile App, die seit Ende des letzten Jahres mit der Option zum live Streamen vom Smartphone upgedatet wurde, kann die Plattform punkten. Bezüglich der Richtlinien für Musik lässt sich der Twitch-Website entnehmen, dass Musikinhalte, deren Lizenzen dem Streamenden nicht gehören, auch hier nicht verwendbar sind. Durch bisherige Streams hat sich jedoch gezeigt, dass der Algorithmus von Twitch nicht so viele Songs erkennt, wie es bei den anderen Plattformen der Fall ist.

Bei Twitch ist es außerdem möglich, je nach Bitrate mit 1080p und 60fps zu streamen bei einer maximalen Audiobitrate von 160 kbit/s AAC. Damit ist die Audioqualität von den hier aufgeführten Plattformen bei Twitch die höchste, was definitiv ein Vorteil ist – vor allem im Zusammenhang mit den wenigen Abbrüchen von Streams durch den Algorithmus!

Ein Nachteil von Twitch ist, dass man seine Zuhörerschaft in den meisten Fällen erst einmal auf die Plattform bekommen muss. Dies ist meist zwar nur einen Klick von seinem Facebook-Post entfernt, was den Zuhörer aber potentiell davon abhalten kann einzuschalten. Dennoch sollte auf Grund der Qualität und dem Algorithmus Twitch ganz oben bei euch mitspielen.

Ein paar generelle Tipps zum Streaming von DJ-Sets

All die genannten Services abseits von Instagram können über die Open Broadcaster Software (OBS) angesteuert werden. In unserem vorhergehenden Artikel findet ihr eine kurze Einführung in die richtigen Einstellungen für euren Stream. Ein Pluspunkt von OBS neben der einfachen Handhabung sind auch die gleichzeitig doch komplexen Einstellungsmöglichkeiten. Diese erlauben euch, euren Stream zusätzlich noch visuell ansprechend zu gestalten, sei es mit Bannern, Verlinkungen von anderen Profilen und Kanälen oder Verweisen auf die eigene Website.

Wer gleichzeitig auf mehrere Plattformen streamen möchte, muss vorher sichergehen, dass eine ausreichende Bandbreite vorhanden ist. Das Ganze lässt sich umsonst mit restream.io umsetzen. Die mit 16,- Euro im Monat bepreiste Vollversion ermöglich euch zusätzlich, zwei Streams zum selben Anbieter zu starten. Falls ihr also über eure eigene DJ-Facebook-Page und gleichzeitig auch über die Facebook-Page eures Resident-Clubs streamen wollt, ist dies eine gute Möglichkeit. Durch mehrere gleichzeitig laufende Streams erhöht ihr natürlich eure Reichweite. Wer sich also die extra Mühe macht, wird dementsprechend belohnt. Wer es jedoch simpel halten möchte, der kann beim direkten Streaming vom Smartphone bleiben, da dies einfach funktioniert und von der Technik her unkompliziert bleibt. Außerdem ist das Smartphone auch die deutlich portablere Variante.

Wer ohne Rechner auflegt, sondern nur mit CDJ-Spielern, Standalone-Controllern und dem guten alten Vinyl, der ist in der Regel auf der sicheren Seite. Alle, die mit einer DJ-Software arbeiten (sei es nun Traktor, Serato oder Rekordbox), sollten ein Auge auf die Leistung ihres Rechners haben, da das Streamen via OBS dem Rechner einiges an Power abverlangen kann und jede zusätzliche Belastung die Gesamt-Performance beeinträchtigen wird. Wer die Möglichkeit hat, einen zweiten Rechner mit in sein Streaming-Setup einzubeziehen, der sollte dies tun. So hätte man einen für die DJ-Software und einen nur fürs Streamen. Wer sich unsicher ist, ob sein Setup problemlos funktioniert: Einfach mal im Vorfeld testen und um potenzielle technische Patzer nicht direkt vor der ganzen Welt ins Internet zu stellen, empfiehlt sich auf Facebook und Co. erst mal das Geschehen auf privat zu stellen. So habt ihr die Möglichkeit, selber einmal alles von der Qualität über den Bildausschnitt bis hin zur Performance des Rechners zu überprüfen, bevor ihr euch mit all eurer Muße dem Auflegen hingebt. Wer einmal sichergestellt hat, dass alles nach seinen Wünschen läuft, sollte sein Vorhaben auch im Vorfeld auf seinen gängigen Kanälen ankündigen und zum gemeinsamen Tanzen in der aktuellen Lage aufrufen.

Als Tipp an alle, die direkt vom Smartphone streamen, möchten wir euch empfehlen, den laufenden Stream regelmäßig zu überprüfen. Damit vermeidet ihr es, eine Stunde lang zu streamen, obwohl durch mögliche Copyright-Probleme dieser nach dem dritten Song schon vom Provider beendet wurde. Also falls möglich: Immer ein Handy, Tablet oder einen Rechner dazu benutzen, um seine Performance nebenher überprüfen zu können! Natürlich könnte man auch die Selfie-Cam verwenden, um direkt über so was benachrichtigt zu werden, jedoch büßt ihr damit einiges an Kameraqualität ein. Zudem habt ihr, sofern ein weiteres Endgerät verfügbar ist, nicht nur die Möglichkeit, Kommentare zu sehen, sondern auch auf diese zu antworten.

Zum Thema Gema

Das sagt die GEMA

Das sagt die GEMA zum Streaming (Quelle siehe Link)

Die Gema hat eine Übersicht über das Livestreaming von Veranstaltungen gepostet, die ihr in voller Länge HIER finden könnt. Kurz gehalten lässt sich sagen, dass Veranstalter mit bestehenden Pauschal- oder Lizenzverträgen keine separate Lizenzierung eines Livestreams benötigen. Über die Nutzung auf Social-Media-Plattformen informiert die Gema auf ihrer Seite darüber, dass auf Grund bestehender Lizenzverträge zwischen der Gema und den Plattformen keine Einzellizenzen notwendig sind.

Als wir vor ein paar Jahren der Lizensierungsproblematik bei einem unserer aufgenommen Sets auf YouTube ins Auge sahen, haben wir versucht, für uns einen Workaround zu finden. Das ist uns auch gelungen, jedoch war dieser nur mit massiven Einschränkungen in der Kreativität beim Auflegen hinzubekommen. Es gab hier die Möglichkeit, über das Verzeichnis für Musikrichtlinien im Vorfeld zu überprüfen, ob und welche der ausgewählten Songs gesperrt werden würden oder nicht. Da man dies für jeden Song einzeln überprüfen musste, war dies dementsprechend aufwendig. Leider besteht diese Möglichkeit auch seit Kurzem nicht mehr, da YouTube das Creator Studio Classic einstellt. Wer mehr darüber erfahren möchte findet HIER weitere Informationen.

Jedoch können wir uns nicht vorstellen, dass sich große Namen, wie wir sie bei Streams von Boilerroom, Cercle oder auch Arte Concert finden, vorher extra ihre Playlists mit der YouTube-Library abgleichen. Daher gehen davon aus, dass zwischen den genannten Kanälen und den Rechteinhaber gesonderte Lizenzen vorliegen, um so reibungsloses Streaming zu ermöglichen und die Aufnahmen auch on demand verfügbar zu machen.

Abschließend lässt sich sagen, dass es für jeden User-Typ gute Möglichkeiten fürs Streaming gibt und sich dementsprechend auch die richtige Plattform finden lässt. Wir hoffen, dass wir euch mit den hier genannten Informationen zu den einzelnen Plattformen einen guten Start in die Streaming-Welt ermöglichen, damit wir gemeinsam mit euch und eurer Musik die aktuelle Lage gut überstehen, um hoffentlich bald wieder in der Realität zusammenzukommen, um zu tanzen.

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Forum
  1. Profilbild
    AMAZONA Archiv

    Hallo. Ich streame in letzter Zeit immer über Facebook via Handy, iPhone 11. Klappt ganz gut. Keine Abbrüche und guten Ton mittels Behringer U-Control. Soweit so gut..

    Direkt nachdem Stream bekomme ich manchmal von Facebook eine Nachricht die lautet:

    „Facebook ist dazu verpflichtet, die Nutzung des geistigen Eigentums aller Personen zu schützen. Daher informieren wir dich darüber, dass dein Video Material enthält, das du aus rechtlicher Sicht möglicherweise nicht verwenden darfst.
    Dein Video wurde blockiert, da es möglicherweise 59 Sekunden Musik-, Audio- oder Videomaterial enthält, das Eigentum von Sony Music Ent. ist.
    Das könntest du tun:
    Lösche dieses Video, wenn du nicht die Nutzungsrechte an sämtlichen Inhalten besitzt.
    Fechte die Entscheidung an, wenn es sich hierbei deiner Meinung nach um einen Fehler handelt und du berechtigt bist, die Musik in deinem Video zu verwenden. Um die Stummschaltung deines Videos aufzuheben, musst du bestätigen, dass du berechtigt bist, diese Musik überall zu verwenden. Möglicherweise musst du gegen weitere Besitzansprüche erfolgreich Einspruch erheben.“

    Wenn ich nachdem Stream das gespeicherte Video von meiner Plattform lösche, ist die Nachricht auch nicht mehr auffindbar, also auch gelöscht.

    Meine Frage jetzt: Ist das damit erledigt, oder habe ich da von Sony oder Warner etc. was zu befürchten?

    • Profilbild
      Coin AHU

      Bist Du Dj und hast Musik von anderen aufgelegt ?
      Oder bist Du ein Liveact und hast selbst produzierte Musik präsentiert ?

  2. Profilbild
    Kutscher

    Super Cooler Artikel zum Thema Streaming und den Plattformen.
    Sehr ausführlich auch was für Konsequenzen zu befürchten sind.

    Man sieht ja leider wieder was die Musikindustrie angeht steckt man gedanklich in wieder bei Problemen der Neunziger als sich vom Physischen Medium losgesagt wurde.

    Was Facebook angeht @CWN

    Die sind leider einzig nur zu geizig aus ihren generierten Einmahmen (Werbung und Tracking) auch nur ein Stück an die Ermöglicher (Musik &Filmscahffende) abzugeben .
    Facebook will ja die Remix Kultur um glaubhaften Usergenerierten Kontent (Gerne mit Bekanntheits Maggi durch populäre Songs gewürzt) haben aber dafür nicht Zahlen.

    Bei YouTube klappt das ja sehr gut. Sofern der Artist ermittelt werden kann (Angabe oder Detection) kann auch an den Rechteinhaber gezahlt werden. Außer es konnte keine Einigung über Verwertungsgesellschaften erziehlt werden.

    Es kann ja auch nur im Sinne der Musiker sein dass Ihre Musik genutzt, verbreitet und bezahlt wird und vergütet wird. Und man muss ja gar nix dafür machen sondern einfach nur den User machen lassen sofern der Nutznießer auch bereit zum Teilen ist, klassischer Win-Win

    Gruß Kutscher

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