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Ratgeber gegen Online-Betrug beim Gebrauchtkauf

9. April 2019

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Wenn einer eine Reise tut dann kann er was erleben. Ähnlich verhält es sich auch beim Kauf und Verkauf von Musikinstrumenten und Equipment. Ähnlich wie eine Reise will auch das Handeln im Kleinanzeigenmarkt ausreichend durchdacht und organisiert sein. Es gibt verschiedene Wege und manche sind holpriger als andere. Damit man nicht erst aus Fehlern lernen muss, gibt es diesen Artikel.

Glück im Unglück beim Kauf von Music-Gear

Wer kennt das nicht, man entdeckt im Internet ein mehr oder weniger gebrauchtes Gerät zu einem guten Preis und kauft es – ganz gleich, ob die einzig akzeptierte Zahlungsmethode Banküberweisung heißt. Manchmal heißt es halt „schnell zugreifen“. Denn wie oft hat man sich auch schon ein Schnäppchen entgehen lassen, weil man aus Sicherheits- oder Verhandlungsgründen zögerte? Außerdem haben viele Kleinanzeigen eine spärliche Artikelbeschreibung. Gibt es eine Restgarantie vom Händler und kann diese problemlos überschrieben werden? Ist ein Versand möglich und wie sieht dieser aus? Wie steht es mit Käuferschutz-Optionen? Beginnt man all dies zu fragen, so ist es nicht nur ein zeitraubendes Hin und Her, sondern oft geht die Ware dann an jemand anderen und man ärgert sich. Zu Recht? Nicht unbedingt. Denn ob der andere Käufer jemals das erwünschte Produkt vom Verkäufer erhalten hat, erfährt man ja nicht unbedingt. Demnach sollte man geduldig sein und zum Zocken eher die Spielkonsole nutzen, als das Kleinanzeigenportal. Spätestens wenn man einmal stolperte und statt eines versprochenen Synthesizers ein leeres Bankkonto hat, wird man darüber anders denken.

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Die Armut steigt, der Betrug auch

Würde es sich bei beiden um eine Aktie handeln, wäre so mancher froh darüber. Ob nun die Zahl der Betrugsdelikte wächst, weil die Armut um sich greift, oder die Armut, weil die Betrügereien an Größe zunehmen – darüber kann ja jeder mal nachdenken.

Fakt ist, dass es laut Kriminalstatistik allein im Jahr 2017 in Deutschland über 900.000 erfasste Betrugsdelikte gab. Natürlich finden diese überall statt und nicht nur auf dem Gebrauchtmarkt, aber die Zahl der tatsächlichen Betrugsdelikte muss ohnehin weitaus höher geschätzt werden. Denn nicht immer wird eine Klage eingereicht. Laut eigenhändiger Befragung ist die Staatsanwaltschaft auch mit Online-Betrugsdelikten, wie sie bei Kleinanzeigenanbietern geschehen, überlastet. Erstermittlungen dauern häufig bis zu einem Jahr, denn in der Regel sind Name und Adresse des Verkäufers nur mühsam über dessen IP zu ermitteln. Eine Senkung solcher Verbrechen an dem Mitbürger und „Nachbarn“ ist laut Aussage der Staatsanwaltschaft Hamburg nicht in Sicht. Da muss der Bürger das schon selbst in die Hand nehmen und damit dies auch gelingt, werden wir hier schauen, was es alles zu beachten gilt. Denn wo Ängste geschürt werden, sollten auch Lösungen genannt werden (Kritik an die Presse).

Aus eigener Erfahrung

Damals habe ich viele Risikokäufe gemacht. Aber auch viele Schnäppchen erstanden. Das erschien mir gar nicht so riskant. Ich war überzeugt davon, anhand von Erfahrungen den Verkäufer korrekt analysieren zu können. Immerhin war ich selbst lange im Handel tätig und hatte so meine Tricks. Außerdem vermutete man damals Betrüger noch eher unter den iPhone-Verkäufern als im scheinbar friedvollen Musikgeschehen. Bis ich dann beim Kauf eines semimodularen Synthesizers, also eines relativ speziellen Produktes, übern Tisch gezogen wurde. Die Konversation mit dem Verkäufer schien topp, die Fotos echt und nicht aus dem Netz geladen und ich sprach mit ihm sogar über Musik, Equipment etc. Doch das Gerät kam nie an. Die Nummer der Sendungsverfolgung war ebenso falsch und niemals wieder gelang es mir den Verkäufer per Mail zu kontaktieren.

Erbost über den schmerzhaften Verlust von 450€ erstattete ich zunächst Strafanzeige. Zuvor überlegte ich schon ob dies ein guter Plan sei. Denn mit der Strafanzeige allein ist es nicht getan. Außerdem verzögern sich solche rechtlichen Schritte, sodass sich auch der Schmerz in die Länge zieht. Alleine die Ermittlung des Betrügers dauerte fast 1 Jahr. Hinzu kam, dass dieser wohl kein Namensschild an der Haustür und am Briefkasten besaß und somit jede postalische Zustellung erschwerte. Außerdem reicht in solchen Fällen eine Strafanzeige alleine nicht. Nur eine zusätzliche zivilrechtliche Klage kann dafür sorgen, dass man sein Geld zurückbekommt. Diese birgt aber auch Kosten und kann erst vollzogen werden, wenn man Name und Adresse des Angeklagten erhält. Bis das Ganze dann zur Verhandlung kommt, vergeht wiederum eine Ewigkeit. Auch dort können wieder Kosten entstehen. Und ob am Ende beim Angeklagten überhaupt was zu holen ist, oder dieser z.B. jeden Cent für seine Schulden bei Don Gustavo aufbringen musste, weiß man im Vorfeld auch nicht. Vielleicht hat man am Tag der Gegenüberstellung sogar Mitleid mit der Vorgeschichte des Angeklagten und alles erscheint so sinnlos. Das Schlimmste ist: Solange die Prozedur dauert, wird man immer wieder mit der negativen Tat und dem Verlust, den man sonst schon längst verarbeitet hätte, konfrontiert. Das kostet nicht nur Zeit und Geld, sondern vor allem auch Nerven und belastet mitunter die Gesundheit.

Fazit: Klagen sollte nur, wem es „Spaß“ macht, oder genügend Geld und Anwälte besitzt. Alle anderen lernen hier, wie sie solchen Unglücken künftig weitgehendst aus dem Weg gehen.

Ich habe im letzten Jahr bestimmt etwa 30 Artikel über Kleinanzeigen verkauft. Das reichte von 5€ bis 1000€. Manchmal kam die Frage nach Paypal, vor allem bei den kleinen Artikeln, wie DVDs oder Games und bei den jüngeren Leuten. Aber gerade die teuren Musikgeräte ab 500€ aufwärts ließen sich fast alle (!) ohne Käuferschutz verkaufen. Obgleich ich dies anbot, sofern der Käufer willens war für die Paypalgebühr aufzukommen. Zugegeben, meine Anzeigen-Beschreibungen sehen immer gut und seriös aus. Aber das hat nichts zu heißen. Zwar biete ich auch immer Skype, Telefonie, Abholung und „Echtheits-Fotos“ (dazu später mehr) an, aber bisher nutzte niemand diese Angebote. Käuferschutz ist gerade unter älteren Musikern nicht gerade angesagt. Aber mittlerweile traf ich vermehrt auf Personen innerhalb der Szene, die ihr Kaufverhalten geändert haben, nachdem sie mehrere tausend Euro Verlust durch Betrug zu verschmerzen hatten. Die meisten von ihnen lehnten eine Strafverfolgung ab und fügten sich ihrem Schicksal.

Die Bank gibt nix mehr her

Sobald bei Ebay-Kleinanzeigen jemand betrogen wird und dies meldet, meldet sich das Ebay-Team bei allen Nutzern, die zuletzt Kontakt mit dem Anbieter hatten. Nicht immer handelt es sich bei dem Accountbesitzer um den Betrüger, immer häufiger wird sich in Accounts gehackt, ohne dass der Eigentümer dies erfährt. Als ich zur Weihnachtszeit nach einem Pioneer-Sampler Ausschau hielt und so ziemlich alle Verkäufer (etwa sieben an der Zahl) anschrieb, bekam ich im Nachhinein vom Ebay-Team gleich drei Mails, welche davon abrieten bei den jeweiligen Verkäufern zu kaufen. Drei von sieben ist echt rekordverdächtig. Jeder dieser Accounts war danach gesperrt. Da ich Käufe ab 50€ aufwärts nur noch mit Käuferschutz tätige, bin ich diesmal davon gekommen. Ein Glück – denn ich überlegte zwischenzeitlich schon meine eigenen Regeln zu vernachlässigen.

Seitdem habe ich viele weitere solcher Warnungen von Ebay-Kleinanzeigen erhalten:

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Hat man dann bereits gekauft, ist es in der Regel zu spät. Bei meinem oben geschilderten Unglück erhielt ich solch eine Mail etwa eine halbe Stunde nachdem ich online überwiesen hatte. Scheinbar wurde zuvor schon jemand betrogen. Und obwohl ich sofort bei meiner Bank anrief und das Geld noch nicht verbucht war (denn dies dauert ja bis zu 2 Werktage), ließ sich nichts mehr machen. Man bot mir zwar kostenpflichtig an, dass man versuchen könnte das Geld zurück zu bekommen, aber man sagte, es könne sich kein menschliches Wesen mal eben um diese Angelegenheit kümmern. Das Ganze wäre nun im System und dagegen zu wirken, würde Zeit brauchen. Die Chance, dass dies geschieht bevor die Buchung vollzogen ist, lag, laut Aussage des Kundenservice, bei 5-10%. Die Kosten dafür würde ich im Falle eines Scheiterns nicht zurück erstattet bekommen. Das sollte man unbedingt wissen, wie unfähig die Banken in solch einer Situation sind und sogar noch Profit daraus ziehen, statt einen solchen Service anderweitig decken zu können. Ich glaube da verhält sich auch jede Bank gleich schlecht.

Ich fand es unbegreiflich, dass obwohl man kurz nach der Überweisung von einem Betrug erfährt, es dennoch keinerlei kostenfreie und garantierte Möglichkeiten gibt die Kaufsumme zurück zu bekommen.

Was kann man tun?

Es gibt so einiges, was man tun kann. Und es wäre gut, wenn sich diese Verhaltensregeln als Standard im Kaufverhalten durchsetzen würden. Denn strebt man dies als Einzelner an, so schreckt man viele Verkäufer ab. Wie bei allem gilt: Gemeinsam ist man stark!

Hier eine kleine Liste was man tun kann, wenn man ohne Käuferschutz kaufen will oder sich im Vorfeld „absichern“ will. Eine 100% Garantie ist dies jedoch nicht.

  1. Das Alter des Nutzerprofils überprüfen (oft sind Betrügerprofile nicht viele Jahre alt, außer sie wurden gehackt).
  2. Sind noch weitere Anzeigen geschaltet? Wie lange sind diese schon online? Ein Betrüger hat i.d.R. parallel zum gewünschten Artikel keine Monate alten Inserate am laufen. Auch die Art der anderen Waren können Aufschluss geben.
  3. Der Inhalt des Anzeigen-Textes, der Profilname – wie seriös erscheint es einem?
  4. Wird Telefonie oder Skype angeboten? Wie steht es mit Abholung?
  5. Die Fotos auf Echtheit überprüfen per Suchmaschine/Bildersuche.
  6. Die Echtheit des Accounts und des Eigentümers überprüfen, indem er ein Foto der Ware mit dem Namen des Käufers sendet. Denn nur der Accounteigentümer besitzt die Ware und kann solch ein „Echtheitsfoto“ erstellen (außer mit Photoshop).
  7. Eine Personalausweiskopie verlangen (ist aber verständlich, wenn dem nicht beigepflichtet wird).
  8. Einer Abholung zustimmen und die Reaktion abwarten. Später dann doch auf Versand wechseln.
  9. Immer einen Snapshot der Anzeige machen. In der Anzeige sollte immer der optische und technische Zustand beschrieben sein – und zwar eindeutig (also nicht sowas wie „der Zustand des Gerätes ist cool“. Ansonsten per Mail erfragen und speichern, für den Fall, dass der Artikel nicht wie beschrieben ankommt und eine Klage nötig ist.

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Am sichersten ist jedoch ein Käuferschutz. Doch dazu später mehr.

Wer gerne zockt, kann einen Verlust auch einkalkulieren. Solange es sich rechnet. Hat man viel Geld durch Käufe gespart, kann man einen gewissen Verlust verschmerzen (Gewinn vs. Verlust). Aber das sollte man im Vorfeld mit sich klären, denn sonst ärgert man sich trotzdem.

Leider bieten viele Verkäufer im Vorfeld diese Dinge nicht an. Insgesamt ist es bei Kleinanzeigen häufig so, dass man einen unnötigen Mailwechsel hat, bevor es endlich zum Kauf kommt. Eigentlich würden 2-3 Mails in der Regel reichen. Doch obwohl ich als Käufer darauf hinziele und alles in der ersten Mail erwähne, sind häufig viele Mails nötig, bis alles geklärt ist. Das kostet wieder Zeit und je nachdem wie viel man in solch einer Zeit verdienen würde, lohnt es sich manchmal nicht. Vor allem wenn man ein paar Anläufe braucht, bis man den richtigen Verkäufer findet. Da sind die ärmeren Menschen, die auf Gebrauchtkäufe angewiesen sind, klar im Nachteil – wie immer.

Betrüger, die keine sein wollten

Auch Nicht-Betrüger werden häufig zu Betrügern. So kann es passieren, dass man zunächst einen scheinbar netten Kontakt hat, von dem man etwas kauft. Dieser Verkäufer glaubt bis zu diesem Moment selbst ein guter Mensch zu sein, denn noch wird das Teufelchen auf der Schulter nicht auf Probe gestellt. Bis zu dem Tag an dem ein Käufer plötzlich behauptet ein Gerät wäre nicht wie beschrieben und um Umtausch bittet. Denn der Verkäufer ist selbst bei Privatverkäufen natürlich in der „Bring-Pflicht“ und hat die Ware wie in der Anzeige beschrieben zu liefern. Er ist zwar nur verpflichtet gegen Geld umzutauschen, wenn er keine Ersatzware liefern kann. Aber in der Regel gibt es bei Gebrauchtverkäufen keine Ersatzware. Würde dies Gesetz nicht bestehen, so wäre dies ein Freifahrtschein für den schnellstmöglichen und sichersten Betrug. Da könnte ja jeder irgendeinen Schrott verkaufen und behaupten, das war zuvor heile. Allerdings ist es wiederum schwer für den Käufer, sofern keine Zeugen anwesend sind oder das Paket Beschädigungen aufweist, zu beweisen, dass ihm nicht selbst die Ware nach dem Öffnen des Paketes kaputt gegangen ist. Von dieser „Bring-Pflicht“ wissen die meisten Privatverkäufer nichts. Weise, wie die Menschen sind, denken die meisten nicht einmal an eventuelle Vorkommnisse. Dabei benötigt man für das Verständnis einer solchen Regelung eigentlich kein geschriebenes Gesetz, sondern lediglich etwas Logik und Empathie, also durchaus Eigenschaften die dem Menschen zum Geschenk gemacht wurden. Immer daran denken: „Was du nicht willst das man dir tu…“.

Bei einem Test, wo es darum ging wie Händler nach einem Kauf auf einen Schadensfall reagieren würden, kam ein erschreckendes Ergebnis heraus. Obwohl jeder von Ihnen glaubte ein seriöser Verkäufer zu sein und dies nach Ersteinschätzung auch so schien, wollten nur wenige von Ihnen den Sinn hinter der „Bring-Schuld“ verstehen – und das auch erst nach ausgiebiger Paragraphen-Belehrung und Anwaltsdrohung. Die meisten gaben an das Geld schon anderweitig ausgegeben zu haben und ließen es auf ein Anwaltsschreiben ankommen. Dies ist mit Sicherheit auch der häufigste Grund, wenn sich Privatverkäufer in solchen Situationen blind stellen und den Engel von ihrer Schulter vertreuben. Das Geld ist häufig schon für anderes vorbestimmt oder sogar während der Dauer des Versandes ausgegeben worden.

Man sollte sich also nicht wundern, wenn selbst scheinbar korrekte Menschen ab einer gewissen Grenze (die bei jedem anders gesetzt ist) den Pfad der Tugend verlassen und auf Blind schalten.

Garantie-Übertragung

Was mich persönlich wirklich nervt ist, dass es unzählige Inserate gibt, bei denen behauptet wird es würde eine Rest-Garantie beim ursprünglichen Händler geben. Es mag ja sein, dass der Privatverkäufer noch eine Rechnung mit verbleibender Händlergarantie hat. Doch diese Rechnungen sind meist mit dem Namen des ursprünglichen Käufers versehen. Demnach handelt es sich um einen Kaufvertrag zwischen ihm und dem Händler und hier zählt das Vertragsrecht. Eine solche Garantie ist nicht ohne weiteres übertragbar, selbst bei der Ausstellung einer Vollmacht. Dies wissen die wenigsten und es ist mühsam zuvor herauszufinden wo der Privatverkäufer das Gerät gekauft hat und ob überhaupt solch eine Garantie-Übertragung möglich ist. Manche Händler, wie Thomann, bieten eigens hierfür eine Abtretungserklärung an.

Abtretungserklärung zur Garantieübertragung von Thomann

Diese muss vom vorherigen Besitzer ausgefüllt und unterschrieben werden. Danach muss sie sowohl postalisch, als auch in Emailform an den Händler geschickt werden. Es kann immer nur die verbleibende Garantiegewährleistung übertragen werden (also maximal 2 Jahre). Wenn also Thomann 3 Jahre Garantie beim Einkauf verspricht, so ist das dritte Jahr eine freiwillige Leistung des Unternehmens. Gesetzlich sind nur 2 Jahre Garantie gewährt. Händler wie Justmusic, oder der Bax-Shop bieten einen solchen Service nicht an. Hat man also vor zwei Monaten ein Gerät gekauft und hätte demnach noch 22 Monate gewährleistete Garantie, so kann man diese nicht dem zukünftigen Gebrauchtkäufer anbieten. Sie verfällt. Ist man sich beim Kauf eines Gerätes von vornherein nicht sicher, ob man dies länger behalten, bzw. dies auf Dauer ins Studiosetup passt, so sollte man sich zuvor beim jeweiligen Händler erkundigen, ob er eine Garantie-Übertragung anbietet. Denn mit verbleibender Garantie kann man auch mehr verlangen und wird den Artikel auch besser über Kleinanzeigen los. Ich persönlich mache daher fast nur noch Neukäufe bei Händlern die mir dies ermöglichen. Kauft man allerdings einen Artikel bei einem Händler, wo kein Name auf der Quittung steht, so kann jeder Anspruch auf die Garantie nehmen.

Versicherter Versand? Wie sicher ist das?

Ohne versicherten Versand sollte man nichts kaufen und auch nicht versenden. Verkäufer sollten auch wissen, dass sie – und nicht der Kunde – einen Vertrag mit dem jeweiligen Versandunternehmen eingehen. Im Schadensfalle muss sich also der Verkäufer damit herumschlagen und befinet in der Bring-Pflicht. Er sollte also immer erst das Geld für neues Zeugs ausgeben, wenn der Käufer bestätigt hat, dass die Ware zu seiner Zufriedenheit eingetroffen ist. Dagegen hilft auch nicht der Hinweis es würde sich um einen Privatverkauf handeln und es gäbe weder Garantie noch Umtausch. Man hat etwas versprochen und das hat man gefälligst einzuhalten. Ist doch nicht so schwer.

In der OVP fühlt sich ein Gerät am wohlsten. Dennoch sollte man für einen Abstand zum Paketrand sorgen.

Wenn das Paket nun wirklich zu Schaden gekommen ist, so zahlt das Versandunternehmen nicht ohne weiteres. Es lohnt sich also die AGBs des Unternehmens zu studieren. Diese klärt darüber auf wie man die Ware zu verpacken hat, sodass die Versicherung auch gilt. Hat man z.ab. die Kanten eines Gerätes nicht genügend gepolstert, oder den Abstand zur Paketwand nicht eingehalten, gilt die Versicherung nicht und der (Privat-) Verkäufer bleibt auf dem defekten Gerät sitzen. Wenn man großzügig und sicher verpackt, kann man sich das Lesen der AGBs sparen.

Hier nochmal eine Liste, wie man sich als Verkäufer verhalten sollte:

  1. Gerät ordentlich beschreiben (optischer und technischer Zustand).
  2. Alle Versandoptionen und Nicht-Optionen, zusätzliche Kosten und Kaufoptionen (Käuferschutz) auflisten.
  3. Telefon oder Skype und wenn möglich „Echtheitsfoto/Wunschfoto“ anbieten.
  4. Ausreichend Fotos hochladen und auch mal einen Blitz benutzen wenn der Raum zu dunkel ist.
  5. Gerät säubern, genauestens inspizieren (nach Kratzer etc.) und die Betriebsbereitschaft prüfen, auch wenn es vor einem Jahr noch ging und seitdem im Karton ist.
  6. Mail des Käufers ordentlich lesen um beim Beantworten Zeit zu sparen und weiteren Mailverkehr zu vermeiden.
  7. Paket ausreichend versichern und Ware AGB-gerecht verpacken.
  8. Paketverfolgungsnummer dem Käufer senden.
  9. Geld des Käufers erst ausgeben, sobald die Ware zu dessen Zufriedenheit eingetroffen ist.

Sicherer geht’s nicht. Hier gilt im Schadensfall die Versicherung.

Selbstabholung

Selbstabholung kann ein nahezu perfekter Weg sein an die Ware zu kommen. Bei einer Selbstabholung sollte man sich zutrauen können auch „nein“ zu sagen und sich gegen Manipulation zur Wehr setzen können. Eine ausreichende Vorführung des Gerätes und ein eigenes Herumprobieren sollten auch gegeben sein. Es macht daher Sinn zuvor die Anleitung zu lesen und sich Notizen zur Bedienung zu machen. Willigt der Verkäufer zunächst ein und sagt dann vor Ort er hätte dafür doch keine Zeit für ausführliche Gerätetests, sollte man einen neuen Termin vereinbaren oder es ganz lassen.

Im Falle eines erfolgreichen Verkaufs lässt man sich diesen am besten schriftlich bestätigen, auch als Händler.

Man sollte ebenso wissen, dass bestimmte Funktionen, wie Routings oder Inputs nicht unbedingt vor Ort getestet werden können. Außerdem können Wackelkontakte etc. kaschiert werden und der Einsatz von Kontaktsprays Problem-Erkennungen verzögern. Denn wenn man erstmal die Wohnung des Anbieters mit der Ware verlässt, ist es zu spät. Auch hier ist Menschenkenntnis von Vorteil, da man der Person direkt gegenüber steht.

Vielleicht sollte man bei einer Abholung des Gerätes auch einen Wachschutz engagieren oder im Falle einer Abzocke bewaffnet sein… Kleiner Scherz am Rande :) Aber im Ernst: Die dunkle Gasse bei Nacht wäre vielleicht kein guter Übergabeort.

Paypal – Zahlung an Freunde und Bekannte

Paypal bietet auch eine Zahlungsmethode an Freunde und Bekannte an. Viele Privatkäufer und manche Verkäufer bieten einem das an, wenn man nach Paypal fragt. Man sollte aber wissen, dass diese Option keinen Käuferschutz bietet und einer Überweisung gleichkommt. Daher ist dringend davon abzuraten. Diese Option dient ausschließlich Zahlungen an Freunde und Bekannte.

Es gibt sogar eine Betrugsmasche mit der man Verkäufer um ihre Ware erleichtern kann ohne zahlen zu müssen. Natürlich ist das ungesetzlich, aber wie schon oben beschrieben ist es mühsam dagegen vorzugehen und manche lassen es drauf ankommen. Wenn bei einer Summe von 100€ nur jeder zehnte Klage einreicht, macht man einen guten Schnitt, sofern man weiß, wie man die Klagen der Einzelnen abschmettert oder gänzlich aus dem Weg geht.

Doch wie funktioniert diese Betrugsmasche? Man muss dazu wissen, dass Paypal ein Lastschriftverfahren anbietet. Das heißt selbst wenn das Paypalkonto leer, also ungedeckt ist, kann man mit Paypal Zahlungen tätigen. Es handelt sich also um eine Art Vorkasse von Paypal. Paypal bucht dann später (ca. binnen 2 Tagen) direkt das Geld vom Bankkonto ab. Wenn man aber jetzt davon ausgeht, dass das Bankkonto des Käufers ebenso leer ist, dann bucht Paypal stattdessen das Geld vom Paypalkonto des Empfängers, also in diesem Falle des Verkäufers, zurück. Ist dessen Paypalkonto auch leer, weil er das Geld sofort herunter nahm, entsteht bei ihm ein Minusbetrag. Hat der Verkäufer nach Erhalt des Geldes die Ware schon verschickt bevor dies geschieht, dann ist die Ware futsch und das Geld auch (oder sein Paypalkonto im Minus), während der Käufer die Ware hat und nichts bezahlen musste.

Ich habe versucht Paypal zu fragen, warum das so ist, aber leider verweigerten sie die Aussage und beantworteten keine einzige meiner Fragen. Ich denke, dass Paypal absichtlich den Minusbetrag beim Empfänger entstehen lässt, damit der Empfänger und nicht der Zahlende im Nachteil ist. Sonst ließe sich die Methode für den privaten Handel nutzen. Wovor Paypal Angst hat verstehe ich jedoch nicht, denn das würde allenfalls einer Überweisung gleich kommen, da immer noch kein Käuferschutz bestünde und demnach wäre diese Option keine Alternative zur Käuferschutz-Option.

Viele junge Leute nutzen Paypal-Friends allerdings nicht, weil sie betrügen wollen, sondern weil es schnell geht und als sichere Alternative zum Onlinebanking gilt. Denn die Bankdaten bleiben anonym. Ich habe auf diese Weise schon viele Zahlungen erhalten ohne ein Problem. Seitdem ich von der Betrugsvariante weiß, lasse ich es aber lieber. Ein Trick das Risiko zu umgehen fiel mir allerdings ein. Wenn man als Verkäufer die Ware erst nach 3-4 Tagen verschickt, wird man vorher merken, ob Paypal das Geld vom Bankkonto des Käufers abbuchen konnte. Stellt man also fest, dass auch nach ein paar Tagen die Zahlung vom Käufer nicht von Paypal zurück gebucht wurde, so kann man bedenkenlos versenden – zumindest in der Theorie. Auch hierzu wollte sich Paypal nicht äußern.

Käuferschutz

Als sicherste Methode gilt eigentlich der Käuferschutz, wie ihn z.B. Paypal anbietet. Leider gibt es bisher noch nicht viele Alternativen. Es sind zwar in den letzten Jahren zahlreiche Person-to-Person (P2P) Bezahlmethoden erschienen (wie z.B. Amazon Webpay, Bitcoin, M-Pesa, Mobile-Pay usw.), aber sie dienen meist eher dem „offiziellen“ Handel und bieten keine Käuferschutz Funktion. Ein häufiger Anwendergrund ist hier die Begrenzung des Kreditkartenmissbrauchs oder die Geheimhaltung von Bankdaten. Auch Paypal wird häufig aus diesem Grund verwendet. Einige der genannten und anderer Alternativen gibt es aber bisher nur in der USA. Den Vorsprung den Paypal hat, ist vor allem auch Ebay zu verdanken. Aber man kann hoffen, dass die Kreditkartenanbieter ihre P2P Möglichkeiten in naher Zukunft ausbauen, denn Paypal fiel zuletzt immer wieder negativ auf, wie z.B. als deutsche Händler zur Einhaltung des US-Embargos gegen Kuba gedrängt wurden. Dennoch bietet Paypal derzeit für private Kunden den umfangreichsten Service.

Auch bei Paypalzahlungen sollte man ausschließlich einen versicherten Versand wählen. Solch ein Paket lässt sich mit der Sendungsnummer verfolgen.

Der Käuferschutz bei Paypal bedeutet, dass der Kunde abgesichert ist die vom Händler beschriebene Ware zu erhalten und der Verkäufer wiederum das Geld des Kunden. Es lohnt sich einen Blick in die AGBs zu werfen, denn das würde hier den Rahmen sprengen.

Wichtig zu wissen ist, dass manche Waren, wie immaterielle Güter, Dienstleistungen, Fahrzeuge mit Motor und Produkte die gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen, nicht vom Käuferschutz betroffen sind. Also solange euer Synthesizer nicht motorisiert ist und durch die Wohnung fährt, sollte das kein Problem sein. Bei Softwarelizenzen greift der Käuferschutz meiner Information nach auch nicht.

Die Gebühr die man an Paypal pro Kauf zahlen muss, beträgt maximal 2,49%. Es handelt sich hierbei um ein monatliches Transaktionsvolumen. D.h. Umso mehr umgesetzt wird pro Monat oder umso teurer der Artikel ist, umso weniger zahlt man. Bei Beträgen von über 100.000€ wären es dann „nur“ noch 1,49%. All dies lässt sich schnell auf der Homepage einsehen. Natürlich tut das manchmal schon weh, aber ich ziehe die Sicherheit mittlerweile vor und hatte fast noch nie ein negatives Erlebnis mit Paypal. Was man unbedingt wissen sollte: Pro Kauf kann man nur einen Fall öffnen. Das heißt, wenn man z.B. einen Artikel kauft, der einfach nicht bei einem ankommt und man reicht daher bei Paypal einen Fall ein, dann sollte man den nicht zu voreilig schließen, oder im Zweifelsfalle vom Händler das Geld rechtzeitig zurück verlangen. Denn wenn der Artikel dann doch eintrifft und der Fall wird geschlossen und danach stellt man aber fest, dass der Artikel defekt ist, so kann man keinen neuen Fall öffnen und hat Pech gehabt. Also immer erst abwarten ob wirklich alles in Ordnung ist und ggf. zuvor mit dem Kundenservice von Paypal über die Möglichkeiten sprechen. Ich habe den Kundenservice stets freundlich und hilfsbereit erlebt. Viele Händler mögen kein Paypal und reden immer von Benachteiligungen und schlechten Erfahrungen. Aber ich weiß auch, dass es sich häufig um Händler handelt, die aus Eigenverschulden Probleme mit Paypal hatten, sich z.B. nicht genügend informierten, den Zustand des Artikels nicht korrekt beschrieben, oder die einfachsten Regeln einer sicheren Logistik, also Verpackung, nicht verstanden.

Allerdings beklagen sich manche Händler auch zurecht darüber, dass Kunden den Käuferschutz ausnutzen würden um Geräte nach Lust und Laune umzutauschen. Dies führt dazu, dass selbst seriöse Kleinhändler häufig kein Paypal mehr anbieten. Ein Teufelskreis. Doch ich habe noch nie erlebt, dass ein Kunde den Käuferschutz ausnutzte und habe in der Vergangenheit echt viel verkauft.

Die Dreiecks-Betrugsmasche

Die Dreiecksbetrugsmasche klappt wunderbar bei Überweisungen, aber auch bei Paypalzahlungen, wenn der Verkäufer nicht acht gibt,. Bei einer Paypalzahlung genießt der Käufer (Käufer B) jedoch einen Käuferschutz und erhält sein Geld zumindest anstandslos zurück.

Doch wie funktioniert diese Betrugsmasche?

Ganz einfach: Der Betrüger (Käufer A) sucht sich einen Artikel bei z.B. Kleinanzeigen aus. Der Verkäufer willigt ein und gibt dem Betrüger seine Bankdaten/Paypaldaten (o.ä.).

Doch dieser überweist nicht die Summe, sondern bietet den selben Artikel nun ebenfalls irgendwo zum Verkauf an. Der nichtsahnende Käufer (Käufer B) will diesen Artikel nun erwerben und kontaktiert den Betrüger. Dieser gibt ihm jedoch, statt seiner eigenen, die Bankdaten/Paypaldaten des Verkäufers. Käufer B bezahlt daraufhin die Ware und der Händler erhält das Geld. Nun will er die Ware versenden und der Betrüger gibt ihm seine scheinbare Anschrift. Bei einer Überweisung hat der Betrüger leichtes Spiel, da die Lieferanschrift nicht zu kontrollieren ist. Bei einer Paypalzahlung muss sich der Betrüger was einfallen lassen, weshalb der Händler die Ware nicht an die bei Paypal hinterlegte Adresse von Käufer B senden soll (z.B. „es handelt sich um ein Geschenk“, oder „mein Freund bezahlt das“). Wenn der Verkäufer da nicht aufmerksam wird und den Kauf rückgängig macht, sendet er die Ware im guten Glauben an die vermeintliche Adresse des Betrügers. In der Regel handelt es sich hierbei um eine Briefkastenfirma, eine leere Wohnung mit überklebtem Namensschild, oder ähnliches. Der Betrüger erhält die Ware und macht sich aus dem Staub. Nun wundert sich Käufer B weshalb die Ware nicht eintrifft und er den angeblichen Händler (den Betrüger) nicht mehr erreicht. Daraufhin beschwert er sich bei Paypal (bei einer Überweisung müsste er erst einmal die tatsächlichen Kontaktdaten des Verkäufers anhand der Paypaldaten oder Bankdaten herausfinden). Paypal unterrichtet daraufhin den Händler, der verwundert feststellen muss, dass es sich nicht um den selben Käufer handelt. Pech gehabt, denn die AGBs von Paypal geben aus Sicherheitsgründen vor, die Artikel nur an die bei Paypal angegebene Lieferadresse zu versenden. Käufer B genießt nun Käuferschutz und erhält sein Geld vom Händler zurück. Der Händler jedoch sitzt nun ohne Ware und ohne Geld da.

Daher sollte man als Verkäufer immer nur die Ware an die bei Paypal hinterlegte Lieferadresse versenden – ohne Ausnahme.

Die Dreiecks-Betrugsmasche (Grafik: GioGio)

Andere Betrugsmaschen

Es gibt auch simplere Betrugsmaschen. Doch solange man sich nicht auf merkwürdige Zahlungsmethoden einlässt und irgendwelchen Storys glaubt, wie z.B. der Käufer wäre zur Zeit im Ausland und würde jemanden beauftragen etc., kann einem so etwas nicht widerfahren.

Eine erwähnenswerte Betrugsmasche wäre allerdings noch der Abholtrick. Hier will der Betrüger unbedingt mit Paypal bezahlen, lässt sich die Ware jedoch nicht zuschicken, sondern sagt z.B. plötzlich, er wäre morgen ohnehin in der Nähe und würde die Ware abholen kommen. Danach behauptet er bei Paypal, er hätte die Ware nie geliefert bekommen und der Verkäufer kann nichts Gegenteiliges beweisen. Der Betrüger erhält sein Geld zurück und der Händler steht dumm da.

Eine Insel im Haifischbecken

Paypal ist eigentlich nur eine Symptom-Bekämpfung. Das Problem ist ja, dass wir Menschen überhaupt auf die Idee kommen anderen zu schaden. Doch die Wurzel des Übels liegt tief begraben und der Haifischsee ist groß geworden. Und bevor man eine Weltrevolution zur Verbesserung aller Zustände und somit der Gesellschaft anstrebt, was natürlich löblich, aber schwer umzusetzen ist, könnte man darüber nachdenken, ob es leichter ist im Haifischsee eine Insel zu bauen, auf die sich entweder kaum Haifische verirren oder schnell entlarvt werden können. Das muss auch gar nicht so schwer sein. Die Rede ist von Foren und Seiten wie z.B. www.amazona.de und www.sequencer.de. Manche Musikforen und Seiten haben nämlich eine Kleinanzeigen-Rubrik (für alle die es noch nicht wissen: Amazona.de mittlerweile auch!).

In solchen Foren und Diskussionsportalen bewegen sich nämlich, im Gegensatz zu Ebay und Co., nicht nur fremde Menschen, sondern ebenso welche, die sich seit Jahren fleißig mit anderen Usern über Musik u.ä. austauschen oder gar auch schon privat trafen. Man kann sich zwar noch immer nicht vor der „Unwissenheit“ bei Rechtslagen oder einem gehackten Account schützen, aber man kann sich Diskussionen und Meinungen der Verkäufer anschauen und sich so einen persönlichen Eindruck machen. Wie geben sich die Personen nach außen, wie agieren sie in Streitfällen, bei Diskussionen? Sind sie eher ruhigen Gemüts? Strengen sie sich an anderen zu helfen oder handeln sie ausschließlich in eigenem Interesse und haben egoistische Züge? …und so weiter und so weiter. Dies alles lässt sich aus genügend Diskussions-Material relativ konkret ermitteln – auch wenn man kein Hobbypsychologe ist. Etwas Menschenkenntnis und Beobachtungsgabe setzt dies aber schon voraus.

Ich denke es wird gerade klar worum es mir hier geht. Wenn die Welt um einen herum zum Haifischbecken wird, dann müssen sich die Goldfische halt ihr eigenes Becken bauen. Natürlich kann immer mal der Damm brechen und ein Haifisch hineingelangen, oder ein Goldfisch aus Gründen der Lebenslage zum Haifisch mutieren (z.B. beim Genuss falscher Substanzen oder dem Weglassen solcher), aber hier würde man etwas schaffen was sich nicht mehr „Symptombekämpfung“ schimpft.

Ja, wir können die Welt ändern! Wir fangen bei uns an und suchen einfach einander. Noch gibt es nicht viele solcher Foren die auch einen Kleinanzeigen-Markt haben und bei Amazona steht dieser auch in den Anfängen und die Zeit wird zeigen, ob dies gelingen wird auszubauen. Aber die Idee als solche ist gut und ich habe noch nie in irgendeinem Forum von einem dort langjährig geschätzten User gehört, der wissentlich jemanden um sein Geld erleichtert hat. Finden die Menschen wieder zur Nähe, so werden sie auch nicht einander schaden wollen. Man liefert ja auch lieber Panzer ins Ausland als an seine Nachbarn und Freunde (obwohl: Es ist das gleiche!).

Kurzum: In einem Forum oder auf einer Seite wie Amazona.de könnte man mit eigener Mühe und Aktivitätsbemühung genau diese Nähe erreichen. Kein Scherz! Und eigentlich suchen die meisten auch danach.

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Fazit
Die einzig wahre Lösung gibt es ohnehin nicht. Aber so ist es immer im Leben und ist vielleicht Bestandteil des Lebens: Es gibt keine absolute Sicherheit (und meiner Meinung nach darf es sie auch nicht geben, aber hinter der Meinung steckt „Romanlänge“)!

Vertraut einfach eurem Gefühl und versucht einen Sinn dafür zu entwickeln ohne panisch und voreingenommen zu sein.

Ich hoffe auch, dass niemand die hier genannten Inhalte als Anleitung zum Betrügen versteht. Das ist das Problem bei solchen Aufklärungen – dem einen dienen sie als Schutz, dem anderen als Anleitung zum Gaunern (möge der Behringer-Blitz, oder die Rache des Minimoogs sie treffen). Daher ist die Insel im Haifischbecken wahrscheinlich das Beste von allem.

In diesem Sinne wünsche ich Euch allen künftig ein gutes Verkaufen und Einkaufen von Musikequipment.
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Forum
  1. Profilbild
    Marco Korda AHU

    Vielen Dank für Deinen Überblick. Da sind einige Sachen dabei, die typischerweise für Betrügereien verwendet werden. Du hast das sehr anschaulich gestaltet.

    Einen Hinweis zur Personalausweis-Absicherung: die ist leider auch ungenügend, denn gerade weil im Internet Persos gerne mal versendet werden, um sich zu Identifizieren, werden diese dann wiederbenutzt zum Betrügen. Daher ist das auch keine Sicherheit dafür, dass der Verkäufer echt ist.

    • Profilbild
      GioGio AHU

      @Marco Korda Danke :) Das freut mich.

      Du hast Recht, Personalausweis bringt nix. Kann man ja auch Photoshoppen. Außerdem sollte keiner seinen Perso für sowas hergeben. Man weiß nie ob das Bild hinterher vom Käufer gelöscht wird und ob es dann im Internet umherwandert und für Betrügereien herhalten muss. In Verbindung mit Skype und den anderen Tips kann so ein Foto allerdings dann doch ein wenig helfen. Trotzdem besser Käuferschutz, Abholung oder eine vertraute Plattform mit langjährigen Usern.

      @All: Schreibt auch gerne Eure eigenen Erlebnisse in die Kommentare und ergänzt den Artikel nach Lust und Laune :)

      • Profilbild
        TobyB RED

        @GioGio Personalausweis, Pass o.ä. gehören nicht auf den Scanner und selbst wenn § 20 Abs. 2 PAuswG bitte genau lesen. Mit einem nicht als Kopie erkennbaren Scan ab 300 DPI kannst du böse Spielchen veranstalten. Genauso wie Bankdaten ist hier höchste Vorsicht geboten. Wenn ein Verkäufer sowas möchte sollte man extrem vorsichtig sein. Social Engineering ist eine sehr erfolgsreiche Betrugsmethode. Ich würde immer die persönliche Abholung und Abwicklung bevorzugen. Und wenn ich dann immer noch Bauchweh habe, fahre ich nicht alleine zum Termin.

  2. Profilbild
    AMAZONA Archiv

    Sehr schöner Überblick über ein nicht so schönes Thema. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass man sich nicht 100%ig vor Betrug schützen kann, selbst wenn man alle Tips beherzigt. Aber das Risiko lässt sich minimieren. Nun gibt es zwischen all diesen Fällen noch ganz viele Nischen. Auf das Bauchgefühl sollte man generell hören. Aber selbst das kann manchmal trügen, wenn Betrüger nicht vorsätzlich handeln sondern wenn sie ihr Leben nicht im Griff haben und sich Situationen ändern. Dann können selbst Leute die eigentlich nicht zu den Standart Betrügern gehören, betrügen. Ich habe leider gerade so einen Fall.
    Generell ist es besser die Dinge selbst abzuholen. Ab 200-300 Euro lohnt es sich schon. Das schützt vor späteren Bauchschmerzen.

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    Tyrell RED

    Well done!!! tatsächlich hatten wir in der Redaktion schon lange über so einen Artikel nachgedacht – nun haben wir Ihn :-) SUPER !!!!!

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      GioGio AHU

      @Tyrell Na ein Glück wart Ihr nicht schneller als ich. Der Artikel lag nämlich schon seit Weihnachten halbfertig herum. Sonst wäre die Mühe umsonst gewesen :D
      Was lerne ich daraus? Nix so lange liegen lassen, haha.

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    Numitron AHU

    Danke für den artikel!
    Ich wundere mich immer wieder, wie oft bei einer Anzeige die Rede von einer restgarantie ist.

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    kiro7

    Super geschriebener und ausführlicher Artikel – toll!
    Ich möchte noch zur Verpackung ergänzen: Gerade bei Rackgeräten sind die Rackwinkel /Rackohren wirklich problematisch. Meist wird sich bei der Wahl des Kartons nur grob an den Maßen des Gerätes OHNE Winkel orientiert, es hat dann zwar „Luft“ aber die Winkel sind oft dann direkt innen am Karton anliegend. Von 4 gekauften und versendeten Geräten hatten sich dann die Rackwinkel von innen durch den Karton geschnitten, und wurden dann verkratzt und verbogen. Viele Verkäufer winken ab, nein die sind doch stabil, und der Karton auch…Sind sie eben nicht. Pakete werden auch gern mal genau auf Kante fallengelassen, und kann sich das Gerät auch nur minimal im Karton bewegen, so werden sie sich auf jeden Fall durchfressen. Extra Polstern oder am Besten in Styroporklötze einfassen, ähnlich wie bei der OVP tut absolut Not.

    Zur Versicherung:
    Dringt etwas im Paket von innen nach außen->DHL haftet nicht.
    Ist der Inhalt beschädigt aber der Karton nicht (durch Wirkung von außen nach innen) -> DHL haftet nicht.
    DHL haftet also nur wenn von außen etwas den Karton beschädigt hat, also so etwas wie mit dem Stapler reingefahren, oder Ähnliches, seltenes.
    Karton auf Kante gefallen und Rackwinkel verbogen: Keine Haftung. “ Zu wenig Abstand, zu wenig Polsterung“.

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      kiro7

      @kiro7 Falls möglich, die Winkel am Besten abschrauben, und extra gepolstert (!) beilegen lassen, ebenso sollte man mit Netzteilen und Kabeln verfahren lassen. Die Beigaben werden nämlich sonst im schlimmsten Fall Tasten, und Regler „zermörsern“ wen die rumfliegen, und auch ein Netzstecker hat Potential ein Display zu zerkratzen.

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        GioGio AHU

        @kiro7 Danke Dir und allen anderen fürs Lob :) Das gibt Energie zurück, hihi ^^

        ja, mit den Rackohren hast Du Recht. Ich habe auch ein Foto davon wie ich mit Schaumstoff die Rackohren eines SE-1X (den ich kürzlich verkaufte) schütze und diese dort anklebte. Das wollte ich zuerst auch in den Artikel einfügen, dachte aber dann das wäre zu viel. Hätte ich es mal bloß getan :D Aber Dein Kommentar ergänzt das ja super. Danke! Und gut zu wissen, was Du über die Paketversicherung sagst. So ist es nämlich. Die AGBs der Versandunternehmen sind knallhart. Wie immer bei Versicherungen XD

        Edit: ich sehe gerade, dass oben das Foto doch eins mit dem SE-1X ist. Der weiße Schaumstoff den man da sieht schützt sowohl die Rackohren als auch die Regler und Buttons an der Gerätefront. Vorbildlich, oder? :D

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    fritz808

    vielen dank, sehr aufschlussreich. für mich kommt aber nur abholung in frage. nur dann kann man auch testen und bekommt das geld direkt in die Hand gedrückt.

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    p_carp

    Wirklich ein guter Artikel, dem kann ich mich auch nur so anschließen:-))

    Leider habe auch ich aktuell schmerzlich meine Erfahrung machen müssen. Insgesamt leider das zweite mal. Beim ersten mal, war es eine Kleinigkeit dies tat man als Lehrgeld ab und wurde vorsichtiger da der betrag sehr gering war unter 50euro, dies liegt auch schon ca.3 Jahre zurück.
    In dem Fall dem ich vor kurzem auf dem Leim gegangen bin, der war so Perfekt veranstaltet das ich als erfahrener Käufer auch hochpreisiger Geräte (1000+) erstmalig viel Geld verloren habe und auch noch in unserer heiligem Equipment Bereich. Als GAS kranker kann man das nu mal nicht anders beschreiben;-)

    Leider fühlt man sich so gekränkt, dass man sich ja eigentlich garnicht mehr traut was gebrauchtes zu Kaufen seit dem habe ich dies zumindest nicht mehr ohne Bauchschmerzen getan.

    Bis ich für uns Musiker auf Reverb gestoßen bin und sagen muss das ich das Prinzip echt gut finde jedoch ist hier auch Vorsicht geboten, mehr dem Verkäufer gegenüber da hier erst dann das Geld ausgezahlt wird, wenn der Käufer einen ordnungsgemäßen Eingang der Ware bestätigt.
    Dies kann bis zu 4 Wochen dauern. Dennoch finde ich so ein Treuhand Handel an sich eine gute Sache ist.

    Danke für diesen guten Artikel, und dass immer mal wieder über neue Maschen und lösungswege geschrieben wird.

    • Profilbild
      GioGio AHU

      @p_carp Danke für das teilen Deiner Leidensgeschichte :)
      Über diesen Treuhand-Handel bin ich bei der Recherche gar nicht gestoßen, dabei hatte ich versucht so etwas wie Alternativen zu Paypal zu finden. kannst Du vielleicht hier kurz was von „Reverb“ erzählen. Was ist das genau und wie funktioniert das? Wie unterscheidet sich das zu Paypal?
      LG

      • Profilbild
        p_carp

        @GioGio Ich versuche es mal,
        Reverb.com arbeitet Weltweit und man findet so ziemlich alles was das Musiker Herz begehrt.
        Vom kleinen Synth über Gitiarren bis hin zur Neumann Konsole und alles was da zwischen liegt.
        Ich habe dort schon Sachen gekauft und vor kurzem auch verkauft und kann mich nicht beschweren es funktionierte ohne große Probleme man Zahlt mit seiner Persönlich bevorzugten Zahlungsart egal welche, an Reverb und erst wenn alles i.o. ist bekommt der VK sein Geld von Reverb, alternativ gibt es noch eine option wo die Zahlung schon ab nachweislichen Versand raus geht ich glaube das es hier auch auf ein gewissen status ankommt. Im kern ist es eher ein shop System d.H. jeder Verkäufer hat automatisch einen kleinen shop der auch Privat nutzbar ist. Jedoch hier mal en Link zu den Payment FAQ´s

        https://reverb.com/de/page/reverb-payments-faq

        Ich persönlich empfinde diese Platform als sehr Angenehm und traue mich dort auch wider hochwertige teile zu kaufen. Jedoch eine Garant gibts wahrscheinlich nie.

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          GioGio AHU

          @p_carp Cool! Vielen Dank :) Ich habe mir neulich eine „abgemilderte“ Mischform aus Ebay und Paypal ausgedacht und siehe da: Es gibt sie schon :D

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    AMAZONA Archiv

    Ergänzend zu diesem tollen Artikel, hier noch meine Empfehlung zum sicheren Verpacken:
    1. Der Inhalt darf sich im geschlossenen Karton nicht bewegen können (Schütteltest). Das ist super wichtig!
    2. Umlaufend, überall mindestens 6cm Abstand zwischen Karton und Inhalt. Dicht gefüllt mit Packmaterial, siehe 1.
    3. Ganz auf Nummer sicher geht Ihr mit Karton und darüber einem zusätzlichem Umkarton. Auch hier darf sich nachher nichts bewegen, gegebenenfalls die Lücken zwischen den beiden Kartons auch ausstopfen.
    4. Karton und Füllmaterial müssen dem Gewicht des Inhaltes standhalten können und dementsprechend stabil bzw. dicht gestopft sein.
    Dann kann wirklich nichts mehr passieren was eine Transportversicherung Euch anhängen könnte.

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      GioGio AHU

      Danke Dir :)
      Das krasse ist, dass wenn man sich an die AGBs der Versandunternehmen hält, dann kann eigentlich schon nix mehr passieren, selbst wenn die dort fahrlässig und unvorsichtig mit den Paketen umgehen. Fragt man sich, wozu man dann versichert. Eigentlich nur, damit nix verschwindet und man die Lieferung rückverfolgen kann. Apropos verschwinden: Seitdem ich in Hamburg Harburg wohne ist echt viel Post verschwunden gegangen (deutsche Post/DHL). Und laut Aussage einer Abholstation werden sehr häufig die Leute nicht benachrichtigt, dass die Lieferung bereit liegt. Geändert wird nichts. In anderen (reicheren) Stadtteilen wird anderes berichtet (und wohl den Beschwerden nachgegangen).
      Ich war selbst früher bei der Post und kann nur sagen: Es geht steil bergab. Mit UPS, GLS etc. hatte ich solche Probleme noch nie.

      • Profilbild
        AMAZONA Archiv

        @GioGio Jo, besser wird’s bei DHL in letzter Zeit leider wirklich nicht. Liegt sicher auch daran, dass die mittelmässige bis schlechte Bezahlung die Zusteller nicht besonders motiviert.
        Zur Verpackung: Manchmal verschickt man ja auch seltene oder alte Instrumente, bei denen Schäden unwiederbringlich Wertverlust oder Zerstörung bedeuten würden. Da geht es dann nicht mehr nur um die Versicherung sondern auch um den Ideellen Wert.
        Ich bitte in solchen Fällen den Versender nach den obigen Regeln zu verpacken und zahle schlimmstenfalls eine Aufwandsentschädigung. Das ist es manchmal wert.

  9. Profilbild
    costello RED

    Superbericht! Die Dreier-Masche bei Paypal kannte ich noch nicht. Ist ein Thema, über das nicht viel gesprochen wird, weil man nicht gerne als Depp dasteht. Gerade wir Musiker sind da ziemlich anfällig, bei Vintage Gear hatte ich auch schon mal einen Blackout. Eine perfide Fake-Auktion mit gehacktem Account bei Ebay auf einen ARP Odyssey. Kurz vor Schluss werde ich plötzlich vom Verkäufer aus der Auktion geworfen. Das Vintagegerät wird für 1.200 Euro versteigert. Ich mache meinem Ärger in einer Nachricht an den Verkäufer Luft, sage ihm, dass er sich den geringen Erlös selbst zuzuschreiben hätte. Er schreibt nett zurück, er hätte aufgrund meiner wenigen ebay-Käufe Sorge gehabt. Einige Tage danach meldet er sich wieder, der Käufer wäre wohl ein Spaßbieter gewesen, er biete mir das Gerät zum Festpreis von 1000 Euro an. Falle zugeschnappt. Später stellt sich heraus, dass mit dieser Masche Dutzende Geräte vertickt wurden für teilweise mehrere 1000 Euro. Die Spur der Kriminalpolizei führt nach Osteuropa. Einer Kontaktperson in Deutschland kann am Ende nichts nachgewiesen werden. Das Ermittlungsverfahren wird , wie in 90 Prozent der Fälle, eingestellt. Ich mache mir inzwischen einen Sport daraus, gefälschte Anzeigen zu melden.

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    Emmbot AHU

    Danke Giogio für diesen Superartikel.

    Ich hatte letztes Jahr meinen „Spaß“ mit der Austausch-/Rückgabemasche. Hierbei wird die Rückgabe beantragt und dann nicht das Originalteil geliefert. Auf jedenfall immer Fotos mit Seriennummern machen.

    Da das ganze im Ausland stattgefunden hat stehen auch die Chancen für meine Strafanzeige schlecht aus.

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      GioGio AHU

      @Emmbot Danke :)
      Und stimmt! Das mit der Seriennummer hatte ich vergessen. Zumal man auch versehentlich an Hehlerware gelangen kann. Wie kompliziert doch so ein Gebrauchtkauf sein kann. Und wenn man all diese Dinge beim Händler erfragen muss, weil er sich sparsam mit dem Anzeigentext hält, endet dies meist in einem ewigem Mailaustausch. *Stöhn*
      Am besten in Berlin leben. Da gibts immer früher oder später den gesuchten Artikel zum guten Preis vor Ort. In Hamburg dauert dies schon etwas länger. Für Vintage-Geräte kann sich natürlich selbst eine weite Anfahrt und ein höherer Preis lohnen.

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    Steril

    Schöner Artikel, aber leider wurden Garantie/Gewährleistung nicht ganz sauber getrennt. Die freiwillige Händlergarantie ist in der Regel nicht übertragbar, bei Thomann & Co. ist dies ausdrücklich ausgeschlossen. Die zitierte „Abtretungserklärung zur Garantieübertragung von Thomann“ ist also gar keine. Nur die gesetzlichen Gewährleistungsrechte können übertragen werden, dies kann in AGB auch nicht ausgeschlossen werden. Also Vorsicht, wenn ein Gerät mit Restgarantie verkauft wird, denn diese Garantie ist grundsätzlich an den Erstkäufer gebunden. Vorteil der Garantie ist, dass sie sich auf später auftretende Mängel erstreckt, die Gewährleistung umfasst nur bereits bei Übergabe vorhandene Mängel.

    • Profilbild
      GioGio AHU

      @Steril Danke, aber doch, habe ich dort getrennt und erklärt:

      „Es kann immer nur die verbleibende Garantiegewährleistung übertragen werden (also maximal 2 Jahre). Wenn also Thomann 3 Jahre Garantie beim Einkauf verspricht, so ist das dritte Jahr eine freiwillige Leistung des Unternehmens. Gesetzlich sind nur 2 Jahre Garantie gewährt.“

      Demnach ist doch meine zitierte Abtretungserklärung so wie beschrieben und so wie Du behauptet hast.
      Dass die Gewährleistung nur bereits bei Übergabe vorhandene Mängel umfasst muss ich mal überprüfen. Laut Thomann Kundendienst nämlich nicht. Auch bei wiederholter Nachfrage. Sonst würde ja auch die maximal verbleibende Dauer von knapp 2 Jahren keinen Sinn ergeben. Laut deren Aussage steht mir als Zweitäufer die komplette verbleibende Garantiegewährleistung zu. Eben nur nicht das freiwillige dritte Jahr. Aber ich kann das nochmals überprüfen. :)

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        Steril

        @GioGio Es gibt keine „Garantiegewährleistung“, es gibt nur die gesetzlich festgelegte Gewährleistung (exakt: Sachmangelhaftung) und die freiwillige Garantie. Und der entscheidende Unterschied ist eben, dass die Sachmangelhaftung sich nur auf bei Gefahrübergang (in der Regel die Übergabe) vorhandene Mängel bezieht: „Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat.“ § 434 BGB.

        Thomann leistet zusätzlich Garantie für alle während eines Zeitraums von drei Jahren ab Gefahrübergang auftretenden Mängel, die nachweislich auf einen Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind. „Der Anspruch auf Garantieleistung steht nur dem Kunden, der Verbraucher ist, zu und kann nicht abgetreten werden.“ § 6 der AGB
        Deshalb bezieht sich die Abtretungserklärung auch nur auf die Gewährleistungsrechte und gerade nicht auf die Garantie.

        Die zwei Jahre ergeben Sinn, weil ein bereits beim Kauf vorhandener Mangel ja manchmal erst später auffällt und zudem im Streitfalle gerichtlich geltend gemacht werden muss, das betrifft also in erster Linie die Verjährung der Sachmangelansprüche.

  12. Profilbild
    Emmbot AHU

    Gewährleistung – gesetzlich festgelegt 24 Monate wobei Mängel beim Kauf schon vorhanden sein muss.

    Garantie – freiwillige Leistung der Hersteller.

    Hat man Gewährleistung und Garantie kann man wählen welches System man bevorzugt.

    Ob eine Abtretung rechtmäßig ist, muß im einzellnen Fall geprüft werden.

  13. Profilbild
    tonvibration

    Hallo GioGio, auch von meiner Seite vielen Dank für den ausführlichen Artikel! Ich bin zwar im Moment noch nicht betroffen, da ich Dank GAS eigentlich nur sammle und das dann auch noch Neuware ist. Gegen Ende des Jahres werde ich aber wohl mein Studio auflösen müssen (weil Umzug) und wollte einiges verkaufen. Da kommen die Tipps gut. Wahrscheinlich probiere ich es dann erstmal hier über Amazona. Läuft das denn (hat da jemand Erfahrung?) oder ist es wegen der in Relation zu ebay kleinen Nutzerzahl eher schwierig? (Ich sehe die Anzeigen ja immer recht lange stehen, wobei das auch nichts zu sagen haben muss.)

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      GioGio AHU

      @tonvibration Danke erstmal fürs Lob :)
      Es ist wegen der Relation im Moment noch eher schwierig meiner Beobachtung und Erfahrung nach (hatte so einige Artikel online). Am besten zeitgleich woanders reinsetzen. Dann meldet sich entweder hier jemand, oder halt woanders. Doppelt hält besser und Amazona hilft es trotzdem weiter, weil die Menge an Kleinanzeigen steigt und durch das Angebot dann hoffentlich auch die Nachfrage. Sequencer.de/Forum/Kleinanzeigen nutze ich übrigens auch.

  14. Profilbild
    dAS hEIKO AHU

    Allzuoft ist auch einfach der allseits beliebte Gesunde Menschenverstand hilfreich. Wenn es zu gut (billig) ist um wahr zu sein, dann ist es eben oft überhaupt nicht gut. Da muß man halt dann auch mal den Schwaben zuhause lassen und über den realistischen Wert des Instruments nachdenken. Im Zietalter des Internets (das es ja schon ein paar Jahrzehnte gibt) ist es höchst unwahrscheinlich, dass jemand „versehentlich“ seinen Schatz für zu billig hergibt.

    PayPal oder vergleichbare Zahlungsmethoden sollten selbstverständlich sein. Einen Handelspartner, der da strikt dagegen ist, sollte man sich zwei Mal anschauen.

    Das gilt natürlich auch beim Auto, beim gebrauchten Thermomix und allem anderen kram.

    • Profilbild
      GioGio AHU

      @dAS hEIKO Ich muss Dich korrigieren. Es ist wirklich nicht ungewöhnlich, dass Leute ihr Zeugs weit unter Neuwert verkaufen (habe ich schon mehrfach gemacht gehabt und zur selben Stunde verkaufen können). Noch häufiger habe ich zu super Schnäppchen einkaufen können. Früher habe ich nur solche Gebrauchtkäufe getätigt. Mittlerweile bin ich vorsichtiger geworden. Viele Sachen die ich mal zu Wahnsinnspreisen (vor allem im sog. „Sommerloch“) erstanden habe, konnte ich später trotz Zuschlag (also minimalem Gewinn) zum Bestpreis gegenüber anderer Anbieter verkaufen.
      Ich will mit diesem Artikel daher nicht vermitteln, dass alles was abweicht auf Betrug hinweist. Das wäre dann „Angst-Presse“. Aber man muss halt aufpassen und statistisch hat sich halt was verändert. Kalkuliert man das Risiko ein, kann sich das Zocken für machen immer noch lohnen.
      Meinen Subsequent und Toraiz SP16 habe ich als neuwertige Ware jeweils um 400€ billiger bekommen und meinen Peak um 350€. Und es waren sogar alles Paypalkäufe inkl. Rechnung u. Abtretungserklärung :) Gerade im „Sommerloch“ und kurz nach der Weihnachtszeit lässt sich meiner Erfahrung nach gut verhandeln und günstig einkaufen. Ich bin da schon gerissen und dreist. Muß ich auch sein, denn ich zähle zur absoluten Unterschicht.

      Hast aber insofern Recht, dass Betrüger ebenfalls ihre Waren mit am günstigsten anbieten. Wer günstig kauft riskiert also etwas mehr als andere. Muss man halt abwägen :)

  15. Profilbild
    AMAZONA Archiv

    Erfahrungsgemäß bei privat nur 4 Augen Geschäfte, dies zusätzlich in einem Umfeld das leicht zu erreichen ist. Sind größere Beträge im Fokus, immer einen Gegenstand zur Selbstverteidigung bereit halten. Fazit: Ein Goldfisch der ohne Schutzweste das Haifischbecken durchquert, braucht sich nicht wundern wenn er gefressen wird.

    Grundsätzlich lehne ich jeglichen Zahlungsverkehr über das Internet ab, auch kaufe ich grundsätzlich nicht bei Händlern die keinen „Versand per Nachnahme“ oder noch besser „per Rechnung“ anbieten.

    p.s. also wer eine Kopie seines Personalausweises an fremde Dritte sendet ist wirklich selten dumm!

    • Profilbild
      GioGio AHU

      Goldfisch mit Schutzweste schaut bestimmt süß aus :D Ich arbeite gerade am Entwurf eines Mini-Gun-Moogs mit Batteriebetrieb.

      Perso habe ich auch schon versendet (dumm wie ich bin XD ). Beim Kauf meines Subsequents. Aber ich telefonierte mit dem Herrn und vertraute da meinem Gefühl und entschied mich für’s Rest-Risiko. Hat geklappt (puuh) :)

  16. Profilbild
    GioGio AHU

    Nochmals an Alle:

    Ich will hier wirklich keine unnötigen Ängste mit diesem Artikel schüren, sondern lediglich aufklären und helfen die Übersicht zu behalten.

    Ich habe etwa 80% meines gesamten Equipments das ich jemals besaß über Gebrauchtkäufe getätigt. Davon (vor allem die damaligen) überwiegend ohne Paypal und niemals eine Abholung vor Ort (außer bei meinen Verkäufen). Darüberhinaus handelte es sich fast immer um sehr gute Preise oder sogar extreme Schnäppchen. Im Ganzen bin ich dann sehr gut bei weg gekommen und kann den Verlust der 450€ durch einen Betrugsfall gut damit verrechnen. Bei meinen letzten Käufen sind trotzdem einige Neukäufe dabei (die ich durch Gebrauchtverkäufe finanzierte). Auf andere Weise hätte ich mir den ganzen Shit den ich habe niemals leisten können und habe mich da von unten nach oben gearbeitet.
    Allerdings kostet das alles Mühen und Nerven und Zeit (selbst wenn alles klappt). Würde ich nicht so ein armer Schlucker sein, würde ich nicht so handeln wie ich es tat!!! Das war bei mir eher so eine Tellerwäscher-Story XD

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    AMAZONA Archiv

    Glücklicherweise hat sich das Feld der Gebrauchtverkäufe durch die relativ breite Zahlungsartenauswahl wunderbar aufgespreizt. Viele Käufer fixieren sich derartig auf Paypal, dass beim bewussten Ausschluss dieser Zahlungsart wunderbare Schnäppchen möglich sind.

    Jüngste Beispiele: Arturia MatrixBrute für 1100 EUR aus D, neuwertig, OVP, Rechnung. Analogue Solutions Telemark MK II 330 EUR aus D, Vermona Perfourmer MK I 380 EUR aus Frankreich. Wenn man oft etwas ankauft, lohnt sich der Ausschluss von Paypal doch sehr. Zum Rumfahren bin ich zu faul und habe auch keine Zeit dafür, nur um dann vor Ort festzustellen, dass der Knopf hier wackelt und solche Sachen und dann muss man verhandeln usw. und dann gibt es schlechte Laune – müßig. Oder man stellt fest, dass alles so ist, wie man es erwartet und hätte gleich zu Hause bleiben können, sieht man vom kurzen netten Kontakt mit dem Verkäufer ab.

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    AMAZONA Archiv

    Insofern ist das mit der Sicherheit selbst vielfältig geworden. Mit Sicherheit kann man gute Schnäppchen machen derzeit, denn der Markt ist voll mit alten und neuen Synthesizer, viel ist in Bewegung, viel wird produziert. Einen Jupiter-8 würde ich wahrscheinlich persönlich abholen. Alles bis 2000 EUR überweise ich. Zum rumgurken ist mir meine Zeit zu schade.

    Die Summe meiner konkreten Erfahrungen: Meine besten Deals habe ich immer (!) ohne (!) Käuferschutz und mit Vorkasse als Überweisung gemacht. Natürlich muss man einen Instinkt entwickeln, der einem die relativ verlässliche Einschätzung des Gegenüber ermöglicht. Das kann einem Paypal aber nicht abnehmen. In 20 Jahren Gebrauchtkauf wurde ich einmal richtig böse reingelegt und habe 1000 EUR verloren. Das hat sich mit anderen Transaktionen jedoch längst um ein vielfaches amortisiert.

    • Profilbild
      GioGio AHU

      Den „Instinkt“ meinte ich auch zu haben und da sprechen auch Jahre an Erfahrungen aus dem Handel. Solange das Verhältnis stimmt, passt es ja auch. Obwohl man eigentlich ja nicht vorherige Schnäppchen macht um diese dann im Nachhinein zu dezimieren, nur weil man einen Betrug zuläßt. Außerdem gibt man damit Raum für Betrug und da muss man überlegen ob’s gut ist.

      Jeder wird wohl auch seine eigenen Wertschätzungen von Geldhöhen haben. Ich denke Der eine ist finanziell besser gestellt als der andere, somit kann man das nicht subjektiv beurteilen. Es gibt Leute die fahren für 200€ durch die Gegend (hab ich auch schon), z.B. mit Flixbus. Warum? Weil 200€ für sie sind, wie für andere 1000€. Und während dem einen seine Zeit für 200€ zu schade ist, spart dieser Zeit und Mühen und es rechnet sich für ihn trotzdem. Gut für denjenigen. Ein Soziologe würde jetzt die Ungleichheit erwähnen. Denn der eine verdient nicht nur weniger, sondern muss schon für 200€ durch die Gegend gurken, damit das Verhältnis passt. Ähnlich wie jemand der Haus & Garten besitzt einen kurzen Weg ins „Grüne“ hat, während jemand im Sozialbau latschen muß. Das soll hier nicht verurteilen, sondern zum Nachdenken anregen, denn die Einschätzungen von denen wir sprechen sind anscheinend auch vom Kapitalempfinden abhängig. Peace

  19. Profilbild
    GioGio AHU

    Kleines Update:
    Ich bekam mein Geld trotz Strafanzeige nicht zurück. Beweise griffen zwar und es gab ja auch 12 oder 13 weitere Geschädigte die Klage einreichten (wer weiß wie viele noch ohne Klage, also statistisch nicht erfaßt waren), aber letzten Endes sagte mir die Staatsanwaltschaft einen Tag zuvor ich solle nicht erscheinen (irgendwie mit der Begründung der hohen Zahl an Klägern oder so). Der Fahrtkostenantrag war auch so ne unlogische Sache. Man wurde zum Sparticket genötigt, weil die das sonst nicht übernehmen, aber das bedeutet auch einen rechtzeitigen Kauf. Dann wollte man mir die Summe zuerst nicht zurückgeben, weil dann allen Ernstes die Frage aufkam, weshalb ich das Ticket im voraus buchte. Also wieder ein Schreiben aufgesetzt und Energie und Zeit geopfert. Immerhin kamen die dann nicht drumherum und Begriffen ihre Unlogik, so dass ich das Fahrgeld erstattet bekam.
    Als mir dann das Urteil genannt wurde, wurde mir schlecht. Irgendwie hieß es sie hätten ihn dafür nicht verdonnern können, weil er für eine ähnliche Sache oder so zeitgleich verklagt wurde. ich hab’s bis heute nicht kapiert, fragte auch nach, erhielt aber von der Staatsanwaltschaft Köln nie eine Antwort darauf. So viel zum Gesetz.
    Fazit: Kein Plan, hahaha :D

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